Kunstrückgabebeirat beschloss drei Empfehlungen | Bundespressedienst, 15.04.2019

Wien (OTS) Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner 92. Sitzung am 12. April 2019 Empfehlungen zu Rückgaben von Objekten aus dem Heeresgeschichtlichen Museum und aus der Österreichischen Galerie Belvedere. Keine Rückgabe empfahl der Beirat zu Objekten, die dem Österreichischen Museum für Volkskunde geschenkt worden waren. Nachdem Viktor Ephrussi unter Androhung der KZ-Haft durch die Gestapo eine Verzichtserklärung auf sein Vermögen abgeben hatte müssen, wurden seine Kunstwerke und die Bibliothek aus dem Wiener Palais auf staatliche Sammlungen verteilt oder versteigert. Viktor Ephrussi musste im März 1939 nach England fliehen. Das Gemälde „Lagerszene aus dem Jahre 1848 in Italien“ von Franz Adam gelangte erst über das Kunsthistorische Museum an die Österreichische Galerie und wurde am 16. Oktober 1939 im Heeresgeschichtlichen Museum inventarisiert. Im April 1948 erging ein Rückstellungsbescheid. Das Gemälde blieb jedoch im Museum und wurde im Juli 1950 für die Ausfuhr gesperrt, damit es das Heeresgeschichtlichen Museum ankaufen konnte. Dieses hatte zuvor um Ausfuhrsperre eines Gemäldes August von Pettenkofens, ebenfalls aus der Sammlung Ephrussi, angesucht. Da dieses jedoch bereits zur Ausfuhr freigegeben war, sagte das Bundesdenkmalamt die Sperre des Gemäldes von Franz Adam zu. Aufgrund des engen zeitlichen wie sachlichen Zusammenhangs zwischen Ausfuhrverfahren und Ankauf empfahl der Beirat die Übereignung an die Erben nach Viktor Ephrussi. Weiters empfahl der Beirat die Übereignung der zwei Portraits von Ferdinand Georg Waldmüller „Bildnis der Frau Magdalena Werner“ und „Bildnis des Herrn Johann Werner“ aus der Sammlung Gertrude Felsövanyi. Der Beirat befasste sich bereits im Jahr 2001 mit den Werken. Aufgrund von Nachträgen der Kommission für Provenienzforschung sieht nun der Beirat die Voraussetzungen für eine Rückgabe gegeben. Gertrude Felsövanyi, die als Jüdin verfolgt wurde, musste im April 1939 aus Österreich flüchten. Die Österreichische Galerie erwarb die beiden Porträts im Mai 1939 von einer Bevollmächtigten Gertrude Felsövanyis. Aufgrund des eindeutigen Verfolgungszusammenhangs kam der Beirat zum Ergebnis, dass der Verkauf der beiden Porträts als nichtiges Rechtsgeschäft zu beurteilen ist.
Keine Rückgabe empfahl der Beirat hinsichtlich fünf volkskundlicher Objekte, die im Herbst 1938 und im Jahr 1940 von Paul Wittgenstein bzw. Hermine Wittgenstein dem Museum für Volkskunde geschenkt worden waren. Der Beirat sah in diesen Schenkungen keine Entziehungen verwirklicht.
Die Beschlüsse sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.

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