Nationalrat – Krainer: Kurz wird im U-Ausschuss unter Wahrheitspflicht zu Stadterweiterungsfonds Auskunft geben können

Wien (OTS/SK) Im Nationalrat musste sich heute Kanzler Kurz (ÖVP) erneut zu einer parlamentarischen Anfragebeantwortung erklären. Die Widersprüche zwischen Kurz‘ Antwort und dem, was ein Staatsanwalt und im Jahr 2019 Kabinettsmitarbeiter von Justizminister Moser im Ibiza-U-Ausschuss unter Wahrheitspflicht gesagt hat, sieht der SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss nicht aufgelöst. Aber, so Krainer direkt an Kurz: „Sie werden eh noch einmal in den Untersuchungsausschuss vorgeladen, da werden wir Sie dazu noch einmal unter Wahrheitspflicht befragen.“ ****

In der Sache geht es um die Causa Stadterweiterungsfonds. Die Ermittlungen der Justiz dazu waren, wie der Staatsanwalt und Ex-Kabinettsmitarbeiter von Moser im U-Ausschuss sagte, eine berichtspflichtige Causa (Minister muss über alle wichtigen Verfahrensschritte informiert werden; Anm.). Und: Moser habe ihm 2019, als sie über diesen Fall gesprochen haben, gesagt, dass sich der Bundeskanzler danach erkundigt habe, wie der Verfahrensstand ausschaut.

In der Anfragebeantwortung wies Kurz das von sich. Dort sagt Kurz der anfragestellenden FPÖ: „Ich habe weder in der vergangenen Legislaturperiode Informationen zu konkreten Ermittlungsverfahren angefragt, noch habe ich das in der aktuellen Legislaturperiode getan.“ In seiner Wortmeldung heute hat Kurz gesagt, es könne natürlich sein, dass in Sitzungen der Bundesregierung auch über Causen der Justiz gesprochen werde, insbesondere wenn diese medial ein Thema seien.

Krainer ging dann noch auf aktuelle Erkenntnisse aus dem U-Ausschuss ein, weil er auch Innenminister Nehammer (ÖVP) auf der Regierungsbank sah. So war schon bekannt, dass eine frühere Mitarbeiterin von Nehammer in den Genuss einer Schenkung von Novomatic-Eigentümer Graf gekommen ist. Heute wurde medial bekannt und im U-Ausschuss bestätigt, dass ein Mitarbeiter der Polizei damals bei der ermittelnden Finanzbehörde angerufen und „dringend die Unterlagen“ über die betroffene Nehammer-Mitarbeiterin verlangt hat.

Wie heute im U-Ausschuss ebenfalls in Erfahrung gebracht wurde, hatte jener Polizist keinen Auftrag der Staatsanwaltschaft für diese Anfrage. Krainers Ersuchen an den Innenminister, ob er zur Klärung dieser Fragen etwas beitragen könne, ist Nehammer bei dieser Debatte allerdings nicht nachgekommen. (Schluss) wf/up

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