Menschenrechtsausschuss fordert Außenminister einstimmig zur Verurteilung der Situation der UigurInnen in China auf

Breite Mehrheit für EU-Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Wien (PK) Der Ausschuss für Menschenrechte setzte heute ein einstimmiges Zeichen gegen die Menschenrechtsverletzungen gegenüber der uigurischen Minderheit in China. Die Abgeordneten forderten Außenminister Alexander Schallenberg auf, die Situation der UigurInnen in China zu verurteilen. Eine breite Mehrheit gab es zudem für einen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Zahlreiche Oppositionsanträge, etwa zum Schutz von intergeschlechtlichen Personen in Ungarn, zu Kinderehen sowie zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch Sicherheitsbehörden, wurden vertagt. Ein FPÖ-Antrag gegen die „kollektive Verurteilung“ von Corona-DemonstrationsteilnehmerInnenfand keine Mehrheit.

Alle Parlamentsfraktionen für Verurteilung der Situation der UigurInnen

Ein einstimmiges Zeichen setzten die Abgeordneten gegen die Menschenrechtsverletzungen gegenüber den UigurInnen in China. Die Fraktionen zeigten sich im Zusammenhang mit dem Umgang Chinas mit der uigurischen Minderheit alarmiert und forderten den Außenminister zum Handeln auf (1472/A(E)). Das repressive Vorgehen der Behörden, Massenüberwachung, Unterdrückung und Internierung in „Lagern für politische Umerziehung“ seien besorgniserregend. Außenminister Alexander Schallenberg solle diese Menschenrechtsverletzungen gegenüber den UigurInnen und anderer Minderheiten in der chinesischen Provinz Xinjiang in der EU und anderen internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen vonseiten Österreichs weiterhin ansprechen und verurteilen. Zudem sollte China aus Sicht der Parlamentsfraktionen aufgefordert werden, unabhängigen internationalen Beobachtern wie der UNO-Menschenrechtshochkommissarin uneingeschränkten Zutritt nach Xinjiang und in Lager sowie Anhaltezentren zu gewähren. Das jüngst angewendete EU-Menschenrechtssanktionsregime gegen China bzw. verantwortliche Personen und Einrichtungen sollte außerdem je nach Entwicklung der menschenrechtlichen Lage vor Ort treffsicher angewendet werden.

Gudrun Kugler (ÖVP) sprach sich für die Verurteilung dieser Verbrechen aus. Sie führte an, dass europäische Unternehmen in China zum Teil Repressalien erleiden, je klarer Europa Stellung nimmt. Es sei daher wichtig, nicht wegzuschauen und gleichzeitig den Unternehmen zu helfen, mit den Schwierigkeiten fertigzuwerden. Petra Bayr (SPÖ) nahm den Antrag zum Anlass, eine grundsätzliche Frage in den Raum zu stellen, nämlich, wie man es schaffe, Menschenrechtspolitik in die Breite zu bringen und in allen Gremien zu berücksichtigen. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) bezeichnete diese Frage als sehr relevant. Ihrer Meinung nach sei es bedeutend, eine Debatte anzuregen, die zu einem klaren Bekenntnis zum Schutz der UigurInnen führe. Stephanie Krisper (NEOS) fand es ebenso wichtig, Menschenrechte als Querschnittsmaterie zu behandeln und in jedem Gremium mitzudenken. Den vorliegenden Antrag unterstütze sie, weil er in jedem Wort redlicher Absicht sei.

Ministerin Edtstadler bekräftigte, dass auf EU-Ebene bereits einiges passiert sei. So wurde etwa der Sanktionsmechanismus ausgelöst. Reaktionen aus China wie etwa wirtschaftlichen Benachteiligungen müsse man als EU gegenhalten.

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird mit breiter Mehrheit unterstützt

Nachdem im vorigen Jahr die Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bestätigt wurde und nach 2014 wieder Bewegung in die Angelegenheit gekommen war, setzten die Parlamentsfraktionen mit Ausnahme der FPÖ nun ein klares Signal zur Unterstützung dieses Vorhabens (1471/A(E)). Sie ersuchen Europaministerin Karoline Edtstadler und Außenminister Alexander Schallenberg, sich in ihren Tätigkeiten auf EU- und Europarats-Ebene für den Beitritt der EU zur EMRK einzusetzen.

2014 wurde ein EU-Beitritt zur EMRK vom Europäischen Gerichtshof als nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt. Während die einzelnen EU-Mitgliedstaaten Vertragsstaaten der EMRK sind, gilt das bis dato nicht für die EU selbst. Damit können derzeit beispielsweise Rechtsakte der Institutionen, Agenturen und anderen Organe der EU vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht angefochten werden. Die vom Europäischen Gerichtshof 2014 geäußerten Kritikpunkte gegen die ursprüngliche Vereinbarung zum EMRK-Beitritt der EU sollen in den wiederaufgenommenen Verhandlungen umfassend berücksichtigt werden, fordern die vier Fraktionen mit ihrem Antrag.

Peter Weidinger (ÖVP) bezeichnete einen Beitritt der EU als wichtiges Signal für die Glaubwürdigkeit der EMRK. Schließlich befinde man sich weltweit im Wettstreit mit anderen Systemen, sagte der Abgeordnete etwa mit Blick auf China. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) begrüßte es, dass wieder Bewegung in die Sache kommt und erkundigte sich bei Ministerin Edtstadler nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen. Es gebe wieder Verhandlungsrunden, aufgegliedert in vier Bereiche, führte Edtstadler aus. Sie sei guter Dinge, dass mit diesem Vorantreiben der Verhandlungen rechtliche Fragen geklärt werden können.

Auch Stephanie Krisper (NEOS) drückte ihre Unterstützung aus. Insbesondere für Fragen wie Vorwürfe gegen Frontex wegen illegaler Pushbacks wäre ein EU-Beitritt zur EMRK sinnvoll. Petra Bayr (SPÖ) äußerte sich ebenfalls zustimmend. Sie wollte von Edtstadler wissen, ob man in dieser Frage, ähnlich wie es beim Beitritt zur Istanbul-Konvention angedacht ist, das Einstimmigkeitsprinzip aussetzen könnte. Das sei in dieser Angelegenheit nicht möglich, weil es darum gehe, das Verhältnis der zwei Höchstgerichte zueinander zu klären. Es gelte, „knallharte juristische Knoten zu lösen“, so die Europaministerin.

Lediglich Susanne Fürst (FPÖ) äußerte Bedenken. Sie ortete einen beachtlichen Machtzuwachs für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und wies auf das EuGH-Gutachten von 2014 hin, dessen Bedenken ihrer Ansicht nach noch nicht ausgeräumt seien.

SPÖ brachte Situation von intergeschlechtlichen Personen in Ungarn wieder aufs Tapet

Erneut auf der Tagesordnung stand ein SPÖ-Antrag zur Situation von intergeschlechtlichen und Trans-Personen in Ungarn. Österreich dürfe zu den menschenrechtlichen Problemen in Ungarn nicht schweigen, hielt die Oppositionsfraktion in einer Entschließung (575/A(E)) fest. Sie fordert von der Regierung, die negativen Entwicklungen für intergeschlechtliche und Trans-Personen in Ungarn umgehend sowohl auf EU-, als auch auf bilateraler Ebene aufs Schärfste zu verurteilen. Zudem sollte sich die Regierung aus Sicht der SozialdemokratInnen für eine menschenrechtskonforme Neuregelung entsprechender Beschlüsse in Ungarn einsetzen.

Sabine Schatz (SPÖ) unterstrich ihre fast ein Jahr alte Forderung. Sie sei nach wie vor der Meinung, dass man sich gegen die Einschränkung der Rechte der LGBTIQ-Personen in Ungarn positionieren müsse. Martin Engelberg (ÖVP) und Ewa Ernst-Dziedzic verwiesen auf einen umfassenderen Antrag, der im Mai vergangenen Jahres beschlossen worden ist, mit dem Diskriminierung in ganz Europa verurteilt wurde. Engelberg stellte vor diesem Hintergrund einen Vertagungsantrag. Der damals beschlossene Antrag sei verwässert gewesen, hielt Harald Troch (SPÖ) entgegen. Es gehe darum, Kritik an extremer Diskriminierung auch innerhalb Europas sehr konkret zu äußern und die betroffenen Länder beim Namen zu nennen. Auch Stephanie Krisper (NEOS) konnte nicht nachvollziehen, wieso dem Antrag, wenn inhaltlich nichts dagegen spreche, nicht zugestimmt werde.

Die Europaministerin versicherte, dass sie LGBTIQ-Themen auf bilateraler Ebene anspreche. Ablehnend äußerte sich Susanne Fürst (FPÖ), weil sie den Antrag für zu vorschreibend halte. Der Gesetzesbeschluss falle unter die nationale Souveränität, was man Ungarn zugestehen müsse, so Fürst. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen erneut vertagt.

FPÖ fordert Statistik über Kinderehen in Österreich

Ebenso vertagt wurde ein Entschließungsantrag (1460/A(E)) der FPÖ zu Kinderehen. In Österreich dürfe man zwar erst ab 18 Jahren bzw. in Ausnahmefällen ab 16 Jahren heiraten, es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch Minderjährige als Ehepartner zusammenleben, hielt die Fraktion im Antrag fest. Die Zahl der Minderjährigen, die im Ausland geheiratet haben, sei mangels Datenmaterial nicht bekannt. Um Kinderehen wirksam bekämpfen zu können, fordert die FPÖ von der Bundesregierung eine detaillierte Statistik über in Österreich bestehende Ehen von Minderjährigen ein.

Rosa Ecker (FPÖ) äußerte Unverständnis darüber, dass es in Österreich dazu keinen Aufschrei gebe. Es würden Daten und Diskussion fehlen, so die Abgeordnete. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte, dass Kinderehen in unserer Gesellschaft absolut nicht erwünscht seien. Deshalb habe man im Regierungsprogramm eine Reform des Eherechts vereinbart, mit dem auch das Ehemündigkeitsalter angehoben werden solle. Diese Reform sei im Justizministerium gerade in Ausarbeitung, weshalb Prammer einen Vertagungsantrag stellte. Nikolaus Scherak (NEOS) sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, Statistiken zu erheben, bevor man rechtliche Änderungen debattiere. Der Antrag wurde mit ÖVP-Grünen-Mehrheit vertagt.

NEOS-Anträge zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch Sicherheitsbehörden vertagt

Auch zwei Anträge der NEOS, mit denen die Fraktion den Einsatz von Gesichterkennungssoftware thematisierte, wurden erneut vertagt. Die NEOS sehen den aus ihrer Sicht rasanten globalen Vormarsch von Gesichtserkennungssoftware durch Sicherheitsbehörden als problematisch. Die Oppositionsfraktion fordert von der Regierung einen Gesetzesvorschlag ein, der ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum verankert. Dabei sei im Besonderen darauf zu achten, dass BürgerInnen keiner Totalüberwachung im öffentlich Raum unterworfen sind (354/A(E)).

Eine weitere NEOS-Forderung in diesem Zusammenhang zielt auf ein europaweites temporäres Moratorium für den Einsatz von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ab. Gefordert wird, dass sich insbesondere die Europaministerin sowie der Innenminister im Rat der Europäischen Union bzw. generell auf Unionsebene dafür einsetzen (364/A(E)).

Nikolaus Scherak (NEOS) bezeichnete insbesondere automatisierte Gesichterkennungssoftware im öffentlichen Raum als massives Problem. Er sehe einen Schritt in Richtung noch mehr Überwachung. Zudem sei die Software oft fehleranfällig. Auch Petra Bayr (SPÖ) sieht Handlungsbedarf. Es brauche eine Diskussion, wie man mit politischer Verantwortung bei nicht korrekten Ergebnissen von gewissen Technologien umgehe.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) verwies in dieser Sache auf die Ausarbeitung einer Strategie für künstliche Intelligenz im Klimaschutzministerium, bei der die Grundprinzipien für einen ethischen Umgang mit KI einen zentralen Punkt darstellen. Johann Weber (ÖVP) betonte, dass eine befürchtete totale Überwachung im öffentlichen Raum in Österreich aufgrund der rechtlichen Situation und der technologischen Voraussetzungen nicht möglich seien. Er wies darauf hin, dass man die Debatten auf EU-Ebene genau verfolge und stellte daher Vertagungsanträge zu beiden Punkten, die schließlich mehrheitlich angenommen wurden.

FPÖ blieb mit Antrag gegen eine „kollektive Verurteilung“ von Corona-DemonstrationsteilnehmerInnen in der Minderheit

Keine Mehrheit konnte die FPÖ mit einem Antrag (1474/A(E)) finden, mit dem sie eine „kollektive Be- oder Verurteilung von Demonstrationsteilnehmern, insbesondere durch Regierungsmitglieder, hinsichtlich friedlicher Demonstrationen, die sich gegen Maßnahmen ebendieser Regierung richten“ bemängelte. Die Fraktion sieht darin eine Zuschreibung von „Schuld durch Assoziation“, wonach der Standpunkt einer Person oder Gruppe durch das Anführen negativer Umstände, die mit dem Standpunkt assoziiert werden und sich auf dessen Herkunft oder historische Aspekte beziehen, abgelehnt wird. Zwar liege eine Legaldefinition dafür bislang nicht vor, aber die soziale Schande und die wirtschaftlichen Folgen, die solche Zuschreibungen mit sich bringen, könnten so schwerwiegend sein, dass sie mit einer strafrechtlichen Verurteilung vergleichbar seien. Die Freiheitlichen wollten die Bundesregierung auffordern, international und  EU-weit, insbesondere aber in Österreich, dagegen aufzutreten.

Susanne Fürst (FPÖ) sieht Menschen in der Corona-Debatte in ein Eck gestellt, was dazu führe, dass diese ihre Meinung nicht mehr frei äußern wollen. Nikolaus Scherak (NEOS) bezeichnete es als sinnvoll, sich auf europäischer Ebene gegen „Schuld durch Assoziation“ einzusetzen. Faika El-Nagashi (Grüne) und Martin Engelberg (ÖVP) konnten dem Antrag jedoch nichts abgewinnen. El-Nagashi bezeichnete die Argumentation als „Verdrehung von Tatsachen“, Engelberg stellte klar, dass niemand behauptet habe, dass alle Teilnehmenden Neonazis oder Rechtsradikale seien. Er forderte die Freiheitlichen jedoch auf, sich von antisemitischen TeilnehmerInnen der Corona-Demos zu distanzieren. (Fortsetzung Menschenrechtsausschuss) kar


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