Metaller-KV – FMTI-Abschluss: Löhne und Gehälter steigen um drei Prozent

Aufwandsentschädigungen für Auslandsdienstreisen werden in Stufen erhöht, volle Karenzanrechnung für Vorrückungen erreicht

Wien (OTS) - Die Lohn- und Gehaltsverhandlungen der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp mit dem Fachverband Metalltechnische Industrie (FMTI) für den Kollektivvertrag Metallindustrie gingen am 9. November in die sechste Runde. Nach sechs Stunden konnte eine Einigung erzielt werden. KV-Löhne und -Gehälter werden um drei Prozent erhöht, Ist-Löhne und -Gehälter steigen ebenso um drei Prozent. „Der Abschluss bedeutet bei einer Inflationsrate von 1,9 Prozent einen deutlichen Reallohnzuwachs. Hinzu kommen Verbesserungen bei den Auslandsdienstreisen und bei der Karenzanrechnung“, betonen Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA-djp). ****

 "Es waren insgesamt sehr harte Verhandlungen. Ein Abschluss wurde erst nach österreichweiten BetriebsrätInnen-Konferenzen, Betriebsversammlungen und vorsorglichen Streikbeschlüssen möglich. Der enorme Druck aus den Betrieben machte den Weg frei für einen erfolgreichen Abschluss in der sechsten Gesprächsrunde“, sagen die beiden Gewerkschafter.

Die Verhandlungen für einen einheitlichen Kollektivvertrag werden in den nächsten Tagen fortgeführt. Bereits morgen wird mit dem Metall-Fachverband Bergbau-Stahl verhandelt.

Der Abschluss im Detail:

Mindestlöhne und Grundgehälter: + 3 Prozent

IST-Löhne bzw. -Gehälter: + 3 Prozent 

Lehrlingsentschädigung: + 3 Prozent

Zulagen: + 3 Prozent

Aufwandsentschädigungen: + 1,9 Prozent

Aufwandsentschädigungen für europäische Auslandsdienstreisen werden schrittweise jedes Jahr um die KV-Erhöhung plus zusätzlich drei Euro erhöht, bis die Höhe der Inlandsaufwandsentschädigung erreicht ist.

Für Vorrückungen innerhalb des Lohn- und Gehaltsschemas werden Elternkarenzen künftig mit bis zu 22 Monaten je Kind (bisher maximal 16 Monate) angerechnet.

Ebenso einigten sich die Sozialpartner darauf, die Befristung zur Evaluierung des Zeitkontenmodells im Kollektivvertrag bis 2020 zu verlängern. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, per freiwilliger Betriebsvereinbarung viermal im Jahr Sonntagsarbeit zu vereinbaren, um sehr kurzfristige Auftragsspitzen abzufedern. Der Zuschlag dafür beträgt etwa am Sonntag 150 Prozent.

Geltungstermin des neuen Kollektivvertrages ist der 1. November 2017. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate. (Schluss)

 

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Martin Panholzer
GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit
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