Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG

Wien (OTS) „Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:

Der Antragsteller MMMag. Dr. Axel Kassegger hat die Verurteilung des Antragsgegners Parlamentsklub der ÖVP zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Abs 1 MedienG beantragt, weil dieser am 8.2.2023 in einer APA-OTS-Aussendung mit der Überschrift ‚Egger: Herbert Kickl befördert mit Axel Kassegger den nächsten Putin-Versteher‘ die Behauptungen verbreitet hat, der Antragsteller solle Honorarzahlungen in Höhe von 4.000 Euro für den Besuch der von Russland annektierten Krim erhalten haben, er betreibe seit Kriegsbeginn eine Russland-freundliche Politik und verlange das Ende der europäischen Sanktionen gegen Russland, die Aufklärung des Vorwurfs, dass die Politik der FPÖ von Russland beeinflusst werde, sei notwendig. Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 113, am 17.2.2023″

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.