Kündigung im Krankenstand als „unberechtigten Austritt“ deklariert – AK erkämpft 3.000 Euro für Küchengehilfen

Linz (OTS) - Um sich auf Kosten kranker Arbeitnehmer/-innen und der Gebietskrankenkasse (GKK) Geld zu sparen, kündigen Arbeitgeber leider immer wieder Beschäftigte, sobald diese krank werden, oder drängen sie zu einer „einvernehmlichen“ Auflösung des Dienstverhältnisses. Noch weiter ging ein Unternehmer aus dem Bezirk Linz-Land, der den Rauswurf eines kranken Mitarbeiters auch noch bei der GKK als „unberechtigten vorzeitigen Austritt“ deklarierte. Die AK erstritt für den Arbeitnehmer vor Gericht eine Nachzahlung von fast 3.000 Euro. „Wir beobachten seit Jahren eine Häufung solcher Fälle. Um das zu verhindern, fordern wir Regelungen für einen Kündigungsschutz im Krankheitsfall“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

 Der betroffene Arbeitnehmer hatte neun Monate lang als Küchengehilfe in einem Lokal in Linz-Land gearbeitet. Dann wurde er krank und teilte das seinem Arbeitgeber auch unverzüglich mit. Schon eine Woche später wurde er per Telefon gekündigt. Eine Kündigung  durch den Arbeitgeber hebt aber die Pflicht des Arbeitgebers zur weiteren Engeltfortzahlung während des Krankenstandes nicht auf. Offenbar um sich dieser Pflicht zu entziehen, ging der Arbeitgeber noch weiter und deklarierte die Kündigung bei der Gebietskrankenkasse als „unberechtigten vorzeitigen Austritt“. 

 Der Mitarbeiter hatte aber nie einen Austritt erklärt und hätte durch die Vorgehensweise seines Chefs viel Geld verloren. Er wandte sich daher an die Arbeiterkammer um Hilfe. Da der Arbeitgeber nicht bereit war einzulenken, ging die Arbeiterkammer für ihr Mitglied vor Gericht. Dieses entschied zu 100 Prozent zugunsten des Arbeitnehmers und sprach ihm eine Nachzahlung von 2.966 Euro zu. Die Summe setzt sich aus der Entgeltfortzahlung im Krankenstand, offenem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und einer Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub zusammen.

 Um solche Fälle in Zukunft zu verhindern, fordert die AK Oberösterreich die Einführung von Regelungen zum Kündigungsschutz im Krankheitsfall. „Zumindest sollte ein Motivkündigungsschutz mit Beweislastumkehr festgelegt werden“, fordert Kalliauer. Eine Kündigung des Arbeitgebers im Krankenstand könnte dann durch betroffene Beschäftigte angefochten werden und Arbeitgeber müssten im Rechtsverfahren den Beweis erbringen, dass die Kündigung nicht wegen der Erkrankung erfolgte.

 Und damit Arbeitgeber erkrankte Beschäftigte nicht unter Druck setzen, einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen, muss der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber auch bei einvernehmlicher Auflösung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus aufrecht bleiben. Derzeit ist das nicht der Fall.

 

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Martina Macher
Tel. +43 (0)50/6906-2190
martina.macher@akooe.at
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