Kugler und Fürst: Wichtige Schritte zur Stärkung der Menschenrechte auf internationaler Ebene

Drei Entschließungsanträge in der Sitzung des Menschenrechtsausschusses beschlossen

Wien (OTS) Drei wichtige Entschließungsanträge wurden heute in der Sitzung des Menschenrechtsausschusses einstimmig bzw. mit großer Mehrheit beschlossen. „Es freut uns, dass wir diese Anträge mit so großen Mehrheiten verabschieden konnten – es sind kleine aber wichtige Schritt zu mehr Gerechtigkeit auf internationaler Ebene“, so ÖVP-Abgeordnete und Menschenrechtssprecherin Dr. Gudrun Kugler und FPÖ-Menschenrechtssprecherin Abg. Dr. Susanne Fürst nach der Ausschusssitzung.

„Österreich hat sich um einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationalen beworben. Morgen, am 12. Oktober, fällt die Entscheidung darüber in der UNO. Wir hoffen, dass Österreich diesen Sitz wieder erhält. In diesem Fall werden wir uns dafür einsetzen, die Menschenrechte auf der ganzen Welt weiter zu stärken und Menschenrechtsverletzungen zu beseitigen. Die drei heutigen Entschließungsanträge sind Schritte in diese Richtung“, so Kugler und Fürst.

1. Einstimmig angenommen wurde der Entschließungsantrag betreffend konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe. „Dieser Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist von oberster Priorität für den Nationalrat“, betonen Kugler und Fürst. Dies sei gerade angesichts des gestrigen „Welttages gegen die Todesstrafe“ ein Auftrag an die Politik. Entsprechend konkret wird die Bundesregierung in dem Antrag ersucht, „… sich auf bilateraler und multilateraler Ebene weiterhin für die Einführung fairer Gerichtsverfahren entsprechend den internationalen Menschenrechtsstandards, für die Umwandlung verhängter Todesstrafen in Freiheitsstrafen, für die bedingungslose Einhaltung des Verbots der Hinrichtung von Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren sowie für die generelle Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.“

2. Auf Initiative von Gudrun Kugler von allen Parteien gemeinsam eingebracht und verabschiedet wurde auch der Entschließungsantrag betreffend die herrschenden Menschenrechtsverstöße in Nicaragua. Darin wird die „Bundesregierung ersucht, auf EU- und bilateraler Ebene weiterhin gegen die derzeit in Nicaragua stattfindenden schweren Menschenrechtsverletzungen aktiv aufzutreten und darauf hinzuwirken, dass der nationale Friedensdialog weitergeführt wird.“

3. Ein großes Anliegen ist Kugler die Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen in aller Welt. „Christen sind von religiöser Verfolgung weltweit besonders betroffen und zunehmender Gewalt ausgesetzt. Sie sind auch zahlenmäßig die meistverfolgte religiöse Gruppe. Geschätzte Zahl der verfolgten Christen: über 200 Millionen“, so Kugler. Vor diesem Hintergrund werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung in diesem Antrag ersucht, „… sich wie im Regierungsprogramm vorgesehen international gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten – insbesondere christlicher Minderheiten – einzusetzen.“

Für die freiheitliche Menschenrechtssprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst sind die Entschließungsanträge der Regierungsparteien ein deutliches internationales Signal, dass Österreich mit aller Entschiedenheit gegen jegliche Form von Menschenrechtsverletzungen eintritt. Fürst verwies in diesem Zusammenhang auf die verheerenden Anschläge und Angriffe auf Christen in u.a. Ägypten, Indonesien, Nigeria oder im Irak in den vergangenen Monaten, die zahlreiche Tote gefordert haben. „Wir zeigen in Österreich auf, dass uns die Vorgänge in anderen Teilen der Welt nicht gleichgültig sind. Die Zahl von 200 Millionen verfolgten Christen steigt weiter an. Wir haben eine besondere Verantwortung für unsere Religionsgruppe. Gerade der politische Islam und islamische Fundamentalisten stellen eine massive Gefahr für Christen dar. Daher setzt auch die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen, um diese Strömungen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen“, betonte die FPÖ-Menschenrechtssprecherin.

Gudrun Kugler ist seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode Menschenrechtssprecherin der neuen Volkspartei und bringt dafür wichtige Vorkenntnisse und Erfahrungen mit. So hat sie im Jusstudium einen Fokus auf Europarecht und internationales Recht gelegt und ihr Doktorat über Menschenrechte im Internationalen Strafrecht geschrieben. Über die EU-Grundrechtecharta hat sie ein Buch herausgegeben. Als „große Hilfe für ihre parlamentarische Arbeit“ sieht die Abgeordnete auch ihre Tätigkeit in Brüssel, Straßburg und New York City bei EU, Europarat und UNO sowie bei der OSZE in Wien und Warschau. Bei der EU-Grundrechteagentur war sie zudem für eine Periode Mitglied im Advisory Panel. Von 2015 bis 2017 war Kugler im Wiener Gemeinderat bereits Menschenrechtssprecherin des ÖVP-Rathausklubs.

„Gemeinsam werden wir engagiert für Menschenrechte in Österreich, Europa und der ganzen Welt eintreten“, freuen sich Kugler und Fürst auf eine gute Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene, aber auch mit den zuständigen Behörden, Ministerien, NGOs, Kirchen und der Zivilgesellschaft.
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