Kraker: Parteiengesetz lässt Interpretationsspielräume bei Meldepflichten

Rechnungshofausschuss diskutiert über Prüfung der Meldungen des Bildungsministeriums

Wien (PK) Der Rechnungshof (RH) widmete eine seiner Überprüfungen den vom Bildungsministerium abgegebenen Meldungen gemäß Parteiengesetz. Ziel war die Beurteilung der Vollständigkeit und Richtigkeit der 2013 abgegebenen Meldungen über die abgeschlossenen Rechtsgeschäfte mit Beteiligungsunternehmen (III-11 d.B.). Der Rechnungshofausschuss diskutierte heute darüber, ob es notwendig sei, das „abgeschlossene Rechtsgeschäft“ laut Parteiengesetz neu zu definieren.

Abgeordnete für Präzisierungen und mehr Transparenz

Das Bildungsministerium meldete dem Rechnungshof gemäß PartG für das Jahr 2013 Rechtsgeschäfte mit neun Beteiligungsunternehmen der Parteien im Ausmaß von 339.000 €. Laut dem Prüforgan wären Rechtsgeschäfte mit 20 Beteiligungsunternehmen im Gesamtausmaß von 452.500 € für den Berichtszeitraum relevant gewesen. Im Ergebnis wich die gemeldete Gesamtsumme der im Jahr 2013 mit Beteiligungsunternehmen der Parteien abgeschlossenen Rechtsgeschäfte um 34% von dem vom Rechnungshof erhobenen Gesamtbetrag ab. Die Differenz von 113.500 € ergab sich laut Kraker aus der im Rahmen der ersten Meldephase erfolgten Einschränkung der Rechtsgeschäfte auf die Zentralleitung und in der fehlenden Meldung mehrerer Rechtsgeschäfte mit Kleinstbeträgen von in Summe 2.500 €. Andererseits sei eine Präzisierung des Parteiengesetzes notwendig, da die unklare Gesetzesdefinition für ein „abgeschlossenes Rechtsgeschäft“ den Meldeverpflichteten Interpretationsräume offen lasse. Konkret fehle es an Vorgaben, nach welchen Kriterien die Beteiligungsunternehmen zu identifizieren seien, heißt es im Prüfbericht.

Für Rechnungshofausschussvorsitzende und NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss mangle es an Sanktionen und Transparenz. Ebenso sprachen sich Wolfgang Zanger (FPÖ) und Wolfgang Zinggl (JETZT) für eine Präzisierung von „abgeschlossenen Rechtsgeschäften“ sowie für mehr Transparenz aus. Von der ÖVP erkannte Johann Singer Definitionsbedarf beim Begriff der Beteiligungsunternehmen. Seitens der SPÖ plädierte Andreas Kollross für eine Durchleuchtung des Transparenzgesetzes und für die Einhaltung von Gesetzen. Sollte dies nicht geschehen, seien effektive Sanktionsmöglichkeiten erforderlich, unterstrich er.

Kanzleramtsminister Gernot Blümel sprach sich grundsätzlich für die Meldeverpflichtung aus. Es sei ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz, sagte er. Matthias Traimer, Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt, führte aus, dass das Gesetz aus seiner Sicht präzise formuliert sei. Die unterschiedliche Auslegung in der Praxis sei nicht dem Gesetzestext geschuldet, unterstrich er sowohl in Bezug auf die Definition des „abgeschlossenen Rechtsgeschäfts“ als auch bei den Beteiligungsunternehmen. Außerdem sehe das Gesetz als Sanktion Geldbußen bis 100.000 € vor, so Traimer. Die vorgesehenen Sanktionen waren Wolfgang Knes (SPÖ) nicht hoch genug. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) gro


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