Grüne: Österreich kann es sich nicht leisten, wichtige Reformen zu verschlafen
Wien (OTS) - „Die Primärversorgung ist ein wesentliches Element der Gesundheitsreform und darf nicht in letzter Minute von der ÖVP auf Zuruf der Ärztekammer zu Fall gebracht werden“, ist Eva Mückstein, Gesundheitssprecherin der Grünen, überzeugt: „Mit der integrativen Versorgung sind große Hoffnungen auf eine wesentliche und dringend notwendige Verbesserung der Gesundheitsversorgung verbunden. In der Primärversorgung arbeiten die gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe zusammen, womit eine ganzheitliche Sicht auf Gesundheit und Krankheit gefördert wird. Dazu kommt, dass die Primärversorgungszentren die PatientInnen gezielt durchs Gesundheitssystem begleiten sollen, was Fehl- und Mehrfachuntersuchungen und die unnötige Inanspruchnahme von teuren Versorgungsstrukturen verhindern soll.“
Flexiblere Formen der Zusammenarbeit und die Arbeit im Team mit verschiedenen Gesundheitsberufen sollen besonders für jüngere Angehörige von Gesundheitsberufen einen Anreiz darstellen, um sich am Land niederzulassen. Die vertragsärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen wird dadurch wieder attraktiver gemacht.
Von der Dringlichkeit und Notwendigkeit des Vorhabens im Sinne der PatientInnen, der Gesundheitsberufe und der Gesundheitspolitik war auch die Bundesregierung überzeugt, als das Primärversorgungsgesetz im neuen Regierungsprogramm als eines jener Vorhaben genannt wurde, das bis Anfang Sommer umgesetzt sein sollte.
Mückstein: „Im internationalen Vergleich ist die Primärversorgungsebene der Österreichischen Gesundheitsversorgung schwach ausgebaut. Österreich kann es sich auch in dieser Hinsicht nicht leisten, den Anschluss an die besten Gesundheitssysteme der Welt zu verlieren und wichtige Reformen zu verschlafen oder auf einen Zeitpunkt in weiter Ferne zu verschieben.“
Um optimale Bedingungen für die Umsetzung der Primärversorgung zu schaffen, ist aus der Sicht der Grünen aber auch noch folgender wesentlicher Veränderungsbedarf beim vorliegenden Gesetzesentwurf gegeben:
1. Gesamtvertragliche Einbettung der gesetzlich geregelten, nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe im Primärversorgungsgesamtvertrag
Im vorliegenden Entwurf sind keine gesetzlichen Grundlagen vorgesehen, um verbindliche, bundesweit einheitliche Grundsätze der Vergütung und Mindestentlohnung für die gesetzlich geregelten, nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe zu sichern. Dumping-Entlohnung und Qualitätsverlust wären drohende Folgen. Auch muss gewährleistet sein, dass die gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe ihre vertraglichen Bedingungen selbst mit dem Hauptverband der Sozialversicherung verhandeln und nicht die Ärztekammer direkt oder indirekt die Bedingungen für andere Gesundheitsberufe festlegt.
2. Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen in Primärversorgungs-Gruppenpraxen und Primärversorgungs-Netzwerken: Für die längeren Öffnungszeiten, Wochenenddienste und Hausbesuche muss die Möglichkeit geschaffen werden, ÄrztInnen bei ÄrzInnen, auch in Form von Teilzeit, anstellen zu dürfen.
3. Primärversorgungseinheiten auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen: Zur Verbesserung der Versorgungsqualität in der Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass orts- und bedarfsabhängig Primärversorgungseinheiten nur für Kinder- und Jugendliche entstehen.
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