Moderate Budgetanpassungen bei Volksanwaltschaft und Rechnungshof geplant

Budgetausschuss debattiert Voranschlag für die beiden Kontrollorgane

Wien (PK) Die Budgetentwürfe 2021 für die Volksanwaltschaft und den Rechnungshof standen heute bei den fortgesetzten Verhandlungen des Budgetausschusses zur Debatte. Auf die Budgeterhöhung des letzten Voranschlags für die Volksanwaltschaft folgt nun 2021 im Wesentlichen eine Fortschreibung. Auch der Rechnungshof wird mit den bekannten Mitteln auskommen müssen. Von der Bundesregierung angedachte Prüfkompetenzerweiterungen schlagen sich noch nicht in der Budgetplanung nieder. In den Ausschussverhandlungen standen auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Interesse der Abgeordneten.

Volksanwaltschaft: Auf Budgetsteigerungen des letzten Voranschlags folgt Fortschreibung

Für die Volksanwaltschaft sind im Bundesvoranschlag für 2021 Auszahlungen von 12,42 Mio. € vorgesehen. Das sind 190.000 € mehr als im Jahr 2020 und entspricht einer Steigerung um 1,5%. Der größte Teil des Budgets ist mit 7,3 Mio. € für Personalkosten veranschlagt. Im Vergleich zum Jahr 2020, wo aufgrund zusätzlicher Planstellen ein größerer Anstieg des Budgets für Personal vorgesehen war, ist das nur noch eine geringe Steigerung um 0,2 Mio. € oder 2,2%. Auch der betriebliche Sachaufwand ist mit 4,1 Mio. € exakt so hoch wie 2020 veranschlagt. Darunter fallen die Bezüge der Mitglieder der Volksanwaltschaft, Zahlungen für die Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat sowie Aufgaben nach dem Heimopferrentengesetz.

Die Auszahlungen im Bundesfinanzrahmen steigen nach dem deutlichen Budgetanstieg 2020 nur noch unwesentlich an. Die derzeit 89 Planstellen sollen bis 2023 konstant bleiben, im Jahr 2024 ist ein Abbau von drei Stellen geplant, da eine abnehmende Zahl an Heimopferanträgen erwartet wird. Die Auszahlungsgrenze 2024 liegt infolge bei 12,9 Mio. €.

COVID-19: Kontrollbesuche wieder aufgenommen

Die Auswirkungen der Pandemie auf die Tätigkeiten der Volksanwälte interessierte die Abgeordneten der SPÖ. Volksanwalt Bernhard Achitz erklärte auf eine Frage von Rudolf Silvan, dass auch durch COVID-19 die Beschwerden in angemessener Zeit bearbeitet werden können, da das Beschwerdeaufkommen durch die Pandemie zwar in einigen Bereichen gestiegen, in anderen aber gefallen sei. So berichteten die Volksanwälte von 270 Beschwerden sowie 13 amtswegig eingeleitete Prüfungen, wovon 10 Beschwerden und zwei Prüfungen berechtigt waren. FPÖ-Mandatarin Edith Mühlberghuber erfuhr auf ihre Frage, das im Schul- und Universitätsbereich von 44 eingelangten Beschwerden vier als berechtigt galten. Im Wesentlichen handelte es sich um Fälle betreffend den Fernunterricht, Maturavorbereitung und Maskenpflicht. Im Bereich des Zivildienstes und Wehrdienstes gab es vier Beschwerden zur unterschiedlichen Besoldung und diese würden am Bundesverwaltungsgericht weiter geführt, wie Mandatar David Stögmüller (Grüne) erfuhr.

Die im ersten Lockdown ausgesetzten Kontrollbesuche seien inzwischen mit großer Vorsicht und entsprechenden Richtlinien des Gesundheitsministeriums vorsichtig wieder aufgenommen worden, erfuhr Stephanie Krisper (NEOS). Im Bereich der Heimopferrente verzeichne man durchschnittlich zehn Anträge pro Woche. Mit einer höheren Sitzungsfrequenz konnte ein Rückstau vermieden werden, führte Volksanwalt Bernhard Achitz auf eine Frage von Sabine Schatz (SPÖ) aus. Die fünf dafür vorgesehenen Planstellen seien ausreichend, wobei zwei davon bis 2024 befristet seien, da man von einem Rückgang der Anträge ausgehe, so Achitz.

Auf die Frage von Reinhold Einwallner (SPÖ) nach Mitteln für den Ausbau von Online-Angeboten berichtete Achitz, dass bereits im ersten Lockdown Sprechstunden durch telefonische Beratung teilweise ersetzt wurden. Ziel sei es, künftig eine jüngere Zielgruppe sowie Frauen besser zu erreichen, wobei man hier noch am Anfang stehe. Umfragen würden zeigen, dass die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ wesentlich zur Bekanntheit beitrage, was aber nicht dem Medienkonsum der jüngeren Zielgruppe entspreche, erfuhr Rosa Ecker (FPÖ) auf Nachfrage. Die Volksanwaltschaft plane Maßnahmen zu setzen, um Jüngere besser zu erreichen, wobei man im Blick behalten müsse, dass viele Probleme, mit denen sich Menschen an die Volksanwaltschaft wenden, erst in späteren Lebensjahren auftreten würden. Das Budget dafür erfahre zwar eine Steigerung von 60.000 auf 70.000 €, bleibe aber bescheiden, so Achitz. Volksanwalt Werner Amon erklärte, dass sich junge Menschen meist an viele andere Vertretungen wie die Schülervertretung, die ÖH oder die Bundesheerbeschwerdekommission wenden würden. Ziel sei weiters, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um die Volksanwaltschaft im Zuge der politischen Bildung in Schulen präsentieren zu können, ergänzte Volksanwalt Walter Rosenkranz.

Volksanwaltschaft: Mehr Kompetenzen und Prüfungen wären mit bestehenden Mittel möglich

Die Volksanwälte forderten schon in der Vergangenheit, ihre Prüfkompetenzen zu erweitern, da in manchen Bereichen keine rechtliche Handhabe bestehe, wie etwa in der Daseinsvorsorge oder bei ausgegliederten Rechtsträgern der Gemeinden. Auf die Frage von FPÖ-Mandatarin Edith Mühlberghuber erklärten die Volksanwälte, dass dies auch bereits mit dem bestehenden Personalstand machbar wäre. Schließlich werde bereits jetzt versucht, Lösungen bei Beschwerdefällen zu finden, es gäbe nur keine rechtliche Handhabe dafür.

Das Ziel der Volksanwaltschaft bei den Prüfverfahren im Rahmen des OPCAT-Mandats zur Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Folter, sei es, ihre Anzahl zu reduzieren, dafür aber Schwerpunkte zu definieren, erklärte Achitz auf eine Frage von Heike Grebien (Grüne). Dafür würden die Einrichtungen länger und intensiver geprüft. Angesprochen auf eine Frage von ÖVP-Mandatarin Martina Diesner-Wais zur Forcierung von thematischen Schwerpunkten bei Kontrollen, erklärte Volksanwalt Werner Amon, dass man etwa in der Fachkommission Justiz an bundesweiten Normen im Sinne einer Vergleichbarkeit arbeite.

Rechnungshof: Mögliche Kompetenzerweiterungen im Budget nicht berücksichtigt

Der Rechnungshof soll nächstes Jahr geringfügig besser ausgestattet werden. So sieht der Finanzierungshaushalt Ausgaben (Auszahlungen) für 2021 von 36,5 Mio vor. Dies entspricht einer Steigerung von 1,4% im Vergleich zum Vorjahr (2020: 36 Mio. €), womit allerdings

keine zusätzlichen Ressourcen für mögliche Kompetenzerweiterungen des Rechnungshofs berücksichtigt sind, hält der Budgetdienst des Parlaments in seiner Analyse fest. Für die weiteren Jahre sind im Bundesfinanzrahmen Anhebungen der Mittel bis 2024 auf 38,2 Mio. € vorgezeichnet.

Auf personeller Ebene sind mit 323 Planstellen – konstant bis 2024 – keine Änderungen zu erwarten. Ohnehin werden diese aufgrund der Auszahlungsobergrenzen mit geplanten durchschnittlich 282,5 Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) im Jahr 2020 nicht vollständig sondern nur zu 87,5% besetzt, was mit den nicht ausreichend verfügbaren Budgetmitteln begründet wird. Das Ziel seien allerdings mindestens 290 VBÄ, was mit dem Budget aber derzeit nicht möglich sei, erklärte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss. Für die Planungssicherheit wäre es gut, wenn über einen längeren Zeitraum mit den Planstellen gerechnet werden könne, so Kraker auf eine Frage von David Stögmüller (Grüne).

SPÖ-Mandatarin Karin Greiner und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) interessierte die budgetäre Berücksichtigung erweiterter Prüfrechte des Rechnungshofs. Man wisse nicht, wann diese Gesetzesreform komme, aber der Rechnungshof werde Personalbedarf anmelden, wenn es soweit sei, sagte Kraker. Der Bedarf hänge von der konkreten Ausgestaltung der Kompetenzen ab, so die Präsidentin. Für die mögliche Prüfung von Unternehmen würden nach derzeitigem Wissensstand zehn zusätzliche Stellen und für die Prüfung von Rechenschaftsberichten zusätzlich zwei VBÄ notwendig, erklärte sie.

Wie die Rechnungshofpräsidentin außerdem erklärte, habe die Corona-Pandemie Änderungen im Prüfplan des Rechnungshofs notwendig gemacht. ÖVP-Mandatar Hermann Gahr interessierte sich dafür, welche Prüfungen aufgrund der Pandemie notwendig würden. Kraker führte aus, dass die Struktur und der Umfang von COVID-19-Maßnahmen, der Bundesrechnungshofabschluss 2020 in Hinblick der Finanzierungs- und Abrechnungsströme, das System des Härtefallfonds und die Zusammenarbeit von Bund- und Länderbehörden in der Pandemie beleuchtet würden.

Digitalstrategie für 2021 geplant

Die Wirkungsziele wurden laut Budgetunterlagen um eine Transparenzerhöhung beim Einsatz öffentlicher Mittel und die finanzielle Nachhaltigkeit erweitert. Der Rechnungshof soll hier unter anderem einen Gesamtüberblick über die Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene geben sowie Finanzierungsströme darstellen und Erfahrungen auf internationaler Ebene austauschen. Bei anderen Wirkungszielen blieben die Zielvorgaben konstant oder wurden verringert, was mit budgetären Gründen im Personalbereich begründet wird. SPÖ-Mandatar Christian Drobits interessierte, wie das Wirkungsziel zu innovativen Datenanalysen im Budget berücksichtigt sei. Rechnungshofpräsidentin Kraker erklärte, dass Digitalisierung ein großer Schwerpunkt sei. Im Bereich Big-Data und Open-Data baue man Know-how auf und plane zwei personelle Neuaufnahmen.

Laut Voranschlag müssen geplante Digitalisierungsprojekte möglicherweise aus den Rücklagen finanziert und ein für 2021 geplanter Hardware-Tausch auf zwei Jahre erstreckt werden. Hier handele es sich allerdings um einen Routineaustausch, wie Kraker auf die Frage von Eva Bliemlinger (Grüne) ausführte. Der Wunsch sei ein umfangreiches Digitalisierungspaket, das den elektronischen Akt umfasse, so die Rechnungshofpräsidentin. (Fortsetzung Budgetausschuss) gun

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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