Lopatka-Prozess – Jarolim verwundert über Urteil

Parlamentarische Anfrage Jarolims zur Causa: Warum wurde Verfahren gegen ersten Richter eingestellt? Warum wurde zweiter Prozess nicht in ein anderes Bundesland verlegt?

Wien (OTS/SK) Kopfschütteln löst bei SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim das neue Urteil gegen den steirischen Arzt Eduard Lopatka aus, der laut den Berichten seiner Kinder diese jahrelang v.a. psychisch gequält haben soll. „Vier Monate bedingt und eine niedrige Geldstrafe stehen in keinem Verhältnis zur Traumatisierung, die die Kinder erlitten haben“, kritisierte Jarolim. Auch die Kinder des Verurteilten haben die Strafhöhe heute als „Hohn“ bezeichnet. Aufgrund des Plädoyers des Staatsanwaltes gehe er, so Jarolim, davon aus, dass dieser auch gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen wird. ****

Der heftig kritisierte Freispruch im ersten Prozess war vom Oberlandegericht aufgehoben worden. Besonders kritisiert worden war auch die Verhandlungsführung des damaligen Richters und seine Urteilsbegründung, die auch in ihrer Wortwahl gegen die Kinder und die Ex-Frau des Angeklagten für Empörung gesorgt hatte.

Die Kinder hatten daraufhin Richter Rom und Staatsanwalt Christian Kroschl wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Sie sahen wichtige Belastungszeugen, Verschlussakten und Beweisdokumente ignoriert. Die Anzeige gegen Kroschl wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zurückgelegt. Aber auch die Ermittlungen gegen Richter Rom wurden durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingestellt.

Auch im neuen Prozess gab es einige aufklärungswürdige Umstände, so Jarolim. So wurden entgegen allen üblichen Usancen im neuen Verfahren am Straflandesgericht in Graz (trotz mehrfacher Urgenzen der Privatbeteiligtenvertreter) lediglich drei von sechs Verhandlungsprotokollen den betroffenen Parteien zugestellt. Die Begründung des Zurückhaltens der anderen drei Verhandlungsprotokolle sei wenig nachvollziehbar und führe klarerweise zu offenen Fragen, die bis heute nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnten, so Jarolim.

Auch dass der zweite Prozess – nach den aufklärungswürdigen Vorfällen im ersten Verfahren – wieder am Straflandesgericht Graz stattfand, sorgte in Fachkreisen für Verwunderung. Einem Delegierungsantrag der Kinder, die das steirische Gericht auf Basis dessen für befangen hielten und das Verfahren gern in einem anderen Bundesland gesehen hätten, wurde nicht stattgegeben. „Das erste Verfahren ist von größtmöglicher Kritik begleitet worden. Trotzdem wird auch das zweite Verfahren am selben Gericht verhandelt. Für das Ansehen der Justiz ist dies nicht förderlich“, so Jarolim.

All diese Vorgänge sind nun auch Teil einer parlamentarischen Anfrage, die SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim Anfang Juli eingebracht hat: https://tinyurl.com/y4j9gsdw (Schluss) up/ah/mp

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