LR Benger: Lückenlose Kontrolle aller Schlachtbetriebe

Nach Tierleid in einem Mastbetrieb: Kärntner Koalition fixiert heute: 10 zusätzliche Tierärzte werden bis Jahresende 550 Schlachtbetriebe kontrollieren.

Klagenfurt (OTS) „Wie schon beim Gipfel nach dem Tierskandal in einem Schweinemastbetrieb vereinbart, haben wir heute in der Koalition die Maßnahmen zur Umsetzung fixiert. Bis Jahresende werden unsere 550 Schlachtbetriebe von den vorhandenen 12 und zusätzlichen 10 Tierärzten zu ihrem Schutz kontrolliert“, fasst heute Agrarlandesrat Christian Benger zusammen. Es werde aber auch darüber hinaus verstärkte Kontrollen zum Tierschutz in Betrieben geben. Werden die Werksverträge für die zusätzlichen Tierärzte rasch unterschrieben, beginnen die Kontrollen ab 1. August.

„Wir haben 12.000 tierhaltende Betriebe, die ordentlich arbeiten. Ich lasse nicht zu, dass durch einen Einzelfall gleich mehrere Branchen, nämlich die Tierhalter und die Tierärzte kriminalisiert werden“, so Benger. Ein eigenes Schulungsprogramm der Landwirtschaftskammer für die Mitarbeiter in Schlachtbetrieben wird das Bewusstsein im Umgang mit Tieren fördern.

Zusätzlich veranlasste Benger heute eine Evaluierung Tierschutzmaßnahmen in den Groß-Schlachtbetrieben Kärntens. Im Dezember 2015 gab es auch in einem Großbetrieb Beanstandungen und es folgten entsprechende Maßnahmen.

„Ich verurteile jedoch, was die Opposition und die Grünen jetzt tun. Sie reden wegen eines Einzelfalls die gesamte Lebensmittelproduktion schlecht, stellen unsere kleinstrukturierten Tierhalter und Direktvermarkter als Tierfabriken hin, schaden den bäuerlichen Familien und bringen die Tierärzte in Misskredit. Wir hatten einen Einzelfall. Dieser muss lückenlos aufgeklärt werden und wir haben alles zu tun, damit es so gut wie möglich ein Einzelfall bleibt, Vollkasko gibt’s aber nicht. Wir haben aber auch zu unseren Betrieben und Tierärzten zu stehen und weder Existenzen noch Arbeitsplätze zu gefährden“, sagt Benger in Richtung FPÖ, BZÖ und Grüne.

Immerhin habe Österreich das strengste Tierschutzgesetz in Europa. Aber auch die strengsten Gesetze schützen vor schwarzen Schafen nicht – in keinem Bereich, weist Benger hin. „Wir haben Gesetze, die sind einzuhalten und für die Kontrolle dieser braucht es eben Personal“, so Benger. Zumal 3 Instanzen, Gemeindetierärzte, Amtstierärzte und die AMA die Betriebe kontrollieren.

Und auch wo sich die Veterinärabteilung des Landes organisatorisch befindet, schütze vor Missbrauch in der Praxis nicht.
Die Veterinärabteilung befindet sich organisatorisch in der Abteilung 5 – seit der Einführung des Kompetenzzentrums Gesundheit und Pflege im Jahr 2010.

Seit der Schaffung des Kompetenzzentrums haben sich unter dem Titel Effizienzsteigerung im Kompetenzzentrum folgende Reduktionen ergeben:
Die Amtstierärzte wurden reduziert von 26 Amtstierärzten auf 18, das bedeutet für die Abteilung selbst von 9 auf 4. Außerdem wurden die finanziellen Mittel seit 2009 im Zuge der Budgetkonsolidierung von 3,2 Mio. auf 2,3 Mio. Euro reduziert. Zusätzlich wurden die Aufgaben erweitert, wie beispielsweise die Kontrollen der Katzen-Kastration.

„Der Agrarbereich ist zuständig von der Geburt eines Tieres bis hin zur Schlachtung. Die Gesundheitsabteilung ist zuständig, wenn der Mensch das Fleisch kauft. Diese Trennung macht fachlich Sinn und ist überall so“, sagt Benger.
Daher müsse laut Benger eine Korrektur der Reform von 2010 erfolgen und habe die Veterinärabteilung in der Agrarabteilung angesiedelt zu werden, wie in anderen Bundesländern auch und womit auch die budgetären Probleme gelöst werden. (Schluss)

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Kärntner Volkspartei
MMag. Doris Grießner
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
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