Kostelka: 25 Jahre Pflegegeld – Erfolgsgeschichte und Reformbedarf

Deutliche Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen dringend notwendig

Wien (OTS) - „Vor 25 Jahren wurde in Österreich Pflegegeld eingeführt – ein sozialpolitischer Meilenstein, der weltweit vorbildhaft ist“, erklärte heute der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs Dr. Peter Kostelka. „Das Pflegegeld ist heute nicht mehr wegzudenken, aber es muss massiv erhöht werden“, so Kostelka. ****

„Das Pflegegeld hat seit seiner Einführung rund ein Drittel an Wert verloren. Wenn man diese Werterhaltung durchführen würde, könnte man auch die Probleme bei der Pflege zu Hause wesentlich minimieren und damit auch den Druck auf die wesentlich teureren Heime vermeiden“, sagte Kostelka. In diesen Zusammenhang kritisierte Kostelka auch, dass die ÖVP-FPÖ-Regierung das Pflegegeld erst ab der Stufe vier anheben will, damit würden 68 Prozent der Bezieher keine Erhöhung bekommen. Kostelka: „Die Bundesregierung entzieht sich hier der Verantwortung gegenüber den Pflegebedürftigen.“ Der PVÖ-Präsident forderte auch eine Anhebung des Zuschusses für die 24-Stunden-Betreuung. 

Zwtl.: Jahrhundert-Gesetz
Kostelka würdigte die Verdienste des „wie ein Löwe um dieses Jahrhundertgesetz kämpfenden damaligen Sozialminister Josef Hesoun und an die große Unterstützung durch den seinerzeitigen Pensionistenverbands-Präsidenten Rudolf Pöder“. Kostelka: „Die Einführung des Pflegegeldes war eine weitere Pionierleistung unseres Sozialstaates, ist einzigartig in Europa und stellt eine unverzichtbare existenzielle Sozialleistung für behinderte und pflegebedürftige Menschen dar.“ 

Anfang der neunziger Jahre beschäftigten sich sozialdemokratische Sozialpolitiker und der Pensionistenverband mit der sozialen Absicherung des „Risikos“, einmal pflegebedürftig zu werden. Die bestehenden Instrumente, der damalige „Hilflosenzuschuss“ (2-stufig), der vom Bezug einer Pension abhing, bzw. die „Hilflosenzulage“ (3-stufig) für beamtete Pensionisten, griffen zu kurz. Allein die Bezeichnungen waren diskriminierend. Die Verhandlungen über das Pflegegeld waren intensiv und umfassend. 

Zwtl.: Fast einstimmig - nur ein FPÖler stimmte dagegen
Anfang 1993 erfolgten die politische Einigung und der parlamentarische Beschluss. Nahezu einstimmig, einzig der FPÖ-Mandatar Helmut Peter stimmte dagegen. Das Bundespflegegeldgesetz trat mit 1. Juli 1993 in Kraft. 

Zwtl.: Ständige Weiterentwicklung
258.888 Menschen erhielten im ersten Jahr in sieben Stufen je nach dem Grad ihrer Pflegebedürftigkeit das Pflegegeld in der Höhe von 2.500 bis 20.000 Schilling. Die Zahl der Leistungsbezieher hat sich bis heute auf 450.000 erhöht. Das Pflegesystem wurde unter den SPÖ-Sozialministern laufend weiterentwickelt:

Kostelka zählte zahlreiche sozialrechtliche Verbesserungen vor allem für pflegende Angehörige auf, die Verkürzung des Begutachtungsverfahrens und die Einbeziehung von Pflegefachkräften in die Begutachtung, die Kompetenzbereinigung mit der Reduktion der Entscheidungsträger von 303 auf 7, die Legalisierung und in der Folge die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, die Sicherung der Finanzierung durch den Pflegefonds und zuletzt die Möglichkeit der Pflegekarenz.

Zahlen-Daten-Fakten zum Pflegegeld in Österreich:
* 1.7.1993 – Einführung des Pflegegeldes - Geldleistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. 7 Stufen je nach Schwere/Aufwand von derzeit 157,30 bis 1.688,90 Euro pro Monat. Aktuell 450.000 BezieherInnen.

* 2007: Einführung eines Fördermodells zur 24-Stunden-Betreuung. Geförderte, legale Beschäftigung selbstständiger (max. Euro 550/M.) oder angestellter (max. Euro 1.100/M.) PflegerIn.

* 2007/2009: Sozialrechtliche Unterstützung pflegender Angehöriger. Übernahme der Pensionsversicherungsbeiträge bzw. der Krankenversicherung wenn man Angehörige pflegt.

* 2011: Einführung des Pflegefonds zur langfristigen Finanzierung von Pflege und Betreuung und Reduktion der Entscheidungsträger von 303 auf 7 (aktuell nur mehr 5 Träger).

* 2012: Einbeziehung von Pflegefachkräften in das Begutachtungs-Verfahren

* 2013/14: Mit Kärnten (1. Mai 2013) und Steiermark (1. Juli 2014) ist österreich-weit der Angehörigen-Regress abgeschafft.

* 2014: Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit - Möglichkeit, sich bis zu 3 Monaten bezahlt der Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen zu widmen.

* 2018: Abschaffung des Pflege-Eigen-Regresses bei Pflege in einem Pflegeheim

 

Rückfragen & Kontakt:

Pensionistenverband Österreichs
Andreas Wohlmuth
Generalsekretär
0664 48 36 138



Quelle

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