KV-Verhandlungen SWÖ: Arbeitszeitverkürzung „nicht machbar“ | SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH – Verband der österr. Sozial

Arbeitgeber sehen Versorgung in Pflegeheimen gefährdet – Entgelterhöhung um 2,35 Prozent angeboten – Nächster Verhandlungstermin am 10. Februar

Wien (OTS) Bei der gestrigen vierten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für den privaten – meist gemeinnützigen – Sozial- und Gesundheitsbereich (SWÖ-Kollektivvertrag) ist es noch zu keiner Einigung gekommen. Die Arbeitgeberseite hat erklärt, der gewerkschaftlichen Forderung nach Einführung einer 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich derzeit nicht nachkommen zu können.

Begründet wurde dieser Schritt vor allem mit der Situation in der stationären Langzeitpflege. „Durch den Fachkräftemangel würde eine Arbeitszeitverkürzung die Versorgungslage in den Pflegeheimen akut zuspitzen. Aus Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen und ihren Angehörigen, aber auch gegenüber den verantwortungsvollen Beschäftigten in diesem Bereich, können wir eine derartige Situation nicht zulassen“, so SWÖ-Verhandlungsführer Walter Marschitz.

Schon derzeit Engpässe in Pflegeheimen

40 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Vollzeittätigkeit von einer Arbeitszeitverkürzung erfasst worden wären, arbeiten heute in derartigen Einrichtungen. Schon derzeit führt der Personalmangel in Pflegeheimen dazu, dass zahlreiche benötigte Plätze nicht angeboten werden können. Diese Situation wäre durch eine Arbeitszeitreduktion verschärft worden.

Die Arbeitgeberseite bedauerte, dass eine solche Einigung deshalb „nicht machbar“ gewesen sei. „Wir haben uns sehr eingehend mit dem Thema auseinandergesetzt und lehnen diesen Ansatz nicht kategorisch ab. Bei aller – nach wie vor vorhandenen – Gesprächsbereitschaft haben wir aber keinen Weg gefunden, den wir umsetzen und verantworten könnten.“

Arbeitgeber weiter gesprächsbereit

Alternativ zu einer Arbeitszeitverkürzung, die ohnehin nur etwa 30 Prozent der Beschäftigten betroffen hätte, hat die Arbeitgeberseite nun eine Entgelterhöhung in der Höhe von 2,35 Prozent angeboten. Das entspricht in etwa dem diesjährigen Abschluss des öffentlichen Dienstes.

„Wir sind zuversichtlich, die Lohnverhandlungen auf dieser Basis konstruktiv fortsetzen zu können“, so Marschitz. Die Verhandlungstür – auch und insbesondere zu Fragen der Arbeitszeit – sehen die Arbeitgeber noch nicht endgültig zugeschlagen.

Für den 10. Februar ist ein weiterer Verhandlungstermin ins Auge gefasst. Unabhängig davon wurden seitens der Gewerkschaft schon vor den gestrigen Verhandlungen Protestmaßnahmen terminisiert.

Auch öffentliche Hand gefordert

Um den Fachkräftemangel zu verringern und vor allem den Pflegeberuf weiter zu attraktivieren, wollen die Arbeitgeber auch den Dialog mit der neuen Bundesregierung suchen. „In diesem Anliegen sehen wir uns als soziale Branche durchaus Seite an Seite mit der Gewerkschaft“, so Marschitz. Denn der Schlüssel für eine Entlastung der Beschäftigten liegt weniger bei den Kollektivvertragsparteien, sondern vor allem bei einer Aufstockung der Betreuungskapazitäten seitens der öffentlichen Hand.

In den letzten Jahren wurden z. B. die Kriterien für die Aufnahme in ein Pflegeheim, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Pflegegeldstufe, sukzessive verschärft. Damit hat sich der Anteil schwerer Pflegefälle in diesen Einrichtungen erhöht. Gleichzeitig wurde diesem erhöhten Pflegebedarf nicht durch eine bessere Mittelausstattung Rechnung getragen. „Dass jemand eine hohe Belastung verspürt, der alleine einen Nachtdienst für immer mehr schwer pflegebedürftige Personen leisten muss, ist sehr verständlich“, so Marschitz. Dieses Thema müsse daher bei den anstehenden Diskussionen zur Pflegereform einen wichtigen Platz einnehmen. (Schluss)

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