Nationalrat beschließt einstimmig Gesetz über Barrierefreiheit auf Websites des Bundes

Entschließungsantrag über einen Werbestopp für das „Digitale Amt“ mehrheitlich angenommen

Wien (PK) Der Nationalrat hat heute ein Gesetz über Barrierefreiheit auf Websites des Bundes einstimmig beschlossen. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verpflichtet Einrichtungen des Bundes dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, damit diese für alle NutzerInnen, besonders für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich sind. Außerdem ist geregelt, dass betroffene NutzerInnen sich bei Mängeln beschweren und Änderungen durchsetzen können. Dafür kann der/die BundesministerIn für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine zuständige Stelle einrichten.

Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie (2016/2102) umgesetzt. Es gilt auch für Einrichtungen, die Aufgaben im Allgemeininteresse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert oder von ihm beaufsichtigt werden. Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Ausnahmen gibt es auch für Anwendungen von Schulen und Kindergärten.

Bundesministerin Elisabeth Udolf-Strobl legte dar, dass Behörden zunehmend das Internet nutzen, um ein breites Spektrum an Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die für die Allgemeinheit von großer Bedeutung sind. Sie wies daher auf die allgemeine Wichtigkeit des Gesetzes hin.

ÖVP betonte Arbeit der vorigen Bundesregierung bei Digitalisierung

Von Seiten der ÖVP bezeichnete Eva-Maria Himmelbauer das WZG als positive Initiative, um allen Menschen Zugang zu Services des Bundes zu bieten. Für sie passe das Gesetz nahtlos in die Arbeit der vorigen Bundesregierung, die mit der Einführung des „Digitalen Amts“ einen Meilenstein geschafft habe. Ebenso sieht das Christoph Stark (ÖVP), der auf die Barrierefreiheit der Webversion österreich.gv.at hinwies. Seiner Meinung nach dürfe Barrierefreiheit im 21. Jahrhundert keine Diskussion sein. Peter Weidinger (ÖVP) sieht es ebenfalls als selbstverständlich, Technologien dafür zu nutzen, unser aller Leben zu verbessern. Die Umsetzung der EU-Richtlinie mit dem WZG ist für ihn deshalb sinnvoll. Er merkte an, dass Überregulierung die Gesellschaft hemmen kann und sprach damit die Ausnahme für Barrierefreiheit auf Websites von Schulen und Kindergärten an. Man wolle engagierten LehrerInnen und Eltern nicht durch noch mehr Regeln die Freude an der Sache nehmen.

SPÖ: Entschließungsantrag zur Evaluierung der Ausnahme

Die SPÖ hatte für die angesprochene Ausnahme kein Verständnis. Katharina Kucharowits stellte fest, dass damit Menschen mit Behinderung erneut auf Gleichstellung warten müssen. Das sei unfair und ungerecht. Sie brachte deshalb einen Entschließungsantrag ein, in dem sie vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einen Bericht zur Evaluation der Auswirkungen auf die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung forderte. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit. Birgit Silvia Sandler (SPÖ) kritisierte außerdem, dass Ausnahmen bei „unverhältnismäßiger Belastung“ möglich sind. „Warum sprechen wir immer von Aufwand, wenn es um Menschen mit Behinderung geht?“, lautete ihre Kritik.

Sonja Hammerschmid (SPÖ) bezeichnete das Gesetz als „hoch notwendig und längst überfällig“. Sie führte als positives Beispiel für den Umgang mit Digitalisierung Finnlands Strategie zur Künstlichen Intelligenz an.

FPÖ spricht Rolle der Länder an

Aus den Reihen der FPÖ betonte Sandra Wassermann, dass Rechte von Menschen mit Behinderung den Freiheitlichen ein „Herzensanliegen“ seien. Auch Gerhard Deimek (FPÖ) äußerte sich positiv über das Gesetz und betonte, dass nun auch die Länder entsprechende Regulative beschließen müssen, um bei der Barrierefreiheit nachzuziehen.

JETZT: Kritik am „Digitalen Amt“

Stephanie Cox (JETZT) bezeichnete es als „untragbar“, dass es im Jahr 2019 immer noch Websites und Apps gebe, die nicht barrierefrei seien. Sie thematisierte in diesem Zusammenhang erneut die App „Digitales Amt“. Weil diese nicht auf Englisch verfügbar sei und keinen barrierefreien Zugang ermögliche, forderte sie in einem gemeinsamen Entschließungsantrag mit Philip Kucher (SPÖ) und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS), die Bewerbung des „Digitalen Amts“ zu stoppen, bis das Service ohne Einschränkung funktioniert. Die 1,6 Millionen € Werbekosten solle man besser in den barrierefreien Umbau von Websites und Apps des Bundes investieren. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.(Fortsetzung Nationalrat) kar


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