Nationalrat beschließt Haftungskriterien für Almen

Änderungen passieren das Plenum mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ

Wien (PK) Kriterien für die Ersatzpflicht der Tierhalter in der Alm- und Weidewirtschaft bringt ein Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019, das vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Neu ist dabei, dass die Bestimmungen nun neben dem Gefahrenpotenzial der Tiere und der Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen auch die vom Geschädigten zu erwartende Eigenverantwortung betonen. Während sich ÖVP und FPÖ von dem Gesetz vor allem Rechtssicherheit für die BetreiberInnen von Almen versprechen, lehnten SPÖ, NEOS und JETZT die Änderungen als überflüssig ab und verwiesen auf bereits bestehende Judikatur zu diesem Thema.

Neue Regelungen appellieren auch an die Eigenverantwortung der Geschädigten

Im Einzelnen wird nun im Gesetz ein klarer Hinweis eingefügt, dass sich die Anforderungen an die Alm- und Weidewirtschaft auch nach anerkannten Standards richten können. Der Halter der Weidetiere hat demnach jene Maßnahmen zu setzen, die angesichts der Gefährlichkeit der Tiere und der ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren sowie unter Berücksichtigung der erwartbaren Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen sind. Die Eigenverantwortung der BesucherInnen von Alm- und Weideflächen richtet sich dabei nach den durch die Alm- und Weidewirtschaft drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und der anwendbaren Verhaltensregeln.

ÖVP und FPÖ betonen Aspekt der Rechtssicherheit und des Miteinanders

Die Rechte und Pflichten der AlmbetreiberInnen bleiben auf dem bisherigen Niveau, die Eigenverantwortung der Freizeitsuchenden werde aber gesteigert, was mehr Rechtssicherheit auf den Almen und ein besseres Miteinander gewährleiste, fasste ÖVP-Mandatar Georg Strasser die Änderungen aus Sicht seiner Fraktion zusammen. Seine Fraktionskollegin Gertraud Salzmann betrachtete das Gesetz als Teil eines Gesamtpakets und verwies auf den Aktionsplan „Sichere Almen“, der einen Verhaltenskodex für Wanderer und einen Ratgeber für die AlmbetreiberInnen enthält. Der ÖVP seien ein gutes Miteinander und Rechtssicherheit für beide Seiten wichtig, stellte sie einer Meinung mit Andreas Kühberger (ÖVP) fest, der die Bedeutung der Mutterkuhhaltung auf den Almen unterstrich.

„Wir setzen mit der Neuregelung ein klares Zeichen für die LandwirtInnen und für die Almen“, bekräftigte Volker Reifenberger (FPÖ). Für den Salzburger FPÖ-Mandatar geht es vor allem darum zu vermeiden, dass die Almwirtschaft durch überbordende Haftungsregelungen eingestellt wird. Aus diesem Grund sei es sinnvoll, die Eigenverantwortung und damit den Hausverstand ins Gesetz zu schreiben. Die Verantwortung dürfe nicht allein bei den LandwirtInnen liegen, meinte auch Maximilian Linder (FPÖ), der ebenfalls die Verankerung der Eigenverantwortung begrüßte.

Auch Landwirtschaftsministerin Maria Patek sprach von einem klaren Signal des Miteinanders, das nun rechtzeitig zum Beginn der Almsaison mehr Rechtssicherheit für die LandwirtInnen und die TouristInnen biete.

SPÖ, NEOS und JETZT lehnen Änderungen als überflüssig ab

Ein miserabler Entwurf sei dies, wandte hingegen Johannes Jarolim (SPÖ) ein und meinte, eine Versicherungslösung zugunsten der bäuerlichen Bevölkerung wäre besser gewesen. Durch die neuen Bestimmungen werde sich nichts ändern, gaben namens der NEOS Irmgard Griss und Beate Meinl-Reisinger zu bedenken. Wichtig sei vielmehr, dass alle Beteiligten gewisse Sorgfaltsstandards zu beachten haben. Doch dies ergebe sich allein schon aus der Judikatur und aus den bestehenden Regelungen über das Mitverschulden, betonte Griss. Die neue Textpassage sei ein „Geschwurbel sondergleichen“, kritisierte JETZT-Mandatar Alfred Noll. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an eine negative Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs, der die Änderungen als überflüssig abgelehnt hatte. (Fortsetzung Nationalrat) hof


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