Nationalrat beschließt Raserpaket gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr

Weitere Beschlüsse zu Schritten gegen Mautprellerei, Neuerungen in der Luftfahrt, Unterstützung des intermodalen und öffentlichen Verkehrs

Wien (PK) Damit gefährliches Verhalten im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsübertretungen und illegale Straßenrennen konsequenter bestraft werden kann, hat sich der Nationalrat heute mit breiter Mehrheit für ein „Raserpaket“ ausgesprochen. Damit soll einer der Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle entgegengetreten werden. Alle Fraktionen außer der FPÖ sprachen sich für das Paket aus.

Österreich setzt zudem Schritte, mit denen die grenzüberschreitende Ahndung von Mautprellerei möglich sein soll. Die entsprechenden Neuerungen im Mautgesetz wurden einstimmig angenommen.

Die bessere Vernetzung der Verkehrsträger soll eine Novelle des Bundesstraßengesetzes fördern, die einstimmig gebilligt wurde. Künftig sollen entsprechende Park & Ride Anlagen an Bundesstraßen bewilligt werden. Im Großraum Linz soll zudem das Angebot im Schienenregionalverkehr verbessert werden. Der Nationalrat gab zudem einstimmig grünes Licht zum Abschluss einer Vereinbarung des Bundes und des Landes Oberösterreich über die Planungskosten des Projekts Stadtregionalbahnen Linz.

Zwei NEOS-Anträge zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität fanden keine Mehrheit. Gefordert wurden die Unterstützung von Begegnungszonen in Ortskernen sowie von Carsharing und Elektromobilität.

Einstimmig beschlossen wurde eine Novelle des Luftfahrtgesetzes. Unter anderem soll ein zentrales Luftfahrthindernisregister die Flugsicherheit erhöhen. Außerdem wird das Flughafenentgeltegesetz aktualisiert, wofür sich die Mehrheit der Abgeordneten aussprach.

Strafen für Schnellfahren werden verschärft

Änderungen der Straßenverkehrsordnung bilden ein “ Raserpaket “ gegen gefährliche Geschwindigkeitsübertretungen. Die Entziehungszeit der Lenkberechtigung bei Schnellfahren soll deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, verlängert werden. Zudem sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) jedenfalls als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen“ definiert werden. Unerlaubte Straßenrennen werden in die Aufzählung der „besonders gefährlichen Verhältnisse“ aufgenommen. Generell, und zwar nicht nur wie bisher bei unerlaubten Straßenrennen, soll die Absolvierung einer Nachschulung, im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorgeschrieben werden.

Mit der Novelle ist auch eine Nachfolgeregelung im Führerscheingesetz geplant. Sie betrifft die Ausnahme der Gewichtsbeschränkung von Klasse B (3500 kg) für Elektrofahrzeuge, die am 1. März 2022 außer Kraft treten wird.

Die Maßnahmen des so genannten „Raserpakets“ würden diesem Titel nicht gerecht werden, sagte Gerhard Deimek (FPÖ). Hohe Strafen für relativ geringe Geschwindigkeitsübertretungen würden nicht den gewünschten Effekt haben. Notorischen RaserInnen, die tatsächlich mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, müsse man mit Führerscheinentzug treffen.

Die Regelungen seien sinnvoll, weil illegale Autorennen gerade sehr oft im Ortsgebiet veranstaltet werden, hielt Hermann Weratschnig (Grüne) der Kritik der FPÖ entgegen. Unter Einbindung vieler Gruppen sei es gelungen, ein sinnvolles Paket zustande zu bringen. Die Gruppe der extremen RaserInnen bestehe überwiegend aus Männern, welche die Verkehrssicherheit gefährden, betonte Meri Disoski (Grüne). Für die Städte seien Tempo-30-Zonen die wichtigste Maßnahme, um die Zahl der Unfälle zu senken.

Dietmar Keck (SPÖ) hielt es grundsätzlich für sinnvoll, Geschwindigkeitsübertretungen stärker zu bestrafen. Gegen Teilnehmer an illegalen Straßenrennen wäre allerdings die Abnahme von Autos die wirksamste Maßnahme.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) konnte die Ablehnung des Pakets seitens der FPÖ nicht nachvollziehen. Hier gehe es um ein Vorgehen gegen echte Straßenrowdys, die Menschenleben gefährden. Illegale Straßenrennen und Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit seien keine Kavaliersdelikte. Eine Abnahme von Fahrzeugen sei juristisch schwierig, aber es werde daran gearbeitet, hier eine Lösung zu finden.

Auch NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter hielt es für wichtig, Strafen für Rasen zu erhöhen. Allerdings wäre es sinnvoll, das Verwaltungsstrafrecht so zu ändern, dass auch hier ein Tagessatzsystem auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abstelle. Für die zweite Phase des „Raserpakets“ wäre es sinnvoll, die Überlegungen zur Abnahme des Führerscheins und des Fahrzeugs gut gegeneinander abzuwägen.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler dankte allen, die mit großem persönlichen Einsatz dazu beigetragen haben, dass Maßnahmen gegen extreme Raserei gesetzt werden können. Hier sei in Zusammenarbeit von Bund und Ländern ein wichtiger Schritt gesetzt worden. Damit werde es möglich, vor allem gegen die kleine Gruppe der unbelehrbaren Wiederholungstäter vorzugehen, die durch extremes Rasen Menschenleben gefährden. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen jemand ein Fahrzeug abgenommen werden kann, werde juristisch noch geprüft.

Österreich schließt sich Schritten der EU gegen Mautprellerei an

Mit der einstimmig beschlossenen Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) soll die grenzüberschreitende Verfolgung von Mautprellerei ermöglicht werden. Grundlage ist die EU-Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenützungsgebühren in der Union (EETS-Richtlinie). Der Informationsaustausch wird über die Softwareanwendung des Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystems („EUCARIS“) erfolgen.

Geregelt wird künftig auch die grenzüberschreitende Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut und Verfolgung von Mautprellerei durch Informationsschreiben sowohl der ASFINAG (Aufforderungen zur Zahlung der Ersatzmaut) als auch der Behörden im Sinne der EETS-Richtlinie. Bei Letzteren handelt es sich um Anonymverfügungen, durch die Geldstrafen in der Höhe der im Bundesstraßen-Mautgesetz für Mautprellerei vorgesehenen Mindeststrafe vorgeschrieben werden.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler erklärte, mit dem Mautgesetz werde der grenzüberschreitende Austausch von Daten geregelt, damit Mautprellerei besser verfolgt werden kann.

Park & Ride Anlagen an Bundesstraßen sollen zu umweltfreundlicher Mobilität beitragen

Einen Beitrag zur Verbesserung der intermodalen Verknüpfung von Straßen mit anderen Verkehrsträgern soll eine Novelle des Bundestraßengesetzes leisten. Neue Regelungen sollen ermöglichen, dass Park & Ride Anlagen und Park & Drive Anlagen als Bestandteile von Bundesstraßen errichtet werden. Klargestellt werden sollen in diesem Zusammenhang auch Bestimmungen über Anschlussstellen von Park & Ride Anlagen anderer Verkehrsträger zu Bundesstraßen. Die Maßnahmen sollen die Anteile öffentlicher Verkehrsmittel und der Shared Mobility am Verkehrsgeschehen steigern und Stadtkerne vom Verkehr entlasten. Mit der Novelle soll auch die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) adaptiert und die Zuständigkeit des Bundes festgeschrieben werden. Schließlich soll die Zuständigkeit bei Bauten an Bundesstraßen, Ankündigungen und Werbungen sowie betreffend Anschlüsse von Straßen, Wegen und Zufahrten von den Landeshauptleuten an die Verkehrsministerin übergehen.

Hermann Gahr (ÖVP) unterstrich, die Förderung von Park & Ride sei wichtig, um zeitgemäße Mobilitätsmodelle zu fördern.

Alois Schroll (SPÖ) kritisierte, dass Bundesministerin Gewessler mit der der ASFINAG verordneten Überprüfung aller mit Autobahnen und Schnellstraßen verbundenen Projekte einen faktischen Baustopp verhängt habe. Er forderte mit einem Entschließungsantrag seiner Fraktion, dass die Umsetzung der im Bundesstraßengesetz festgelegten Projekte auf Autobahnen und Schnellstraßen rasch erfolgen müsse. Der Antrag entspreche wortwörtlich den Forderungen der ÖVP-Niederösterreich in dieser Frage, betonte Schroll. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) betonte, der Antrag der SPÖ sei überflüssig, da das Bundesstraßengesetz bereits den Ausbau der Bundesstraßen regle. Die ÖVP sei klar für das Ausbauprogramm, auch wenn er verstehe, dass die Bundesministerin gewisse Aspekte noch überprüfen wolle. Einer dieser Aspekt müsse auf alle Fälle sein, dass das übergeordnete Straßennetz eine wichtige Rolle für die Verkehrssicherheit spiele. Er habe eine umfangreiche Anfrage an die Verkehrsministerin gestellt, damit diese Gelegenheit habe, mit deren Beantwortung die nun zur Debatte stehenden Punkte um das Bundesstraßengesetz zu klären. Damit könne man mit einem gemeinsamen Wissensstand weiterdiskutieren.

Michael Bernhard (NEOS) kritisierte die im SPÖ-Antrag formulierte Vorstellung von Verkehrspolitik als rückwärtsgewandt und den heutigen Anforderungen an Umweltschutz und Mobilität nicht angemessen. Eine dreimonatige Evaluierung der Projekte sei auch im Sinne des Bundeshaushalts sinnvoll, er finde es gut, dass auch die ÖVP diese mittrage.

FPÖ-Abgeordneter Gerald Hauser forderte, dass statt des geplanten Neubaus der Luegbrücke auf der Brennerautobahn (A13) die Tunnelvariante nochmals geprüft werden sollte. Nur so könne die notwendige Verkehrsentlastung des Wipptals gelingen. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Walter Rauch (FPÖ) bemängelte die Politik der Verkehrsministerin als klaren Baustopp bei Straßenprojekten, der offenbar „ideologiegetrieben“ sei. 

Die Evaluierung von Verkehrsprojekten, die aus den 1990er-Jahren stammen, sei angesichts der Herausforderungen des Klimaschutzes absolut sinnvoll, meinte Hermann Weratschnig (Grüne). Er verstehe den Entschließungsantrag der SPÖ nicht, der den Eindruck erwecke, dass sich in der Partei die „Betoniererfraktion“ durchgesetzt habe.

Die Novelle des Bundesstraßengesetzes diene der besseren Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger, hielt Verkehrsministerin Leonore Gewessler fest. Die „vielfältige Novelle“ regle auch Aspekte der Planung von Anlagen an Bundesstraßen und Anschlussstellen, sagte die Ministerin.

Zum Antrag der SPÖ hielt die Verkehrsministerin fest, bei Infrastrukturprojekten würden „viele Interessen am Tisch sitzen“. Ihr sei es wichtig, dass auch der Klimaschutz mit am Tisch sitze. Die Anfragen von ÖVP-Verkehrssprecher Ottenschläger werde sie selbstverständlich beantworten. Sie hoffe, dass im Herbst die Diskussion in sachlicher Weise fortgeführt werden könne.

Bund und Land Oberösterreich übernehmen gemeinsam Planungskosten der Stadtregionalbahnen Linz

Der Bund und das Land Oberösterreich sind übereingekommen, die Kosten der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz gemeinsam zu tragen. Die dafür notwendige sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich wurde heute einstimmig angenommen. Langfristiges Ziel ist die Schaffung eines attraktiven Angebots im öffentlichen Personennah- und -regionalverkehr in der Region Linz angesichts des weiterhin zunehmenden PKW-Verkehrs. Die Kosten der Einreichplanung der Projekte von rund 26,5 Mio. € solle je zur Hälfte vom Bund und vom Land Oberösterreich getragen werden.

SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger sprach von einem guten Projekt für Linz und Umgebung. Die Durchbindung der Mühlkreisbahn zum Linzer Hauptbahnhof sei für die PendlerInnen eine wichtige Maßnahme.

Clemens Stammler (Grüne) erinnerte daran, dass die Diskussion um die Durchbinder der Mühlkreisbahn bereits 1995 begonnen wurde. Wenn es nun endlich umgesetzt werde, zeige das, dass „Grün wirkt“.

Philipp Schrangl (FPÖ) meinte, es sei ein großer Wurf, dass es parteienübergreifend gelungen sei, den jahrzehntelangen Stillstand in der Linzer Verkehrspolitik zu überwinden.

Johann Singer (ÖVP) sagte, die erfreuliche Einigung sei mit einem breiten politischen Schulterschluss möglich geworden und bedeute eine große Entlastung einer verkehrsgeplagten Region. Das Projekt sei gut investiertes Steuergeld.

Auch Felix Eypeltauer (NEOS) freute sich, dass ein lang geplantes und notwendiges Nahverkehrsprojekt endlich umgesetzt werden kann. Leider seien aber im oberösterreichischen Zentralraum immer noch teure Autobahnprojekte in Umsetzung, kritisierte er. Eine grundlegende Änderung der Verkehrsplanung sei notwendig.

Die Projekte im Linzer Nahverkehr seien Teil der Umsetzung der im Regierungsprogramm versprochenen Nahverkehrsmilliarde, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Die große Neuerung des Übereinkommens sei, ein lang bestehendes Problem der gemeinsamen Finanzierung von Verkehrsprojekten von Bund und Ländern zu lösen. Derzeit gehe es nur um die Finanzierung der Planungsphase. Weitere 15a-Vereinbarungen sollen folgen, um den öffentlichen Verkehr auch in anderen Ballungszentren auszubauen, kündigte die Ministerin an.

NEOS: Anreize für Begegnungszonen und Carsharing-Modelle

Zwei NEOS-Initiativen fanden auch im Plenum keine Mehrheit. So fordern die NEOS in einem Antrag neue Verkehrskonzepte und die Errichtung von Begegnungszonen in den Ortskernen von Gemeinden. Ein weiterer NEOS-Antrag fordert Anreize, damit Gemeinden Carsharing-Modelle mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen anbieten. Im Individualverkehr im Ortsgebiet müsse ein neues System Einzug halten, meinte Antragsteller Johannes Margreiter. Daher wäre es sinnvoll, hier finanzielle Anreize zu geben.

Luftfahrt: Regeln für Flugsicherheit und Entgelte von Flughäfen

Mit der einstimmig beschlossenen Novelle des Luftfahrtgesetzes will die Bundesregierung unterdessen erforderliche Anpassungen an Unionsrecht vornehmen sowie Erfahrungen in der Vollziehungspraxis sowie der Judikatur der Verwaltungs- und Höchstgerichte berücksichtigen. Unter anderem wird die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen den Behörden im Falle mangelnder Verlässlichkeit oder Tauglichkeit und die Übermittlung von Verkehrs- und finanziellen Daten von Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen geregelt. Vorgesehen ist auch eine „Halterauskunft“ für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen.

Eine Mehrheit fanden Änderung des Flughafenentgeltegesetzes (FEG). Damit wird unter anderem die Verpflichtung des Flughafenleitungsorgans zur Differenzierung seiner Entgeltordnung festlegt. Geplant ist auch die Einführung einer Sonderbestimmung, welche auf Grund der COVID-19-Pandemie die Entwicklung der Passagierzahlen in die Berechnung des Entgelts einbezieht.

Das Luftfahrthindernisregister werde zur Sicherheit im Flugverkehr beitragen, zeigte sich Gerhard Deimek (FPÖ) überzeugt. Die FPÖ sei zufrieden, dass die Parlamentsfraktionen im Luftfahrtgesetz eingebunden waren und werde daher diesem zustimmen. Anders sei es beim Flughafenentgeltegesetz, diesem werde die FPÖ daher keine Zustimmung geben.

Das Luftfahrtgesetz wie das Flughafentgeltegesetz bringen Verbesserungen bei den Lärmschutzbestimmungen, betonte Astrid Rössler (Grüne). So können Flugveranstaltungen wegen übermäßiger Lärmbelastung untersagt werden. Auch werde die Genehmigung von Photovoltaikanlagen im Umfeld von Flughäfen vereinfacht. Der Verkehrssprecher der Grünen Hermann Weratschnig betonte, der Flughafen Wien müsse in Hinblick auf Lärmbelastung und Klimaverträglichkeit noch einiges tun. Ein wichtiger Beitrag, die Schiene neben dem Flugverkehr zu stärken, sei die Ersetzung von Inlandsflügen durch schnellere Bahnverbindungen, sagte der Abgeordnete.

SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger erklärte, dass aus Sicht seiner Fraktion beide Gesetze sinnvoll seien. Das Flughafenentgeltegesetz sei ein Beitrag zur Bestandssicherung der Flughäfen. Allerdings habe die Bundesregierung es verabsäumt, die AUA nachhaltig zu stärken und Standortgarantien zu schaffen. Damit seien viele Arbeitsplätze weiterhin in Gefahr. Die Corona-Krise habe insgesamt große Verunsicherung bei den FlugkundInnen verursacht, auf die Antworten gefunden werden müssten.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger hielt Abgeordnetem Stöger entgegen, die Republik habe ihren Beitrag zur Absicherung der AUA geleistet. Er sei sicher, dass die Arbeitsplätze damit gesichert seien. Die Luftfahrt werde für die Mobilität wichtig bleiben, aber sie müsse auch den CO2-Ausstoß reduzieren. Hier habe Österreich eine Chance, durch Forschung die Entwicklung in dieser Richtung voranzutreiben. Christoph Stark und Irene Neumann-Hartberger (beide ÖVP) brachen eine Lanze für die Regionalflughäfen. Diese seien ein wichtiger Teil des Mobilitätsangebots, zeigten sie sich überzeugt. Wichtig sei, dass sie nun angehalten sind, den Lärmschutz voranzutreiben.

Auch Johannes Margreiter (NEOS) sah in den beiden Gesetzen deutliche Verbesserungen. Der Abgeordnete schlug einen Abänderungsantragsantrag zum Luftfahrtgesetz vor, der aus seiner Sicht Klarstellungen bei Bewilligungsverfahren bringen soll. Dieser fand keine Mehrheit.

Staatssekretär Magnus Brunner hielt fest, dass die Luftfahrt von der Corona-Pandemie stark betroffen war. Im Luftfahrtbereich habe die Kurzarbeitsregelung aber sehr gut gegriffen, um Arbeitsplätze halten zu können. Die Änderung der Formel zur Berechnung der Flughafenentgelte stelle sicher, dass die Flughäfen keine massiven Einnahmeneinbußen befürchten müssen. Das sei besonders für regionale Flughäfen wichtig. Im Luftfahrtgesetz regle man unter anderem auch den Einsatz von Drohnen. Eine wichtige Aufgabe sei, dass das Drehkreuz Wien für den internationalen Flugverkehr abgesichert werde. (Fortsetzung Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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