Monopolverwaltung stellt sich der Diskussion – ORF Bürgeranwalt

Wien/Stinatz (OTS) Versorgung mit Tabakwaren in Stinatz nicht in Gefahr. Die Monopolverwaltung (MVG) setzt auf die Solidarität der Bürger, die verantwortungsvolle Mitwirkung der politischen Vertreter und den Unternehmergeist – dann ist der Geschäftsstandort gesichert. Der Geschäftsführer der MVG lädt zu einem weiteren Gespräch ein.

In der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ vom 15. Juli 2017 wurde eine Trafikschließung im südlichen Burgenland beleuchtet. Aus Sicht der betroffenen Bürger der Gemeinde Stinatz wurde vor allem der Wegfall des Standortes als Postpartner und Kommunikationsort beklagt.

In der nachfolgenden Diskussion konnte Mag. Hannes Hofer, Geschäftsführer der MVG, Stellung nehmen. Er wurde begleitet von Mag. Michael Svoboda, Präsident des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes.

„Auch heute noch vergibt die MVG freiwerdende Tabakfachgeschäfte ausschließlich an Menschen mit Behinderung“, so Mag. Hofer und nutzt den konkreten Anlassfall, um auf den sozialpolitischen Aspekt des Tabakmonopols hinzuweisen.

Der Tabakverkauf ist in Österreich gesetzlich geregelt. Seit über 200 Jahren profitieren Menschen mit Behinderung vom Trafikwesen. Die MVG setzt sich besonders für den Bestand und Erhalt von Trafiken ein, die von Menschen mit Behinderung geführt werden.

Die letzten Jahre waren von einem kontinuierlichen Rückgang von verkauften Zigaretten geprägt. Nach Einführung von Schockbildern im letzten Jahr und einem totalem Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018 wird sich der Trend noch verstärken. Gleichzeitig zeigt sich auch ein Rückgang beim Glückspiel und dem Zeitschriftenverkauf, den beiden anderen Standbeinen von Trafiken. Hier bleibt die Branche nicht vom Siegeszug des Internets verschont.

Als der bisherige Betreiber der Tabakverkaufsstelle in Stinatz in Pension ging, wurde eine regionale Strukturanalyse durchgeführt. Das Wesen von Tabakverkaufsstellen ist, dass die Erträge aus dem Tabakwarenverkauf nur eine wirtschaftliche Unterstützung zum ausgeübten Hauptgewerbe darstellen.

Im Nachbarort betreibt eine junge Frau mit Behinderung ein ertragsschwaches Tabakfachgeschäft. Im Gegensatz zu der Tabakverkaufsstelle lebt sie überwiegend vom Tabakwarenverkauf. Durch eine Neuorganisation des Tabakverkaufs in Stinatz kann ihre Existenz abgesichert und die Versorgung von Stinatz mit Zigaretten durch einen Automaten sichergestellt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Landesgremium der burgenländischen Trafikanten abgestimmt.

Die Monopolverwaltung setzt dabei die gesetzlichen Vorgaben um. Diese sind ein starkes Zeichen der Solidarität der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderung. Eine Schließung des Geschäftes in Stinatz muss nicht die Konsequenz sein. Keinesfalls wird dies von der MVG vorgegeben.

Dem Ziel der Bürger, das Geschäft – vor allem die Poststelle und den Kommunikationsstandort – in Stinatz zu erhalten, unter der gleichzeitigen Neuorganisation des Zigarettenverkaufs, schließt sich die MVG an.

„Ich habe Stinatz als aktive Gemeinde erlebt. Soviel Leidenschaft der Bürger, soviel Freundinnen und Freunde des Ortes, so engagierte politische Vertreter – den Bürgermeister, aber auch sein Stellvertreter. Darüber hinaus hat sich auch ein Unternehmer – ein Mitglied einer ortsansässigen Unternehmerfamilie – gefunden, der ein Geschäft im Ort führen möchte. Der bisherige Betreiber würde sein Haus zur Verfügung stellen. Wenn alle diese Kräfte sich dafür einsetzen, dass der Standort erhalten bleibt, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das gemeinsam mit einer Neuorganisation des Zigarettenverkaufs nicht möglich sein soll!“, so Mag. Hannes Hofer in seinem Schlussstatement der Sendung „Bürgeranwalt“.  Er lädt die Gemeindevertreter, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter, zu sich in die Monopolverwaltung ein, um die Möglichkeiten nochmals gemeinsam zu evaluieren.

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