Nationalrat: Einstellung des Grenzverkehrs wird an bestimmten Übergängen geändert

Hauptausschuss stellt Einvernehmen über weitere Verordnung des Innenministers her

Wien (PK) Nach den umfassenden Grenzschließungen zu Italien, Slowenien, Ungarn, Deutschland, Liechtenstein sowie der Schweiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus genehmigte der Hauptausschuss des Nationalrats heute weitere von Innenminister Karl Nehammer per Verordnung erlassene Maßnahmen in Bezug auf die Einstellung des Grenzverkehrs.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wird der Verkehr an zwei weiteren Grenzübergangen zur Schweiz, nämlich bei Gaissau und Spiss sowie an vier weiteren Grenzübergängen zu Slowenien, nämlich bei Grablach, bei Langegg, auf der Spielfeld Bundesstraße und am Wurzenpass, zur Gänze eingestellt. Zu Deutschland werden an bestimmten Grenzübergängen die Grenzschließungen gelockert bzw. aufgehoben.

Eingeschränkt wird der Grenzverkehr auf der Thörl-Maglern-Bundesstraße zu Italien in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr, zur Schweiz bei Mäder und Nofels in der Zeit von 5.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie bei Pfunds von 4.30 Uhr bis 20.30 Uhr, zu Slowenien beim Loibltunnel, bei Mureck und am Radlpaß in der Zeit von 5.00 bis 21.00 Uhr sowie an der Grenzübergangsstelle Lavamünd von 5.00 bis 23.00 Uhr.

Zu Deutschland ist der Grenzverkehr bei Balderschwang zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, bei Reit im Winkel zwischen 5.00 und 7.00 Uhr und zwischen 18.00 und 20.00 Uhr sowie bei Ehrwald-Schanz zwischen 6.00 und 8.00 Uhr und 18.00 bis 20.00 Uhr möglich.

Die Maßnahmen wurden diese Woche im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgetan, gemäß Grenzkontrollgesetz ist es nach Verordnungserlassung nötig, darüber das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats herzustellen. (Schluss) keg


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