Wien (OTS) - „Dass der Lufthunderter, der ja die Emissionen des Autoverkehrs reduzieren soll, auch für Elektroautos gilt – das ist nicht logisch nachvollziehbar“, kritisiert Team Stronach Generalsekretär und Verkehrssprecher Christoph Hagen eine entsprechende Entscheidung des VfGH. Man müsse sich wundern, „wie die Gerichtsbarkeit Äpfel mit Birnen oder in diesem Fall Verbrennungsmotoren mit E-Antrieben ohne Schadstoffausstoß gleichsetzt“, so Hagen der davor warnt, „dass sich die Rechtsprechung zu einem Erfüllungsgehilfen der Politik machen lasse."
Auch das Argument, unterschiedliche Limits für Pkw würden den Verkehrsfluss und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, lässt Hagen nicht gelten: „Demnach müsste ja jedes Mal auf der Autobahn der Verkehr zusammenbrechen, wenn ein Lkw, der nicht Tempo 100 fahren darf, ausschert, um zu überholen. Grundsätzlich sei das System des Lufthunderters zu überdenken, „weil hier die Oberhoheit über das Tempolimit aus der Hand gegeben wurde und die Länder politisch entscheiden können. Die Folgen: Auch im Regen wird munter der Lufthunderter aktiviert, was nur als Missbrauch gesehen werden kann!“, erklärt Hagen.
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