Mindestflughöhe über Nationalparks: Gesetz wird durch Ausnahmeregelungen zur Farce

Klubobfrau Helga Krismer: "Über Naturschutz wird in Niederösterreich drüber geflogen!"

St. Pölten (OTS) - Die ÖVP wollte die Mindestflughöhe über Nationalparks mit 500 Meter festsetzen. Für die Grünen zum Schutz von Tier und Natur von Anfang an viel zu wenig. Kurz vor der Landtagssitzung im November wurde der Tagesordnungspunkt „Änderung NÖ Nationalparkgesetz“ von der Tagesordnung abgesetzt. Die ÖVP wollte „nachbessern“. Doch statt Umweltschutz und einer Nachbesserung gab es nur noch weitere Ausnahmeregelungen. „Die Interventionen der Flieger vom Spitzerberg bei den Mitgliedern der Landesregierung hat gewirkt. Über Naturschutz wird in Niederösterreich drüber geflogen!“ ärgert sich die Grüne Landeschefin und Klubobfrau, Helga Krismer. In Zukunft wir es unter anderem erlaubt sein Überflüge auf den luftfahrtrechtlich zulässigen Sichtflugstrecken und in

den luftfahrtrechtlich zulässigen Sichtflugsektoren durchzuführen. Darüber hinaus kann bei Bedarf die Flughöhe auf bis zu 150 Meter herabgesetzt werden, sofern dass erforderlich ist. „Die 500 Meter bieten schon keinen Schutz für Tier und Natur. Die zusätzlichen Ausnahmeregelungen und der Eingriff in die Schutzzonen weichen das Gesetz nun endgültig auf. Wir fordern, dass es in der Kernzone der Nationalparks keine Überflüge gibt. Eine lückenlose Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften ist nicht mehr möglich. Es reichen ein paar Mails von Hobbyfliegern und schon wird ein Gesetz geändert. Interessenausgleich heißt für die ÖVP Klientelpolitik statt Umweltpolitik. Für den Nationalpark kein guter Tag“, so die Grüne Klubobfrau Helga Krismer.

 

 

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Pressereferent

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