Nationalrat beschließt Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2-Schutzmasken sowie Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests

Kontenregister-Erweiterung zur Geldwäschevermeidung und Terrorismusbekämpfung durch verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit angenommen

Wien (PK) Der Nationalrat hat heute die Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2-Schutzmasken sowie die Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung beschlossen. Außerdem wurde in einem zweiten Anlauf eine Kontenregister-Erweiterung zur Geldwäschevermeidung und Terrorismusbekämpfung auf den Weg gebracht. Eine Regierungsvorlage, die diesen Zweck erfüllen sollte, scheiterte an der verfassungsrechtlich notwendigen Zweidrittelmehrheit im Dezember-Plenum. Die SPÖ begründete ihre heutige Zustimmung mit mehr Transparenz bei Grundstücks- bzw. Liegenschaftskäufen bzw. -verkäufen durch ausländische EigentümerInnen Die FPÖ und die NEOS sprachen sich dagegen aus, da sie weiterhin eine Einschränkung des Bankgeheimnisses befürchten.

Geht es nach den Regierungsfraktionen, soll das Gesetzespaket noch diese Woche den Bundesrat passieren. ÖVP und Grüne haben dazu ein Verlangen auf Abhaltung einer Sondersitzung des Bundesrates gestellt und dafür kommenden Freitag, 22. Jänner 2020, um 13.00 Uhr vorgeschlagen.

Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2-Schutzmasken ab dem 23. Jänner, Abgabe kostenloser Anti-Gen-Tests durch Apotheken geplant

Im Rahmen der Debatte um die Kontenregistererweiterung wurden heute seitens der ÖVP, SPÖ und der Grünen entsprechende Abänderungs- und Entschließungsanträge zur Steuerbefreiung von Schutzmasken sowie zur Ausgabe kostenloser Anti-Gen-Schnelltests angenommen. Die Mehrwertsteuerbefreiung für Schutzmasken gilt von 23. Jänner bis 30. Juni 2021. Die Ausgabe der kostenlosen Anti-Gen-Schnelltests zur Eigenanwendung sollen unbürokratisch und niederschwellig, etwa durch die Apotheken, erfolgen. Die Kosten für diese Selbsttests hat der Bund zu tragen. Dabei handelt es sich um Tests für den vorderen Nasenbereich, die rechtliche Grundlage für die Eigenanwendung wurde ebenfalls bis Ende Juni 2021 geregelt.

NEOS-Mandatar Gerald Loacker begrüßte die Umsatzsteuerbefreiung für die Schutzmasken. Dies sei eine „kluge“ Entscheidung. Er kritisierte jedoch den generellen Umgang der Regierung mit diesem Thema. Etwa mangle es an der Qualität der durch die Regierung verschickten FFP2-Masken sowie, dass diese Großteils im Ausland beschafft werden müssten. Laut Loacker sind die von der EU empfohlenen „CWA-Masken“ besser für die Allgemeinheit geeignet, da sie auch wiederverwendbar und waschbar seien.

Seitens der FPÖ kritisierten Axel Kassegger und Gerhard Kaniak, dass es keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Kontenregistererweiterung und dem damit verbundenen Abänderungsantrag zur Steuerbefreiung auf Schutzmasken sowie der Zulassung der Schnelltests zur Eigenanwendung gebe. Dazu bedürfe es einer Änderung des Medizinproduktgesetzes. Kassegger stellte deshalb den Antrag auf Herbeiholung des Gesundheitsministers, der jedoch keine Mehrheit fand. Kaniak bemängelte weiter, dass nun qualitativ minderwertige Tests in Umlauf kommen könnten. Dies würde zu vielen „falsch positiven“ Tests führen, was zu einer großen Belastung der Gesundheitsbehörden führen werde. Anstatt Sicherheit für die Bevölkerung werde „Tür und Tor“ für qualitativ schlechte Tests geöffnet.

Anders sah dies ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle. Es gehe nun darum, dass die für den vorderen Nasenbereich entwickelten Tests für das private Testen zugelassen werden. Es stehe ein enormer wissenschaftlich technischer Fortschritt dahinter, am Beginn der Pandemie habe es nur die PCR-Tests gegeben, die ein „Hightech-Labor“ erfordert hätten. Nun schaffe man die Möglichkeit, den Schritt hin zum „Wohnzimmertest“ zu ermöglichen.

Gezieltes Testen sei notwendig und viel effektiver als die „sinnlosen Massentests“, hielt Philip Kucher (SPÖ) fest. Neben dem Impfen sei das Testen der richtige Weg, um diese Gesundheitskrise zu meistern. Kucher begrüßte, dass nun kostenlose und niederschwellige „Wohnzimmertests“ für jede und jeden zuhause gemacht werden könnten.

Kontenregister-Erweiterung zur Geldwäschevermeidung und Terrorismusbekämpfung erhält verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit

Zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien im Bereich der Geldwäschevermeidung und Terrorismusbekämpfung wurde heute ein Gesetzespaket beschlossen, das eine Kontenregister-Erweiterung zur Folge hat. Demnach sind künftig etwa auch Schließfächer von Kreditinstituten und von gewerblichen Schließfachanbietern zu melden. Weiters soll es zur Erteilung von Auskünften aus dem Kontenregister an die Geldwäschemeldestelle, das BVT, die FMA, die Vermögensabschöpfungsstelle, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, die Sicherheitsbehörden sowie an die zuständigen Aufsichtsbehörden kommen. Im Rahmen von Anpassungen des Sanktionengesetzes sollen der Oesterreichischen Nationalbank und dem Innenminister für Ersuchen der Sicherheitsbehörden Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt werden. Zudem soll ein Transaktionsmonitoring die Verwendung von künstlicher Intelligenz ermöglichen, wenn bestimmte Anforderungen eingehalten werden.

Durch die Zustimmung der SPÖ war heute die Zweidrittelmehrheit gegeben. Eine entsprechende Regierungsvorlage war im Dezember-Plenum an der notwendigen Verfassungsmehrheit gescheitert (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1395/2020). Mit einem Abänderungsantrag wurde nun mehr Transparenz bei einem Erwerb oder der Veräußerung von Liegenschaften durch Drittstaats-Angehörige hergestellt. In Zukunft werden auch „meldepflichtige ausländische Rechtsträger“ in den Anwendungsbereich des Wirtschaftliche-Eigentümer-Registergesetzes aufgenommen, was zur Verhinderung von Geldwäsche beitragen soll.

Die Erweiterung der Einschaumöglichkeiten in das Kontenregister sei ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, kritisierte FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs. Nach der nicht gegebenen Verfassungsmehrheit im Dezember des letzten Jahres seien die verfassungsrechtlichen Bedenken der FPÖ auch dieses Mal nicht berücksichtigt worden. Das Gesetzespaket ist deshalb laut Fuchs weiterhin nicht mit dem Bankgeheimnis vereinbar. Die Neuregelung würde bedeuten, dass bei einer Betriebsprüfung, ohne Verdacht Einschau in das Kontenregister gemacht werden könne. Dies sei eine „reine Schnüffelaktion“.

Nikolaus Scherak (NEOS) pflichtete Hubert Fuchs bei. Auch er sah eine weitere Aushöhlung des Bankgeheimnisses und ortete „Schnüffelei und Schikanen“ bei der Einschau in das Kontenregister. Dadurch komme es zu noch mehr Bürokratie und Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, so Scherak weiter.

Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sei auf internationaler und europäischer Ebene zu führen, deshalb sei es wichtig, die EU-Regelungen umzusetzen, hielt Karlheinz Kopf (ÖVP) fest. Daraus resultiere, dass man gewisse Freiheiten für die Terrorbekämpfung aufgeben müsse. Zudem müssten nun auch Immobiliengeschäfte gemeldet werden, wenn ausländische Rechtsträger etwa Grundstücke erwerben wollen.

Da nun auch geprüft werden müsse, wer bei einem ausländischen Kauf von Immobilien oder Grundstücken hinter den Firmenkonstruktionen stehe, könne die SPÖ nun die notwendige Zweidrittelmehrheit garantieren, zeigte sich Kai Jan Krainer (SPÖ) über den Beschluss des Gesetzespakets erfreut. „Gut Ding braucht eben Weile“, mit dem zweiten Anlauf sei dies nun gelungen.

„Die Luft wird durch das Gesetzespaket für Kriminelle und Steuerhinterzieher immer dünner“, erklärte Nina Tomaselli (Grüne). Geldwäsche sei zudem kein Kavaliersdelikt, es gehe immerhin um die Finanzierung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus. Was die Einschau in das Kontenregister betrifft, konnte Tomaselli die Kritik der FPÖ und der NEOS nicht verstehen, Es gehe nur darum, wie viele Konten vorhanden sind, es würden aber keine Informationen zur Höhe des Kontostands preisgegeben werden.

Finanzminister Gernot Blümel sagte, er freue sich über den Beschluss, und dankte den Parteien für die konstruktive Zusammenarbeit. Kritik übte Blümel an den NEOS. Für ihn sei unverständlich, warum diese bei Maßnahmen für mehr Transparenz nicht mitgehen würden. (Fortsetzung Nationalrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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