Staatsanwaltschaft schlampte bei Verfahren.
Wien (OTS/Kurier) - Blamage für die Anklagebehörde im Strafverfahren gegen den umstrittenen Wiener Arzt Thomas Unden: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die Anklage wegen NS-Wiederbetätigung „zur besseren Aufklärung“ vorläufig zurückgewiesen. Das berichtet der KURIER in seiner Samstagausgabe.
Auf der Facebook-Seite des Arztes, der Asylwerbern die Behandlung verweigerte, fanden sich Danksagungen an Adolf Hitler sowie fragwürdige Bilder mit Hakenkreuzen. Thomas Unden behauptet, sein Facebook-Acount sei gehackt worden, er beantragte eine Überprüfung. Das OLG bemängelt, dass die Staatsanwaltschaft diesem Antrag nicht nachkam und verwies das Verfahren zurück an den Start.
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