Lockdown: Bischofskonferenz verschärft Regeln für Gottesdienste

Ab Dienstag gilt bei Gottesdiensten ein Mindestabstand von 1,5 Metern – Taufen und Trauung sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung „sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“ – Neue Rahmenordnung konkretisiert die mit dem Kultusministerium getroffene Vereinbarung und gilt österreichweit bis Ende November

Wien (KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz hat verschärfte Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste während des Lockdowns beschlossen, die österreichweit bis Ende November gelten. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Dienstag, 3. November, ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Taufen und Trauung sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung „sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“, heißt es in der am Montagabend veröffentlichten Rahmenordnung.

Das neue Regelwerk der Bischofskonferenz konkretisiert die am Sonntag geschlossene Vereinbarung der Kirche mit der Bundesregierung und ermöglicht den Gläubigen, „ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit auch angesichts der besorgniserregenden Corona-Lage in verantwortungsvoller Weise auszuüben“, betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress. „Der gemeinsam gelebte Glaube soll uns dazu befähigen, denen beizustehen, die von der Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen sind. Christliche Nächstenliebe muss sich in diesen Tagen im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen und in aufmerksamer Hilfe für Bedürftige bewähren“, so der Salzburger Erzbischof.

„Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können“, wird in der Rahmenordnung eingangs festgehalten. „Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.“ Wie schon bisher kann jeder Diözesanbischof auf Grundlage dieser Rahmenordnung strengere Detailbestimmungen für die Pfarren in einer Region und gegebenenfalls in der gesamten Diözese erlassen.

Um den Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, „kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich“ sein, heißt es in der neuen Rahmenordnung. „Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten, vor den Ein- und Ausgängen sind unbedingt zu vermeiden“, ein „Willkommensdienst“ hat auch darauf zu achten. Darüber hinaus sollen „Gottesdienste in der gebotenen Kürze“ gefeiert werden. Wo es möglich ist, soll an Wochentagen der Gottesdienst in der großen Kirche statt in der Wochentagskapelle stattfinden.

Musik, Handkommunion, Begräbnis

„Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben“, heißt es ausdrücklich. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Deswegen solle eine Kantorin bzw. ein Kantor „wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge“ übernehmen. An die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.

Neben den bisherigen Regeln zum Kommunionempfang wird betont, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten ist. Neu ist, dass ab sofort nur mehr die Handkommunion möglich ist. „Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor“, heißt es unter Bezugnahme auf die aktuelle Corona-Verordnung.

Maskenpflicht und allgemeine Regeln

In der Rahmenordnung sind weitere Regeln enthalten, die größtenteils schon bisher galten: So darf der Mindestabstand von 1,5 Metern dann unterschritten werden „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Generell gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS) während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.

Neu ist eine Maskenpflicht auch beim Gottesdienst unter freiem Himmel. Im Freien ist ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, auch müssen Sitzplätze für alle zur Verfügung gestellt werden.

Mehr unter: https://www.kathpress.at/goto/meldung/1950672

Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter:
https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung

((ende)) PWU/HKL
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