Milliardengrab für Konsumenten – Aus für Versicherungsrücktritte ab 01.05.2018: FPÖ bricht Wahlversprechen!

Gesetz kommt nun doch: Falschbelehrungen in Versicherungsverträgen sollen die Milliardengewinne der Versicherungen nicht schmälern, Konsumenten gehen leer aus.

Wien (OTS) Nun haben es die großen österreichischen Versicherungen unter kräftiger Mithilfe der Großparteien wahrscheinlich doch noch geschafft! Am Mittwoch (21.03.2018) soll das Gesetz, welches Spätrücktritte wegen fehlerhafter Rücktrittsbelehrungen in Lebensversicherungsverträgen für Konsumente verhindert, heimlich beschlossen werden (Anhang). Es handelt sich dabei um den gleichen Entwurf, der im letzten Wahlkampf untergejubelt hätte werden sollen (Anhang, „SPÖ-Justizsprecher verursacht Milliardenverlust für Konsumenten“, APA-OTS Meldung OTS0032 vom 26.09.2017).

Mit dem unveränderten Gesetzesentwurf soll für Rücktritte wegen fehlerhafter Belehrung ab 01.05.2018 (also ohne Übergangsfrist) geregelt werden, dass diese für die Versicherungen völlig sanktionslos sind, sofern der Vertrag vor mehr als 5 Jahren abgeschlossen wurde. Man kann zwar zurücktreten aber man bekommt wie bei einer normalen Kündigung nur den Rückkaufswert ausbezahlt. Eine fehlerhafte Belehrung hat daher für diese Altverträge für den Versicherer keinerlei nachteilige Konsequenz (genau das Gegenteil von dem, was der EuGH im Urteil Endress/Allianz aussprach). Im Ergebnis sollen damit alle Altverträge ohne richtige Belehrung elegant ohne Kostenbelastung der Versicherer auf einen Schlag saniert werden. Ein echtes Wunschgesetz für die Versicherer.  

Dieser Gesetzesentwurf widerspricht EU-Recht (Richtlinie Lebensversicherung und EuGH-Urteil), der österreichischen Bundesverfassung (Eingriff in bestehende Rechte) und wird auch angefochten werden. Das von der EU normierte Effektivitätsgebot (also die Wirksamkeit der entsprechenden Richtlinie) wäre völlig ausgehöhlt. Es droht sogar eine Staatshaftung wegen verbotener Beihilfe an die Versicherungen (Anlage).  

Dr. Maria Berger, österreichische Richterin am EuGH und Berichterstatterin des Endress/Allianz-Urteiles erklärt dazu heute auf Anfrage: „Der in diesem Gesetz geplante übergangslose Ausschluss des Rücktrittes für schon gekündigte Verträge ist europarechtswidrig.“.

Das Gesetz soll trotz der aktuellen und schon damaligen enormen Kritik von den Oppositionsparteien (knickt die FPÖ nun auf der Regierungsbank ein?), Konsumentenorganisationen, der Arbeiterkammer, des Sozialministeriums und Interessensverbänden im Kern völlig unverändert beschlossen werden. Nur möchte man sich diesmal den medialen Wirbel ersparen und bringt es kommenden Mittwoch schön still und heimlich gleich in die 2. Lesung im Nationalrat ein, um einfach Fakten zu schaffen! Anfragen bleiben unbeantwortet. 

Wo bleibt hier die einer Demokratie „normalerweise“ verankerte Möglichkeit, über Gesetzesvorhaben öffentlich zu diskutieren und auch die andere Seite, nämlich hier die der betroffenen Konsumenten, zu hören? Nein, es ist zu gefährlich, dass das wieder schiefgeht, da macht man lieber einen Geheimbeschluss.  

Man kennt dies aus autokratischen Staaten außerhalb der EU, aber in einem Land, wo der europäische demokratische Gedanke (angeblich) hochgehalten wird, ist diese Art und Weise schlicht eine demokratiepolitische Bankrotterklärung

Der ehemalige UNIQA-Vorstand nun nunmehrige Finanzminister Hartwig Löger schweigt dazu (sowie die gesamte Regierung und auch die SPÖ). (Anhang: „Aus für Versicherungsrücktritte – 2. Anlauf? Gefahr für Konsumenten durch „UNIQA-Minister“ Löger?“, APA-OTS Meldung OTS0011 vom 19.12.2017).

Und was werden unsere Volksvertreter (SPÖ/ÖVP/FPÖ) im Parlament machen? Bis vor kurzem pilgerten sie noch durch Österreich, versprachen, die Rechte des „kleinen Mannes“ im Parlament zu vertreten und zu schützen (!), am Mittwoch hätten sie die Chance dazu! Aber der Lobbyisten-Druck der Versicherungskonzerne (und somit der Parteiführung) wird diese Wahlversprechen vergessen lassen. Dabei geht es am Mittwoch genau um das Geld des „kleinen Mannes“, der brav seine Ersparnisse einzahlte und nun eine Chance erhält, wegen einer gesetzwidrigen Schlamperei der Versicherung sein Geld wieder zurückzubekommen. 

Warum überlässt man die Entscheidung, ob jemand Geld zurückerhält, nicht den unabhängigen Gerichten? Es gibt (normalerweise?) eine Gewaltenteilung zwischen Justiz und Gesetzgebung, eines der Grundprinzipien jeder Demokratie. Die Versicherungen versuchen aber, genau dies mit dem neuen Gesetz zu durchbrechen. Sie möchten Zahlungen an falsch belehrte Konsumenten – weil sie es bei Gericht aufgrund der Rechtslage (es gibt ein Urteil des EuGH!) nicht „schaffen“ – halt mit einem für sie maßgeschneiderten Gesetz verhindern. Und die Politiker nicken das lächelnd ab. Eine feine Vorgangsweise. 

Die Gerichte (EuGH [„Endress-Allianz“], OGH 7 Ob 107/15h, OLG Wien 2 R 148/17z) sprechen den Versicherungsnehmern nämlich mangels richtiger Rücktrittsbelehrung eine Rückzahlung der Prämien samt Zinsen zu, allfällige Fondverluste sind nicht abzuziehen, dies unabhängig davon, ob der Vertrag schon gekündigt wurde oder nicht. Im Durchschnitt erhält ein Konsument (je nach Beitragshöhe) derzeit im Falle einer unrichtigen Belehrung ca. EUR 5.000,00 bis 10.000,00 mehr zurück, als ihm die Versicherung „freiwillig“ auszahlt.  

Diese Rückzahlungen empfinden die Versicherungen aber als eine „Frechheit“, plötzlich befinden sie sich in der Defensive – eine ungewohnte Situation für Milliardenkonzerne. Aber wer hat denn nun falsch belehrt? Es war der Versicherer, der zu Lasten der Konsumenten hier einfach schlampig und gesetzwidrig gearbeitet hat. Wozu gibt es denn Verbrauchergesetze? Damit sie der Mächtige – wenn es unangenehm wird – nach Belieben  wieder abschaffen bzw. zu seinen Gunsten verändern kann? 

Es wurde also wieder die Lobbyisten-Maschine angekurbelt, damit dieses lästige Thema „endlich“ vom Tisch ist. Der Konsument geht leer aus. Darum war der Aufschrei beim ersten Versuch im Herbst auch so enorm. Im Wahlkampf war das dann der SPÖ/ÖVP doch zu heikel. Kommenden Mittwoch wird man sich in diesem Punkt aber (still und heimlich) wohl sehr einig sein.

Mit der SPÖ ist in dieser Sache ja wohl nicht zu rechnen, war sie doch federführend beim ersten Gesetzesentwurf. Sie wird sich wahrscheinlich in leiser Empörung üben, dann aber hinter verschlossener Tür darüber freuen, dass das Gesetz durch ist, den Dreck aber ÖVP und FPÖ abbekommen haben. Die ÖVP wird sich – wie so oft – ausschweigen. 

Und was macht die FPÖ? Im Wahlkampf war man noch ein lautstarker Verfechter der Konsumentenrechte (Anhang, Keine legistischen Taschenspielertricks bei Lebensversicherungsverträgen“, APA-OTS Meldung OTS0089 vom 26.09.2017), Zitat:

„Sollten SPÖ und ÖVP diesen Gesetzesantrag nicht umgehend zurückziehen, dann wird diese Causa zum großen Sündenfall gegen die Interessen von hunderttausenden Versicherungskunden in Österreich. Die FPÖ wird sich jedenfalls entschieden dafür einsetzen, dass es zu keinen Verschlechterungen für die österreichischen Konsumenten beim Versicherungsvertragsgesetz in Sachen Kündigungsfristen kommt, und den Gesetzesentwurf jedenfalls ablehnen. SPÖ und ÖVP werden sich außerdem zu einem für die Versicherer maßgeschneiderten Gesetzesentwurf bei der kommenden Nationalratssitzung erklären müssen.“

Und jetzt – kaum auf der Regierungsbank – kann man sich daran nicht mehr erinnern? Wir werden es am Mittwoch wissen. Aber dafür darf man ja nun in Lokalen wieder rauchen. 

Autor: Rechtsanwalt Dr. Norbert Nowak vertritt tausende Versicherungsnehmer und führt erfolgreich Prozesse gegen Versicherungskonzerne bei Gericht.

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