Lebensmittelhandel und Lebensmittelgewerbe weisen Vorwurf der Willkür bei Mindesthaltbarkeitsdatum zurück

Mindesthaltbarkeitsdatum wird von jedem Lebensmittelproduzenten individuell nach umfassenden Lagerungsversuchen bestimmt

Wien (OTS) - Der österreichische Lebensmittelhandel sowie die österreichischen Lebensmittelgewerbe weisen den Vorwurf der Willkür bei der Angabe der Mindesthaltbarkeit von Milchprodukten zurück. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe bei der Etikettierung von Lebensmitteln. Dieses Datum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften – sprich Frische, Geschmack, Aussehen, Farbe, Geruch, Konsistenz und Nährwerte - behält. Bis zu diesem Datum kann der Lebensmittelunternehmer dies garantieren.

„Jeder Lebensmittelproduzent bestimmt dieses Datum aufgrund von betriebsinternen Lagerungsversuchen selbst. Diese Versuche werden für jedes Lebensmittel individuell durchgeführt, regelmäßig wiederholt und gegebenenfalls angepasst. Dadurch ergeben sich unterschiedlichste Mindesthaltbarkeitsdaten - nicht nur bei verschiedenen Produktgruppen wie Milch, Schlagobers, Joghurt, Butter etc., sondern auch bei auf den ersten Blick gleichen Produkten. Zurückzuführen ist dies auf die verwendeten Rohstoffe, den Herstellungsprozess, die Lagerbedingungen und andere Faktoren. Daraus nun eine willkürliche Vorgehensweise abzuleiten, ist absolut fehl am Platz“, stellt der Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), KommR Willibald Mandl, klar.

„All dies geschieht nicht zuletzt, um den hohen Ansprüchen der Lebensmittelsicherheit Genüge zu tun. Keinesfalls ist das Mindesthaltbarkeitsdatum als Wegwerfdatum oder Ablaufdatum zu verstehen. Die Erfahrung zeigt, dass Lebensmittel oftmals wesentlich länger genießbar sind. Hier liegt es an den Konsumenten, durch eine einfache sensorische Prüfung - Schauen, Riechen, Schmecken - festzustellen, ob die gewünschten Eigenschaften des Produkts noch vorhanden sind“, so KommR Julius Kiennast, Obmann des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels in der WKÖ. (PWK655/SR)

Rückfragen & Kontakt:

Bundesgremium des Lebensmittelhandels (lebensmittelhandel@wko.at)
Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe (lebensmittel.natur@wko.at)



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