Landwirtschaftsausschuss stimmt für Teilverbot von Glyphosat

Anträge der Opposition zur GAP und weiteren agrarpolitischen Themen vertagt

Wien (PK) Das Thema der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat beschäftigte einmal mehr den Landwirtschaftsausschuss. Mit einer Gesetzesinitiative von Abgeordneten der Koalitionsparteien wurde nun einstimmig ein Teilverbot des umstrittenen Herbizids auf den Weg gebracht. Vertagt wurde allerdings ein Antrag der SPÖ, in dem die Beendigung der Förderung von Glyphosatprodukten und anderen Breitbandherbiziden durch öffentliche Steuermittel gefordert wird.

Auf der Tagesordnung standen auch Oppositionsanträge zur EU-Agrarpolitik (GAP). Die FPÖ fordert in diesem Zusammenhang, dass nur von Bäuerinnen und Bauern geführte Betriebe GAP-Mittel erhalten sollen. Weiters tritt die SPÖ für ein ausreichend langes Begutachtungsverfahren bei der Umsetzung der EU-Verordnungen der nächsten Periode der GAP ein. Sie fordert auch die Festlegung der Einhaltung der ArbeitnehmerInnenrechte als Voraussetzung für den Bezug von Agrarfördermitteln und die Beibehaltung der ELER-Fördermaßnahme „Soziale Angelegenheiten“.

Weitere Anträge der Opposition betreffen eine lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, für die die FPÖ eintritt. Die Freiheitlichen verlangen zudem einen Bericht an das Parlament, der die Zunahme von psychischen Erkrankungen von LandwirtInnen durchleuchtet.

Den Tierschutz in der Landwirtschaft thematisierte die SPÖ mit der Forderung nach einem „Tierschutz-Check“ bei Agrarfördermaßnahmen und einer Berichtspflicht über die Haltung und den Transport von Kälbern.

Verbot der Anwendung von Herbiziden mit Glyphosat auf sensiblen Flächen kommt

ÖVP und Grüne möchten mit ihrem Gesetzesantrag (1380/A) die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat einschränken. Die Gesetzesinitiative wurde heute einstimmig im Landwirtschaftsausschuss angenommen. Das Verbot soll die nicht-berufliche Verwendung sowie das Inverkehrbringen zur Vorerntebehandlung, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist, sowie den Haus- und Kleingartenbereich, umfassen. Auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, soll es ebenso zu einem Verbot kommen. Dazu zählen unter anderem öffentlich zugängliche Sportplätze, Schwimmbäder, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger betonte, dass ein gänzliches Glyphosat-Verbot auf nationaler Ebene nach EU-Recht nicht möglich sei. Angesprochen auf die Zulassung von Glyphosat gab sie an, dass Österreich schon beim letzten Zulassungsverfahren des Wirkstoffs gegen eine weitere Zulassung gestimmt habe, damit aber in der Minderheit war. Sie gehe davon aus, dass Österreich sich auch beim nächsten Verfahren gegen eine Zulassung einsetzen werde.

Abgeordneter Georg Strasser (ÖVP) hob hervor, dass mit dem Teilverbot gewährleistet sei, dass kein reifes Lebensmittel mit Glyphosat in den Verkehr komme. Olga Voglauer (Grüne) strich in ihrer Stellungnahme heraus, dass mit dem Teilverbot ein Lückenschluss gelänge, da nun Spätbehandlungen sowie der Einsatz in öffentlichen Flächen sowie Haus- und Kleingärten verboten würde. Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ) brachte einen Abänderungsantrag ein, in dem sie ein gänzliches Verbot des Wirkstoffs forderte. Dieser fand aber keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen. Peter Schmiedlechner (FPÖ) unterstützte das Teilverbot, forderte aber zusätzlich eine Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Glyphosat. So könnten KonsumentInnen selbst entscheiden, ob sie solche Lebensmittel konsumieren.

Das Thema Glyphosat wurde auch in einem Entschließungsantrag (1169/A(E)) der SPÖ thematisiert, der erneut in Verhandlung genommen wurde. Die SozialdemokratInnen fordern darin, dass Agrarfördermittel daran gebunden werden, dass landwirtschaftliche Betriebe ohne Breitbandherbizide, also auch ohne Glyphosat, arbeiten. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Köstinger: Herkunftskennzeichnung bei Gemeinschaftsverpflegung noch dieses Jahr

Für eine lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln macht sich die FPÖ stark. Konkret geht es Abgeordnetem Peter Schmiedlechner in seinem Entschließungsantrag (202/A(E)) dabei auch um eine Kennzeichnung von Produkten, die nur wenig verarbeitet sind, sowie um Fleisch, Eier und Milch in Großküchen. Der Antrag, der wiederaufgenommen wurde, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien erneut vertagt. Bundesministerin Elisabeth Köstinger betonte aber, dass derzeit ein rechtlicher Entwurf für die Herkunftsbezeichnung bei Gemeinschaftsverpflegungen, etwa Betriebsküchen, ausgearbeitet wird. Sie rechnet mit einer Fertigstellung im Laufe dieses Jahres.

FPÖ: Bericht über Selbstmorde und psychische Erkrankungen von LandwirtInnen

Ein weiterer Antrag der FPÖ beschäftigt sich mit psychischen Problemen und Krankheiten von LandwirtInnen. Rahmenbedingungen wie harte Arbeit, fallende Preise sowie hohe Umweltauflagen würden viele massiv belasten. Peter Schmiedlechner (FPÖ) fordert nun in einem Entschließungsantrag (392/A(E)), eine Studie über Selbstmorde und psychische Erkrankungen bei LandwirtInnen in Auftrag zu geben. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Abgeordnete Olga Voglauer (Grüne) bot aber an, ein Hintergrundgespräch mit allen FraktionssprecherInnen zu organisieren, um sich dem Thema zu nähern.

Forderungen der Opposition zur EU-Agrarpolitik vertagt

Auf der Tagesordnung standen zudem zahlreiche Anträge der Oppositionsparteien, in denen sie ihre Forderungen zur Verwendung der Mittel aus der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) formuliert haben. Alle diese Anträge wurden mit der Stimmenmehrheit der Koalition vertagt.

So fordert die FPÖ für die neue Periode der GAP eine gerechtere Verteilung der Agrarförderungen auf die einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (1371/A(E)). Die Agrarförderungen müssten den „echten Bauern“ zugutekommen, um ein Überleben der Bauernhöfe sicherzustellen, meinte FPÖ-Abgeordneter Peter Schmiedlechner. Förderungen sollten sich daher nach der Anzahl der Arbeitskräfte am Bauernhof richten und mit einer Obergrenze von 70.000 € pro Betrieb und Jahr gedeckelt sowie Industrie- und Handelsfirmen nicht gegenüber land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bevorzugt werden.

SPÖ-Abgeordnete Cornelia Ecker fordert auch ein ausreichend langes Begutachtungsverfahren bei der Umsetzung der EU-Verordnungen der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU (1517/A(E)). Weiters drängt sie auf die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenrechte als Bedingung für den Bezug von Agrarfördermitteln ein (1508/A(E)).

Die SPÖ kritisiert außerdem, dass die Landwirtschaftsministerin vorhat, im Rahmen des EU-ELER-Fonds für ländliche Entwicklung für 2021 und 2022 keine Investitionen in soziale Dienstleistungen mehr zu veranschlagen. Maßnahmen in diesem Bereich müssten besonders unter dem Aspekt der Abwanderung aus ländlichen Regionen gesehen werden, damit sich vor allem Frauen und junge Menschen nicht wegen fehlender sozialer Infrastruktur entschließen, woanders zu wohnen und zu arbeiten, fordern die SozialdemokratInnen (1039/A(E)) im entsprechenden Antrag, der erneut auf der Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses stand. Laut SPÖ soll die Maßnahme „Soziale Dienstleistungen“ weiter im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung vorgesehen und entsprechend hoch dotiert werden.

SPÖ will „Tierschutz-Check“ bei Agrarfördermaßnahmen und Berichtspflicht über Haltung und Transport von Kälbern

Ebenfalls wieder aufgenommen wurde die Debatte über die Forderung der SPÖ, sämtliche Agrarfördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Zukunft einem „Tierschutz-Check“ zu unterziehen (341/A(E)) Tierschutzsprecher Dietmar Keck will etwa Investitionen in Stallbauten nur mehr dann gefördert wissen, wenn dadurch deutlich mehr Tierwohl garantiert und gesetzliche Mindestnormen erfüllt sind. Der Antrag wurde von ÖVP und Grünen erneut vertagt.

In einem weiteren Entschließungsantrag (374/A(E)) fordert Dietmar Keck einen jährlichen Bericht der Landwirtschaftsministerin an das Parlament auf Basis der entsprechenden Daten aus der Rinderdatenbank der AMA ein. Der Tierschutzsprecher der SPÖ will damit vor allem Klarheit darüber schaffen, wie viele zu junge Kälber ins Ausland transportiert und als „Ausschussware“ entsorgt werden. Konkrete Fakten und Daten würden es erleichtern, Maßnahmen gegen Missstände in der Kälberhaltung zu setzen, meint Keck. Auch dieser schon einmal vertagte Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen erneut in die Warteschleife geschickt. (Fortsetzung Landwirtschaftsausschuss) pst


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