Nationalrat ebnet Weg für Beschäftigungsbonus und Investitionszuwachsprämie

Neuerungen für Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter passieren Plenum

Der Beschäftigungsbonus und die Investitionszuwachsprämie können nun konkret umgesetzt werden. Der Nationalrat erteilte heute mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen, die durch diese Instrumente bis 2023 entstehen. In den Finanzjahren 2018 bis 2023 können demnach Vorbelastungen bis zu einer Höhe von 2,234 Mrd. € begründet werden -und zwar für die "Investitionszuwachsprämie Österreich für KMU" bis zu rund 142,5 Mio. € und für die "Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen" bis zu rund 90,7 Mio. Für den Beschäftigungsbonus - hier übernimmt der Staat für neu eingestellte MitarbeiterInnen drei Jahre lang die Hälfte der Lohnnebenkosten - werden demnach zwei Mrd. € zur Verfügung stehen. Unternehmer haben die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge ab 1. Juli bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH (aws) einzubringen.

Beschäftigungsbonus - positive Stimulierung des Arbeitsmarkts oder Wahlgeschenk zur falschen Zeit

Grüne, NEOS und Team Stronach zeigten sich damit nicht zufrieden. Auf harsche Kritik stieß der Beschäftigungsbonus vor allem bei den Grünen. Birgit Schatz sprach von einem "2-Milliarden-Wahlgeschenk", das der Großindustrie zugutekommt. Jeder könne die Förderung bekommen, sagte Schatz, die befürchtet, dass die Klein- und Mittelbetriebe leer ausgehen. Außerdem kenne man die Förderrichtlinien nicht, denn diese müsse erst der Minister in einer eigenen Verordnung erlassen. Sie könne keinesfalls zustimmen, ohne zu wissen, wie die Richtlinie aussieht. Den Grünen fehlt beim Beschäftigungsbonus vor allem eine stärkere Zielorientierung, um eine optimale Wirkung zu erzeugen. Die Mittel sollten vielmehr für andere Bereiche eingesetzt werden, unterstrich Ruperta Lichtenecker die Skepsis ihrer Fraktion. Die Regierung liefere Stückwerk anstelle in einer stringenten Strategie in einem großen Wurf in Infrastruktur sowie Forschung und Entwicklung zu investieren und den Betrieben einen verbesserten Zugang zu Finanzierungsquellen zu ermöglichen. Die Investitionszuwachsprämie bezeichnete sie angesichts der angesprungenen Konjunktur und eines prognostizierten Wachstums von 2,4% als derzeit unpassend.

In einem Entschließungsantrag fassten die Grünen ihre Vorschläge zu einem beschäftigungswirksameren Mitteleinsatz zusammen und stellten diese dem vorliegenden Konzept des Beschäftigungsbonus gegenüber. Sie fanden dafür aber keine ausreichende Unterstützung. So sprach sich Birgit Schatz für eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform mit einem Gesamtvolumen von etwa vier Mrd. € aus, die die Arbeitseinkommen für private Haushalte und die lohnsummenbezogenen Abgaben für Unternehmen senkt. Ferner fordert sie gezielte Investitionen in Zukunftsbereiche durch zweckgebundene Anschubfinanzierungen an die Länder für den Bereich Kinderbetreuung und Pflege sowie Förderungen im Bereich Energiewirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. In Bezug auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen treten die Grünen für eine Arbeitszeitverkürzung ein, wollen zudem den Mitteleinsatz von Beschäftigungseinstiegsprogrammen intensivieren und den Zugang zur Erstausbildung und Nachqualifizierung verbessern.

Ähnlich die Argumentation von Gerald Loacker seitens der NEOS, der den Beschäftigungsbonus als schwarzes Gegenstück zur Aktion 20.000 bezeichnete. Er berief sich bei seiner Kritik auf kritische Stimmen von ExpertInnen und meinte, zum Zeitpunkt wieder wachsender Wirtschaft fördere man einen Effekt, den es sowieso gibt. Besser wäre für ihn, den Faktor Arbeit zu entlasten. Außerdem befürchtet Loacker einen Missbrauch, da der Beschäftigungsbonus seiner Meinung nach eine Industrieförderung darstellt und kaum in tatsächlich neue Arbeitsplätze investiert werde. Ein wesentlicher Entlastungsfaktor wäre Bürokratieabbau, ergänzte Leopold Steinbichler aus Sicht des Team Stronach.

Diese Kritik konnten SPÖ und ÖVP nicht nachvollziehen. Jeder Betrieb, der zusätzlich jemanden anstellt, bekommt eine Förderung - auch Klein- und Mittelbetriebe, erwiderte Gabriel Obernosterer (V) den Gegnern des Gesetzes. Sinn sei es, dass mehr Menschen Arbeit bekommen und Betriebe motiviert werden, Menschen anzustellen. "Wir werden sehr darauf achten, dass es keine Mitnahmeeffekte gibt", versicherte Wolfgang Katzian (S) im Hinblick auf die von Loacker (N) geäußerten Befürchtungen. Der Beschäftigungsbonus verbinde die Förderung mit einer Senkung der Lohnnebenkosten, wenn zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Er zeigte sich überzeugt davon, dass es gut sei, den Aufschwung zu nützen und zu unterstützen, um die Arbeitslosigkeit rascher abzubauen. Ähnlich argumentierte Elisabeth Hakel (S), die an das Paket für die Start-ups erinnerte, das die Lohnnebenkosten für diese innovativen Unternehmen senken hilft. Auch Wirtschaftsminister Harald Mahrer versicherte, dass Missbrauch ausgeschlossen sei. Keinesfalls kämen Firmen in den Genuss der Förderungen, die Arbeitskräfte verleihen, sagte er.

Positive Worte kamen auch von den Freiheitlichen, obwohl, wie Axel Kassegger (F) einräumte, seine Fraktion "mit Bauchweh" zustimme. Für Kassegger und seinen Fraktionskollegen Peter Wurm steht jedoch die faktische Senkung der Lohnnebenkosten im Vordergrund, auch wenn sie nur punktuell und begrenzt ist. Auch werde mit dem Gesetz erstmals so etwas wie eine sektorale Zugangsbeschränkung eingebaut, da Firmen, die eingewanderte ArbeitnehmerInnen einstellen, keine Förderungen erhalten, hob er lobend hervor.

Josef Cap griff diesen Aspekt ebenfalls auf und betonte, dass man nun mit positiven Maßnahmen den Arbeitsmarkt stimuliere und die fehlende Balance durch die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU etwas ausgleiche. Er sprach sich generell dafür aus, die Personenfreizügigkeit in der Union neu zu definieren.

Bei einem insgesamt positiven Zugang zu den Maßnahmen gab Peter Wurm (F) in seiner Wortmeldung zu bedenken, dass in den letzten Monaten wieder viele Maßnahmen beschlossen wurden und keiner danach frage, wer das überhaupt bezahlt.

ÖHT-Haftungsrahmen wird auf 375 Mio. € erhöht

Mit Unterstützung aller passierte der Antrag der Regierungsparteien das Plenum, der die Erhöhung des Haftungsrahmens der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für Investitionen im Tourismus von derzeit 250 Mio. € auf 375 Mio. € vorsieht. Man erwartet sich von der Ausweitung Erleichterungen vor allem für familiär geführte Tourismusbetriebe, die keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen haben.

Ihre Zustimmung bekundeten Gabriel Obernosterer (V), Axel Kassegger (F), Gerald Hauser (F) und Leopold Steinbichler (T). Die Freiheitlichen wiesen in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass gerade die Tourismusbranche von der Regierung schwer belastet worden sei. Deshalb sei auch diese Haftungsausweitung notwendig gewesen. Leopold Steinbichler verlieh einmal mehr seiner Forderung Nachdruck, diese aus seiner Sicht sinnvolle Aktion mit der Auflage zu verbinden, heimische Produkte zu verarbeiten. Damit könnte man sich als Qualitätstourismusland präsentieren, was auch positive Auswirkungen auf die Region hätte.

Neues für Bilanzbuchhalter und Wirtschaftstreuhandberufe

Neuerungen gibt es auch für Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter. Sowohl die Änderungen zum Bilanzbuchhaltungsgesetz als auch zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz wurden jeweils unter Berücksichtigung von Abänderungsanträgen - eingebracht von SPÖ, ÖVP und FPÖ - mehrheitlich mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit beschlossen.

Durch Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz werden bereits bestehende Bestimmungen betreffend die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an die Erfordernisse der EU-Richtlinie angepasst. Darüber hinaus werden auch noch ausstehende Regelungen der Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie aufgenommen. Die im Plenum angenommenen Abänderungen betreffen Präzisierungen zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie, insbesondere wird definiert, was unter Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes verstanden wird, wie Hubert Fuchs (F) ausführte.

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 sieht neben der Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie auch eine Neugestaltung des Prüfungsverfahrens vor. So tritt nunmehr an die bisher getrennten Prüfungsverfahren ein einheitliches, modulartig aufgebautes Verfahren. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren soll bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich sein. Unverändert bleibt das Erfordernis einer zumindest dreijährigen Praxiszeit - davon zwei berufsspezifische Jahre - für die Bestellung. Auch hier dient die angenommene Abänderung der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie. Außerdem erhält die Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Möglichkeit, sich neben ihrer weiterhin bestehenden gesetzlichen Bezeichnung als "Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" zu bezeichnen.

Damit die Standards auch für Revisionsverbände gelten, kommt es auch zu einer entsprechenden Änderung im Genossenschaftsrevisionsgesetz, die des Plenum einstimmig passierte.

Kritik an den Neuerungen kam vor allem von den Grünen, die Bedenken dagegen äußerten, dass Wirtschaftstreuhänder erweiterte Befugnisse haben, was laut Ruperta Lichtenecker (G) negative Auswirkungen auf die Mandanten haben könnte. Lichtenecker plädierte vielmehr dafür, die Prüfdauer auf sechs Jahre zu reduzieren und den Haftungsrahmen zu erhöhen. Auch sollte den Betrieben der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden, meinte sie.

Im Gegensatz dazu meinte Peter Haubner von der ÖVP, man habe in diesem sensiblen Umfeld eine solide Lösung mit klaren Regeln geschaffen. Oberstes Ziel sei die Interessensabwägung gewesen, viele Dienst- und Beratungsleistungen würden nun aus einer Hand möglich sein. Christoph Matznetter (S) schloss sich der positiven Beurteilung an, verhehlte aber nicht, dass er am Anfang Bedenken hatte. Leopold Steinbichler (T) brach auch in diesem Zusammenhang einmal mehr eine Lanze dafür, dass Österreich eine Vorreiterrolle bei Qualitätsprodukten einnehmen sollte. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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