Mehr Lohngerechtigkeit: Tirols AK Präsident Erwin Zangerl fordert Gleichbezahlungsbeauftragten!

„Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind in hohem Maße ungerecht“, so AK Präsident Zangerl. Er fordert einen Gleichbezahlungsbeauftragten für mehr Lohngerechtigkeit.

Innsbruck (OTS) Obgleich die Frauenerwerbsquote in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern relativ hoch ist, verdienen Frauen deutlich weniger als Männer. So beträgt der Einkommensnachteil von Frauen beim mittleren Bruttojahreseinkommen 36,4 % (2019) und selbst bei einer Beschränkung des Vergleichs auf ganzjährige Vollzeitbeschäftigte liegen die Bruttojahreseinkommen von Frauen 2019 um 14,3 % unter jenen von Männern.

Im EU-27-weiten Vergleich (ohne Großbritannien) liegt Österreich bei der Einkommensdifferenz zwischen Männer und Frauen sogar an drittletzter Stelle. Dass eine hohe Frauenerwerbsquote nicht mit einem so hohen Einkommensnachteil einhergehen muss, beweisen Staaten wie Schweden und Dänemark.

Dabei sind die Leistungsträgerinnen gerade in den „systemrelevanten“ Berufen beinahe ausschließlich Frauen. So sind beispielsweise in der Kinderbildung 88 % der Beschäftigten Frauen, im Handel sind 86 % als Kassiererinnen und Regalbetreuerinnen und in der Pflege und der medizinischen Betreuung 82 % als Pflegerinnen bzw. medizinische Betreuerinnen tätig.

„Um die Einkommensdiskriminierung von Frauen zu bekämpfen, bedarf es endlich wirksamer Maßnahmen, darunter auch die Schaffung einer bzw. eines Gleichbezahlungsbeauftragten mit echten Kontroll- und Rechtsdurchsetzungskompetenzen. Das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Lohnschere zu schließen“, so AK Präsident Zangerl.

Die bzw. der Gleichbezahlungsbeauftragte muss daher neben der Erstattung von Berichten, Gutachten und Vorschlägen ein Zutrittsrecht zu den Betrieben, das Recht auf Einsichtnahme in die Lohnunterlagen sowie eine Vertretungsbefugnis vor Gericht zur Rechtsdurchsetzung frauendiskriminierender Lohndifferenzen erhalten. Dabei soll diese Gleichbezahlungsbeauftragte bzw. dieser Gleichbezahlungsbeauftragte im Rahmen des Wirkungsbereichs der Gleichbehandlungsanwaltschaft tätig sein, so die Forderung der AK Tirol.

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