Nationalrat – Keck: Ausländerbeschäftigungsgesetz ist Umsetzung von EU-Richtlinien

Neuregelungen bei der Versicherung von ErntehelferInnen – Arbeitsmarktpolitik der Regierung sehr erfolgreich

Wien (OTS/SK) „Beim Ausländerbeschäftigungsgesetz geht es in erster Linie um die Umsetzung von EU-Richtlinien, auch wenn die FPÖ hier wieder etliche Themen miteinander vermischt“, so SPÖ-Nationalratsabgeordneter Dietmar Keck in Richtung FPÖ. Einschränkungen auf die Bereiche Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und die dazugehörige Arbeitsmarktprüfung bleiben bestehen. Gerade am Arbeitsmarkt hat die Regierung schon vieles in die Wege geleitet und es stellen sich dementsprechende Erfolge ein, Kritik sei hier unangebracht. „Sozialminister Alois Stöger setzt sich mit großem Engagement für die Stabilisierung des österreichischen Arbeitsmarktes ein!“ ****

„Die Gesamtzulassungsdauer eines Saisoniers wird auf maximal neun Monate innerhalb von zwölf Monaten reduziert. Die Beschäftigung von Stammsaisoniers ist ebenfalls nur mehr für maximal neun Monate möglich“, erklärt Keck und führt weitere Änderungen aus:
„Saisonarbeitskräfte, die in den letzten fünf Jahren bereits einmal beschäftigt waren, sollen bevorzugt bewilligt werden und für die Zulassung ist nunmehr eine ortsübliche Unterkunft nachzuweisen.“ Zudem kommt es zur Aufhebung der Sonderregelung für ErntehelferInnen im ASVG: „Diese sollen durch die Neuregelung in die Vollversicherung miteinbezogen werden.“

Keck hält zudem fest: „Für Personen aus Nicht-EU-Staaten gilt ein kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell nach den Richtlinien der Rot-Weiß-Rot-Card. Dabei wird die Arbeitsmigration auf besonders qualifizierte Schlüsselkräfte, Studienabsolventinnen und –absolventen und Fachkräfte in Mangelberufen eingeschränkt. Bei dieser Richtlinie wird bereits strikt auf das Ausbildungsniveau, die Berufserfahrung und die angestrebte Berufstätigkeit geachtet.“ Bei EU-BürgerInnen habe Österreich zudem bei allen neuen Mitgliedstaaten die Übergangsfristen voll ausgeschöpft. (schluss) ve/pm

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