Mörk/Wagner (SPÖ) im Wr. Landtag: „Wiener Mindestsicherung ist die Basis der sozialen Sicherheit in unserer Stadt!“

Das Sozialhilfegrundgesetz ist ein völlig unzureichendes Instrument, um soziale Verwerfungen zu verhindern

Wien (OTS/SPW-K) Anlässlich eines dringlichen Antrages der FPÖ zum Thema Sozialhilfegrundgesetz betonen die SP-Sozialsprecherin LAbg. Gabriele Mörk und der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport LAbg. Kurt Wagner die Relevanz und Treffsicherheit der Wiener Mindestsicherung. Wagner stellt klar: „Sie ist die Basis der sozialen Sicherheit in unserer Stadt. Sie sichert Existenz und vermeidet Armut und soziale Ausgrenzung.“ Gerade in Zeiten der Teuerung und steigender Armutsgefährdung ist sie von so großer Bedeutung wie noch nie. Während Wien 35 % der armutsgefährdete Personen durch die Mindestsicherung unterstützt, liegt dieser Prozentsatz in anderen Bundesländern nur zwischen 5 % und 13 %. In Niederösterreich beispielsweise, wo der Soziallandesrat von der FPÖ gestellt wird, liegt der Anteil bei mageren 9%.

Das besagte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hingegen sei eine völlig unzureichende Grundlage, um Menschen in Notsituationen eine entsprechende Absicherung zu geben, sind sich Mörk und Wagner einig. Daher überrascht es nicht, dass zentrale Elemente dieses Gesetzes vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. So führte die FPÖ gemeinsam mit der ÖVP eine degressive Kinderstaffelung ein, die ab dem 3. Kind nach derzeitigem Wert nur mehr 1,58 Euro pro Tag an Unterstützung vorgesehen hätte. „Das hätte die Kinder in Armut gestürzt!“, empört sich Wagner und weiter: „In Wien erhält jedes Kind durch die Mindestsicherung, gleich viel, egal, ob es das erste oder dritte ist: nämlich 264 €.“

Die Sozialsprecherin Mörk führt weiter aus: „Der so genannte Arbeitsqualifizierungsbonus, der verpflichtende Nachweis unverhältnismäßig hoher Deutsch- und Englischkenntnisse – wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Also genau jene Regelung, die die FPÖ im dringlichen Antrag, als ‚Kern‘ der Reform bezeichnet. In Krisensituationen zeigt sich also, dass das Sozialhilfegrundgesetz ein völlig unzureichendes Instrument ist, um soziale Verwerfungen zu verhindern“. Mörk weiter: „Daher musste der Bundesgesetzgeber die strengen Einkommensanrechnungsbestimmungen bzw. Sonderbedarfsregelungen im besagten Gesetz unterlaufen und mithilfe von Einmalzahlungen wie dem Teuerungsausgleich adäquate Unterstützung ermöglichen.“

Armutsvermeidende grundsatzgesetzliche Regelungen wurden bereits im Wiener Mindestsicherungsgesetz umgesetzt. „Der im Antrag angesprochene Behindertenbonus wurde bereits 2020 implementiert. Der Zuschlag für Alleinerzieher:innen wird durch höhere Mindeststandards für Kinder ausgeglichen. Die Vermögensregelungen sowie Ausnahmen von der Einkommensanrechnung analog zum Sozialhilfegrundgesetz wurden ausgestaltet“, klärt Wagner auf.

Auch Sanktionen seien bereits seit Langem geregelt, so Mörk: „Sanktionen, z.B. bei der Verweigerung der Arbeitssuche oder der Integrationspflichten, sind bereits Bestandteil der Wiener Mindestsicherung gewesen, bevor das Sozialhilfegrundgesetz in Kraft trat.“

Schließlich räumt Wagner mit den von der FPÖ proklamierten Unwahrheiten auf: „Den höchsten Anteil an nicht-österreichischen Staatsbürger:innen in der Mindestsicherung / Sozialhilfe hat nicht Wien (57,3%), sondern Tirol (61,8 %) und Vorarlberg (63,7%).“

Auch die irritierende Forderung der FPÖ Wien, man solle Österreicher:innen bei der Mindestsicherung Vorrang geben, ist so irritierend wie EU-rechtswidrig.

Zur Dauer des Bezugs sagt Wagner: „Die durchschnittliche Bezugsdauer ist kein Indiz für einen Missbrauch, sondern spiegelt vielmehr die schwierige Lage von schlecht qualifizierten und arbeitsmarktfernen Personengruppen wider.“ Mit 9,5 Monaten liegt Wien sehr nahe an den durchschnittlichen Bezugsdauern im Burgenland (9,2 Monate), der Steiermark und Tirol (8,3 Monate) sowie der von Niederösterreich (8,5 Monaten).

Mörk schließt: „Gerade in wirtschaftlichen Zeiten wie jetzt braucht es ein gut ausgebautes Sicherungsnetz, wie die Wiener Mindestsicherung, um Menschen, die in Not geraten sind aufzufangen und ihnen ein existenzsicherndes Einkommen zu ermöglichen!“

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