Leitl: EU-Japan Abkommen ist wichtiger Meilenstein der EU-Handelspolitik

EUROCHAMBRES und EU-Kommission unterstreichen die Rolle der Handelspolitik für Wachstum, Innovation und Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa

Wien (OTS) „Die Ratifizierung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan durch das Europäische Parlament kommende Woche ist ein wichtiger Meilenstein der europäischen Handelspolitik“, betonte Christoph Leitl, Präsident der Europäischen Wirtschaftskammern EUROCHAMBRES, nach seinem Treffen mit EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström in Brüssel. „Je mehr Handelsabkommen wir verhandeln, desto mehr muss sich die EU auf die Umsetzung konzentrieren. Wir müssen die Anstrengungen verstärken, die Chancen gerade für KMU zu erhöhen. Dies muss eine der obersten Prioritäten der EU-Handelspolitik und auch der Mitgliedstaaten sein.“

 Leitl und Malmström betonten bei ihrem Treffen die Bedeutung der europäischen Handelspolitik für Wachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie als Schlüssel für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. „Wir brauchen daher eine effiziente europäische Strategie, um sicherzustellen, dass vor allem unsere KMU das Potential der Handelsabkommen voll nutzen können“, betonte Leitl.

 Bei dem Treffen unterstrich er auch die Bedeutung des Multilateralismus und einer Reform der WTO – insbesondere aus Sicht der KMU: „Die EU muss dem Multilateralismus verpflichtet bleiben und sich für eine effektivere und schnellere Streitbeilegung und Entscheidungsfindung bei der WTO einsetzen“, so Leitl.

 EUROCHAMBRES unterstützt auch eine positive Agenda mit den USA und China: „Das Hauptziel muss sein, weitere Zölle z.B. auf Autos und Autoteile, von den vor allem europäische Exporte in die USA betroffen wären, zu verhindern. Sie würden uns in eine Vergeltungsspirale führen, bei der beide Seiten nur verlieren können“, forderte der EUROCHAMBRES-Präsident. „Die Handelsbeziehungen der EU mit den USA wie auch mit China müssen gleichberechtigte Partnerschaften auf Augenhöhe sein. Sie müssen aber auch auf gegenseitiges Vertrauen, Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für international tätige Unternehmen beruhen. Da sind wir noch nicht so weit, wie wir es uns wünschen.“ (PWK856/FA)

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