Mahrer: Massive Erhöhung der Beihilfen wichtiges Signal für Studierende

Aufstockung auf 260 Millionen – Universitätsfinanzierung NEU beschließen

Wien (OTS/BMWFW) „Mein Ziel ist es, auf den bisherigen Maßnahmen aufzubauen und die Rahmenbedingungen für unsere Studierenden kontinuierlich zu verbessern, damit Talente unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmöglich gefördert werden. Daher stocken wir die Studienbeihilfen um 60 Millionen auf insgesamt 260 Millionen Euro pro Jahr auf, wovon künftig 50.000 Studierende profitieren. Damit ermöglichen wir die höchste Anhebung, die es seit der Einführung des Beihilfensystems je gegeben hat. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass die Förderungen zielgerichtet ankommen“, sagt Wissenschaftsminister Harald Mahrer zur Novelle der Studienförderung, die im Regierungsprogramm als begleitende Maßnahme zur Universitätsfinanzierung NEU vereinbart und nun vom Wissenschaftsausschuss einstimmig beschlossen wurde. Bereits ab dem Wintersemester 2017/18 soll die Erhöhung greifen.

Künftig werden die Inflations- und Einkommensentwicklung der letzten Jahre sowie die geänderten Lebensumstände der Studierenden stärker berücksichtigt. Das führt nicht nur zu deutlich höheren Stipendien, sondern erstmals seit 2008 auch zu einer Ausweitung des Bezieherkreises. Damit bekommen bis zu 30 Prozent mehr Studierende um durchschnittlich 18 Prozent mehr Studienbeihilfe als bisher. So erhalten Studierende ab 27 Jahren statt derzeit maximal 709 Euro monatlich künftig 841 Euro. Die Wohnsituation der Studierenden wird berücksichtigt, indem bereits ab 24 Jahren (bisher 27) für alle Studienbehilfenbezieher/innen höhere Wohnkosten berücksichtigt werden. Da für die Höhe der Beihilfe die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern auf Grund ihres Einkommens entscheidend ist, führt die Anhebung der Einkommensgrenzen zu höheren Studienbeihilfen. Die Grenze steigt von rund 31.000 Euro auf über 42.000 Euro. Gleichzeitig wird bei der Gesamtberechnung des Unterhalts auch der Absetzbetrag des zweiten Elternteils einbezogen, sodass Studierende mit getrennten Eltern zusätzlich profitieren.

„Wir wollen die Maßnahmen, die bis zur Wahl noch möglich sind, umsetzen. Die Anhebung der Studienförderung ist hier ein erster Schritt. Jetzt gilt es die Universitätsfinanzierung NEU zu beschließen, damit es an den Universitäten zu mehr Planbarkeit, Transparenz und bessere Betreuungsrelationen kommen kann. Um die Qualität an unseren Hochschulen zu verbessern, braucht es beides: die Anhebung der Studienförderung und eine nachhaltige Universitätsfinanzierung“, so Mahrer.

Mit dem Beschluss über die Novelle des Studienförderungsgesetzes kommt ein mehrjähriges Projekt des Wissenschaftsministeriums zum Abschluss. 2012 beauftragte der damalige Wissenschaftsminister Töchterle eine Evaluation des Studienförderungssystems durch das Institut für Höhere Studien. Aufbauend auf dem Befund – einer Bestätigung der sozialen Treffsicherheit – erarbeitete eine Arbeitsgruppe der Hochschulkonferenz unter Einbindung der ÖH umfassende Empfehlungen für die Weiterentwicklung. Auf Basis dieser Empfehlungen wurde unter Bundesminister Mitterlehner die Studienförderung 2014 und 2016 in zwei Novellen für bestimmte Gruppen, Studierende mit familiären Verpflichtungen und ältere Studierende entscheidend verbessert, wobei bei der letzten Novelle das Wissenschaftsressort auch zusätzlich die Finanzierung für die Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen übernommen hat. Diese Studierenden hätten ansonsten nicht profitieren können. Mit der Weiterentwicklung des Beihilfensystems setzt das Wissenschaftsministerium kontinuierlich die Ziele der „Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“ um. Die davon abgeleiteten Maßnahmen richten sich kurz-, mittel- und langfristig an alle Stakeholder im Hochschulsektor und werden gesamthaft für mehr soziale Durchlässigkeit an österreichischen Hochschulen sorgen.

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Pressesprecherin der Bundesministers Dr. Harald Mahrer
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