Leichtfried zu Covid-Gesetz: Letzte Schwachstellen in Verhandlungen bis zur letzten Minute beseitigt

Verlängerung des Covid-Gesetzes muss durch den Hauptausschuss genehmigt werden – Arbeit der Corona-Kommission wird transparenter

Wien (OTS/SK) Die SPÖ hat bis zur letzten Minute mit der Regierung über das morgen, Mittwoch, im Nationalratsplenum zum Beschluss stehende Covid-Maßnahmengesetz verhandelt. „Und das Verhandeln hat sich ausgezahlt! Heute konnten wir einige der letzten Schwachstellen des Covid-Gesetzes beseitigen und weitere wichtige Erfolge erreichen“, so der stv. SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Konkret konnte die SPÖ durchsetzen, dass eine eventuell notwendige Verlängerung des Covid-Gesetzes, das vorerst bis 30. Juni 2021 gelten wird, per Verordnung jedenfalls durch den Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt werden muss. „Das Parlament hier stärker einzubeziehen, ist richtig“, so Leichtfried. Zum Zweiten wird die Arbeit der Corona-Kommission – und damit auch die Corona-Ampel – transparenter: Die Empfehlungen der Kommission mit den wesentlichen Begründungen müssen in Zukunft veröffentlicht werden. Und zum Dritten wird klargestellt, dass auch im Falle von Ausgangsbeschränkungen persönliche Kontakte zu den engsten Bezugspersonen wie dem besten Freund oder etwa der Schwester, die nicht mehr im gleichen Haushalt wohnt, möglich sein werden. ****

„Es hat sich ausgezahlt, dass wir beim Covid-Gesetz von Anfang an beharrlich auf Verbesserungen bestanden und konstruktiv daran mitgearbeitet haben. Der erste Gesetzesentwurf im August war aus unserer Sicht unbrauchbar. Auf unseren Druck hin gab es dann zwei Begutachtungen – wobei ÖVP-Kanzler Kurz eine zweite gar nicht wollte -, es gab tausende Stellungnahmen und schließlich auf Wunsch der Opposition sogar ein ExpertInnen-Hearing. Gestern konnten wir dem Gesetzesentwurf schon die ‚Giftzähne ziehen‘ und weitreichende Verbesserungen durchsetzen“, betonte Leichtfried. So gibt es eine klare, zeitliche Befristung des Gesetzes bis Ende Juni 2021 statt Ende 2021, eine stärkere Einbindung des Parlaments bei Verordnungen und die Einschränkung der behördlichen Kontrollbefugnisse auf Covid-relevante Unterlagen, zudem sind private Wohnräume besser vor behördlichen Eingriffen geschützt.

„Wir nehmen unsere Aufgabe als Oppositionspartei sehr ernst und beteiligen uns intensiv an einer ordentlichen, verfassungskonformen Gesetzgebung. Das Covid-Gesetz ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf nicht wiederzuerkennen“, so der stv. SPÖ-Klubchef. (Schluss) bj

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