Nationalrat beschließt Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuervermeidung

Zustimmung zu Eigentümerregister sowie zu Abkommen über Doppelbesteuerung und Entwicklungsinstitutionen

Wien (PK) - Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute im Nationalrat für Gesetzesänderungen, mit denen Geldwäsche und Steuerbetrug ein Riegel vorgeschoben werden soll. Kernstück der Maßnahmen ist das Gesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer. Das Register soll einen Ausgangspunkt für die Feststellung und Überprüfung der Identität von Eigentümern bieten und dazu beitragen, Geldwäschegeschäfte besser aufdecken zu können.

Auch Doppelbesteuerungsabkommen tragen zur Verhinderung von Steuervermeidung bei. Die Abgeordneten sprachen sich hier zum ersten einstimmig für ein multilaterales Abkommen aus, das solche Abkommen in einem sich ändernden globalen Geschäftsumfeld effektiver machen soll, und billigten weiters ebenfalls einstimmig die Erneuerung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Israel. Mehrheitlich beschlossen wurde, dass Österreich über mehrere Jahre hinweg einen signifikanten Beitrag zu internationalen Entwicklungsfonds leisten wird.

Eigentümerregister soll Geldwäsche verhindern

Mit dem "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)" wird die vierte Geldwäscherichtlinie der EU im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt. Dazu wird ein im Finanzministerium angesiedeltes Register geschaffen, in dem die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderer juristischen Personen und Trusts eingetragen werden.

ÖVP-Abgeordneter Jakob Auer zeigte sich zufrieden, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie mit entsprechendem Augenmaß erfolgt ist. Er brachte zudem einen Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP ein. Zweck der Änderungen sei es, kleine Vereine oder Genossenschaften vor übermäßigem Aufwand zu bewahren, erklärte Auer. Damit müsse die Bankenaufsicht nicht den gesamten Vorstand durchleuchten, sobald sich im Vorstand eine politisch exponierte Person befindet. Auch ÖVP-Abgeordneter Andreas Zakostelsky zeigte sich zufrieden, dass eine praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie gelungen sei, die eine Überreglementierung vermeide, was vor allem kleinen Vereinen und Stiftungen zugutekomme.

Äußerst unzufrieden mit der Umsetzung der EU-Vorgaben zeigten sich hingegen Bruno Rossmann von den Grünen und NEOS-Abgeordneter Rainer Hable. Beide argumentierten, dass das Register dieselbe Transparenz wie das Grundbuch oder das Firmenregister haben sollte. Das Beispiel anderer Länder zeige, dass eine liberalere Umsetzung der Richtlinie im Sinne von mehr Einsichtsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehr wohl möglich ist, sagte Hable. Rossmann brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem er einen Aktionsplan für mehr Transparenz der Geschäfte von Großkonzernen und für mehr Steuergerechtigkeit forderte. Dieser Antrag wurde nur von seiner Fraktion unterstützt und damit abgelehnt.

Kritik an mangelnden Transparenzbestimmungen des Gesetzes kam auch seitens der FPÖ, die aber trotzdem ihre Zustimmung zu den neuen Regeln gab. FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs meinte, man hätte die EU-Richtlinie über Geldwäsche auch in anderer Form umsetzen können, und bezweifelte das Engagement von Finanzminister Schelling im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit. - Das Gesetz wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mit Mehrheit angenommen.

Doppelbesteuerungsabkommen sollen zeitgemäßer werden

Ein multilaterales Übereinkommen unter dem Titel "Multilateral Convention to Implement Tax Treaty-Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting" (MLI) dient der Umsetzung multilateraler, steuerbezogener Maßnahmen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieser Staatsvertrag wurde vom Plenum einhellig gebilligt. Erklärtes Ziel ist einerseits, dass zwischenstaatlich der Ort, an dem die steuerpflichtigen Gewinne ausgewiesen werden, besser mit dem Ort übereinstimmt, an dem die Wirtschaftstätigkeit stattfindet sowie die Wertschöpfung erfolgt und dass damit der Verlust von Unternehmenssteuereinnahmen verhindert wird. ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger wies auf die Vorreiterrolle Österreichs bei Maßnahmen gegen Steuerverkürzung und Steuerverlagerung hin. Das Internet habe die Geschäftswelt verändert. Mit dem Konzept der "Digitalen Betriebsstätten" gebe es einen ersten Ansatz, damit Gewinne solcher Unternehmen besteuert werden können.

Einstimmig gebilligt wurde auch ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Israel. Mit dem Abkommen soll auch Steuerumgehung bei Einkommen- und Vermögensteuern verhindert werden. Es ersetzt das 1970 abgeschlossene Abkommen, das als nicht mehr zeitgemäß erachtet wurde.

Österreich steuert Mittel zu internationalen Entwicklungsfonds bei

Mehrheitliche Zustimmung gab es zu einem Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2017). Die Abgeordneten Petra Bayr (S) und Christoph Vavrik (V) betonten, dass Österreich damit von 2017 bis 2020 einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Entwicklungszusammenarbeit leisten werde. Man helfe damit Institutionen, die die Ärmsten der Armen unterstützen, sagte Vavrik. Österreich beteilige sich mit 116 Mio. € an der vierzehnten Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XIV) sowie mit 9,27 Mio. Sonderziehungsrechten, führte er weiter aus. 383,81 Mio. € fließen für die achtzehnte Wiederauffüllung des Fonds der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-18) und 24,75 Mio. an Sonderziehungsrechten. Außerdem wird ein Beitrag von 17,17 Mio. € an den Treuhandfonds der Internationalen Entwicklungsorganisation für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund) geleistet.

Abgeordnete Bayr forderte eine kohärente Politik in der Entwicklungszusammenarbeit ein. Diese müsse ressortübergreifend gestaltet werden und die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der UNO im Auge haben. Der gesamtstaatliche Ansatz der EZA sei an sich im Regierungsprogramm festgehalten, unter Außenminister Kurz habe sich hier aber wenig bewegt, kritisierte sie. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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