Nationalrat – Troch: Keine Einschränkung des individuellen Beschwerderechtes beim EGMR

Wien (OTS/SK) - „Wenn ein Bürger etwa in seinem Heimatland alle Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, gibt es immer noch Hoffnung: Er kann zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen“, so SPÖ-Abgeordneter Harald Troch in seiner Rede vor dem Nationalrat am Mittwoch zur Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Dabei gehe es konkret um Sorgerecht von Eltern, zu lange Verfahrensdauern, um Schutz des Eigentums, aber etwa auch um Meinungsfreiheit oder Folterverbot. Das individuelle Beschwerderecht in Europa sei seit 1994 sehr stark ausgebaut worden und sichere eine zusätzliche Möglichkeit für EuropäerInnen, zu ihrem Recht zu kommen. „Dieses Recht soll in vollem Umfang erhalten bleiben, hier darf es zu keinen Zugangsbeschränkungen kommen“, fordert Troch. **** 

    2016 gab es immerhin knapp 56.000 zugelassene Beschwerden und in den ersten 50 Jahren des EGMR sind immerhin 299 Fälle aus Österreich positiv beschieden worden. „Das heißt, dass Österreich hier reagieren musste und entsprechend nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes den Personen Recht geben und die Haltung der Republik korrigieren musste“, so Troch. 2016 waren die am meisten verurteilten Staaten Türkei und Ukraine. „Das individuelle Beschwerderecht, das eine Säule von Bürgerrechten und Menschenrechten ist, hat in vollen Umfang weiter zu bestehen. Dazu bekennt sich der Nationalrat und eine Einschränkung des Beschwerderechtes darf in keiner Weise erfolgen“, so Troch. (Schluss) sl/jb

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