Lindner/Czernohorszky an BMI: „Drittes Geschlecht“ muss zurück an den Verhandlungstisch

SPÖ fordert Einbindung von NGOs und selbstbestimmten Zugang zum dritten Geschlechtseintrag

Wien (OTS/SK) Empört zeigen sich SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner und der Wiener Antidiskriminierungs-Stadtrat Jürgen Czernohorszky über die vom Innenministerium (BMI) erlassene Umsetzung des VfGH-Urteils zum dritten Geschlechtseintrag. Nachdem das Innenministerium am Freitag vor Weihnachten endlich Richtlinien zur Umsetzung des VfGH-Entscheids vom Juni erlassen hat, zeigt sich, dass diese nicht nur im höchsten Maße restriktiv gestaltet, sondern auch völlig ohne Einbindung von Selbstvertretungsorganisationen erstellt wurden. „Die Vorgaben des Innenministeriums sind inakzeptabel: Sie pathologisieren intergeschlechtliche Personen und ignorieren völlig, dass sich die Verfassungsrichter auf die Europäische Menschenrechtskonvention und insbesondere auf die Selbstbestimmung von geschlechtlicher Identität berufen“, kritisieren Lindner und Czernohorszky, die sich dem Protest der Selbstvertretungsorganisationen anschließen. ****

Für Lindner, auch Vorsitzender der sozialdemokratischen LGBTIQ-Organisation SoHo, beweist das Innenministerium einmal mehr, dass der schwarz-blauen Bundesregierung an echter Gleichstellung nichts gelegen ist: „Im Juni hat der VfGH ein klares Urteil gefällt. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass der Innenminister zuerst monatelang mit der Umsetzung wartet und dann ‚zufällig’ erst am Start in die Weihnachtsfeiertage tätig wird. Hier geht es nicht um politisches Kleingeld, sondern um die Grundrechte und die Würde unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wir fordern die Regierung auf, diese Regelungen umgehend im Sinne intergeschlechtlicher Personen zu überarbeiten!“

Czernohorszky kritisiert die fehlende Einbindung der Betroffenen: „Für mich steht fest, dass die vorgelegten Richtlinien zur Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zurück an den Verhandlungstisch müssen. Das Innenministerium wäre gut beraten, die Richtlinien unter Einbindung von Betroffenen und deren Organisationen  und im Sinne des VfGH-Erkenntnisses zu überarbeiten. “ (Schluss) sp/mb

 

 

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