Nationalrat und Bundesrat treten am Samstag und Sonntag zu Sitzungen zusammen

Beginn der einvernehmlich außerplanmäßigen Nationalratssitzung morgen um 17.00 Uhr, Budgetausschuss um 18.00 Uhr

Wien (PK) Um die unmittelbar dringlichen Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Coronavirus auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, werden der Nationalrat sowie der Bundesrat unter Ermöglichung des größtmöglichen Schutzes für alle AkteurInnen im Hohen Haus und den verfassungs- und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben entsprechend am Samstag und Sonntag zu Sitzungen zusammentreten. Darauf haben sich die Parlamentsfraktionen heute Abend in einer gemeinsamen Sonderpräsidiale von Nationalrat und Bundesrat verständigt. Die entsprechende einvernehmlich außerplanmäßige Sitzung des Nationalrats soll der Einbringung der gesetzlichen Grundlagen dienen und beginnt morgen um 17.00 Uhr ohne Debatte, unmittelbar danach folgt eine Zuweisungssitzung. Um das Gesetzespaket, das unter anderem Regelungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Bezug auf Betriebsschließungen sowie im Zusammenhang mit Dienstfreistellungen und Kurzarbeit beinhalten soll, plenumsreif zu machen, berät der Budgetausschuss in der Folge ab 18.00 Uhr mit Finanzminister Gernot Blümel sowie den sachzuständigen MinisterInnen.

Am Sonntag tritt dann der Nationalrat um 9.00 Uhr zur Plenardebatte und Beschlussfassung zusammen. Zur Absolvierung der letzten parlamentarischen Stufe wird schließlich der Bundesrat um 15 Uhr tagen.

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren, werden sämtliche organisatorischen Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen für die Sitzungen getroffen. So werden neben dem Nationalratssitzungsaal auch Außenräume wie der Kleine Redoutensaal und das Dachfoyer zur unmittelbaren Verfolgung der Plenarsitzungen vorbereitet.

Die interessierte Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, die Plenarsitzungen via Livestream oder als Video-on-Demand auf der Parlamentswebsite unter www.parlament.gv.at mitzuverfolgen. MedienvertreterInnen wird der Zutritt unter Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes möglich sein. (Schluss) keg


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