Nationalrat: Einigen Initiativen haben noch Chance auf Beschlussfassung vor der Wahl

Parteien legen weitere 23 Fristsetzungsanträge vor, sieben davon sind angenommen

Wien (PK) - Die Parteien nützten die heutige Sondersitzung sowie die daran anschließende Zuweisungssitzung, um ihre politischen Schwerpunkte vor dem Wahltag am 15. Oktober zu unterstreichen und legten 23 Fristsetzungsanträge vor. In sieben Fällen setzte das Plenum Ausschüssen eine Frist, Initiativen bis zum 10. Oktober 2017 zu behandeln.

So wird der Vorstoß der ÖVP, noch vor den Wahlen eine Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern (2323/A), diskutiert werden. Auch die Forderungen der Grünen nach Maßnahmen, die einen Pflegeskandal, wie er in Kirchstetten passiert ist, verhindern sollen, ist auf der Agenda des Nationalrats (2326/A(E)). Der Sozialausschuss soll sich mit einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes befassen. Die Grünen wollen damit erreichen, dass das Partnereinkommen bei der Berechnung der Notstandshilfe nicht mehr anzurechnen ist (1366/A). Auch die Verdoppelung der Budgetmittel für die berufliche Integration behinderter Menschen (2309/A) sowie Verbesserungen für Freiwillige (2308/A) - beides Initiativen der SPÖ - stehen noch im alten Nationalrat zur Debatte. Weiters fordert die SPÖ, dass die Internatskosten für BerufsschülerInnen künftig von den Betrieben übernommen und letztlich über die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds bedeckt werden (2304/A). Schließlich werden sich die Abgeordneten mit der SPÖ-Initiative nach einer prinzipiellen unentgeltlichen Geldabhebungen an Geldautomaten befassen (2284/A).

Keine Mehrheit fanden die restlichen 16 Fristsetzungsanträge. Das betraf zunächst die Forderung der SPÖ nach einer besseren Absicherung selbständig Erwerbstätiger im Krankheitsfall (2305/A). Auch die SPÖ-Initiativen zu Neuerungen im Miet- und Wohnrecht müssen auf die nächste Gesetzgebungsperiode warten. So sollte es durch eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ermöglicht werden, eine Sonder-Mobilisierung von privatem Kapital zu bewirken, indem ein neues Modell für Eigenkapitalerhöhungen geschaffen wird (2313/A). Ferner will die SPÖ Erleichterungen für die Veräußerung von Grundstücken einer gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) an eine andere erreichen, falls es sich dabei um einen Beitrag zu leistbarem Wohnen handelt (2314/A). Zwei Änderungen im Maklergesetz zielen auf ein klares Erstauftraggeber-Prinzip bei Maklerprovisionen ab (2315/A). Zudem sollte die Bestimmung, wonach dem Makler in Fällen, in denen er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird, keine Provision zusteht, verschärft werden (2316/A). Schließlich spricht sich die SPÖ für eine verfassungsrechtliche Absicherung der Widmungskategorie "sozialer Wohnbau" aus, die von vielen Bundesländern bereits eingeführt worden ist (2318/A). Zudem wollte man noch vor der Wahl die zentralen Punkte des Weißbuches betreffend die "Neuordnung der Österreichischen Bundesmuseen/Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB)" umsetzen (2310/A), aber auch das ging nicht durch.

Keine Chance hatte die ÖVP mit ihrem Vorstoß nach einer verfassungsrechtlichen Regelung, die verhindern soll, dass kurz vor einer Wahl Entscheidungen mit budgetären Auswirkungen getroffen werden, die sich auf die nachfolgende Gesetzgebungsperiode auswirken (2324/A).

Auch die FPÖ erhielt keine ausreichende Unterstützung, eine Ausnahme von der Vignettenpflicht im Raum Kufstein noch vor der Wahl durchzusetzen (61/A). Das gleich gilt für den Vorschlag zur Lockerung des Rauchverbots (2300/A), die Forderung nach einem Burkini-Verbot in öffentlichen Bädern (2303/A(E)) und den Antrag, den einstweiligen Unterhaltsvorschuss an die österreichische Staatsbürgerschaft zu binden (2330/A).

Ebenso waren die Grünen mit Fristsetzungsanträgen nicht erfolgreich. Das betraf zum einen die Initiative, wonach die Bundesländer künftig nicht nur für die Wohnbauförderung zuständig sein sollen, sondern auch Gesetze erlassen können, die der Baulandmobilisierung für Zwecke des sozialen Wohnbaus dienen (2272/A). Drei Initiativen betreffen den Rechnungshof. So sollte die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs gegenüber den Kammern an seine allgemeinen Prüfkompetenzen angeglichen (2276/A) werden. Ferner strebt die Oppositionsfraktion die Verkürzung der Frist für Stellungnahmen bei Rechnungshofprüfungen auf sechs Wochen (2277/A) sowie eine Präzisierung des Rechnungshofgesetzes an. Demnach sollen auch E-Mails und andere automationsgestützte Unterlagen von Gesetz wegen für die PrüferInnen zugänglich sein. Auskünfte sollten jederzeit vollständig und richtig erteilen und erforderliche Akten, Rechnungsbücher, Belege und sonstige Unterlagen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden (2275/A). (Schluss Nationalrat) jan

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