KURIER: NÖ reformiert Regeln zur Mindestsicherung

Pflegegeld wird pflegenden Angehörigen nun nicht mehr als „Gehalt“ angerechnet, KURIER-Bericht brachte den Fall ins Rollen.

Wien (OTS/Kurier) Niederösterreich ist das erste Bundesland, das im Zusammenhang mit der Mindestsicherung einen Passus streicht, der bisher zu einer Ungleichbehandlung von pflegenden Angehörigen führte. Das berichtet der KURIER in seiner Sonntagsausgabe.

Auslöser für die Änderung der entsprechenden Verordnung war der KURIER-Bericht über eine Mutter aus Niederösterreich. Sie pflegt ihre 14-jährige, behinderte Tochter zu Hause. Aus diesem Grund erhielt die Frau nur mehr die halbe Mindestsicherung. Das Vorgehen war rechtlich gedeckt. Österreichweit sieht der Gesetzgeber in solchen Fällen vor, das ein Teil des Pflegegeldes dem pflegenden Angehörigen als „Gehalt“ angerechnet wird. Mindestsicherungsbeziehern wird deshalb ihr Bezug entsprechend gekürzt.

Nachdem Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) dieser Tage eine Prüfung des Sachverhalts angeordnet hatte, wird die Regelung in Niederösterreich nun geändert.

Rückfragen & Kontakt:

KURIER Chronik
Elias Natmessnig
++43 5 9030 DW 22695
www.kurier.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Leave a Reply