Korrigierte Neufassung von OTS0156 – Muchitsch: Regierung unterstützt per Gesetz organisierten Sozialbetrug

„Deckelung der Strafen bei 885 Euro für Nicht-Anmeldung zur Sozialversicherung ist eine Einladung zum Sozialbetrug“

Wien (OTS) - Die Regierungsparteien beschlossen heute mit ihrer Mehrheit Obergrenzen für Verwaltungsstrafbestimmungen bei Verstößen gegen die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung und für die Nicht-Anmeldung von ArbeitnehmerInnen bei der Sozialversicherung. Dabei ziehen ÖVP und FPÖ auch bei der Nicht-Anmeldung bei der Sozialversicherung einen „Deckel“ ein; egal, wie viele ArbeitnehmerInnen ein Unternehmen nicht anmeldet, die Strafe wird in Zukunft nie höher ausfallen als das Fünffache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage, das ist in der Größenordnung von rund 885 Euro! Scharfe Kritik kommt von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch, er sagt dazu: „Die Regierung unterstützt damit per Gesetz organisierten Sozialbetrug. Je mehr Betrugsfälle in einem Unternehmen, desto billiger wird es für den Unternehmer. Ein Schlag ins Gesicht für alle anständigen und seriösen Unternehmen.“ ****

Bis dato gilt, dass jeder einzelne Verstoß gegen die verpflichtende Anmeldung bei der Sozialversicherung mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird. Nach dem Gesetzesbeschluss heute, wird es in Zukunft keinen Unterschied ausmachen, ob ein Unternehmen zwanzig, hundert oder tausend ArbeitnehmerInnen nicht anmeldet. „Davon profitieren natürlich vor allem große Unternehmen. Sie müssen nur die neue gedeckelte schwarz-blaue Sozialbetrugspauschale bezahlen“, kritisiert Muchitsch.

„Kurz und Strache haben den Kampf gegen Sozialbetrug eingestellt. Sie lassen die ArbeitnehmerInnen genauso im Stich wie die unzähligen ehrlichen Unternehmen. Der ‚Deckel‘ bei den Strafen wird von den unehrlichen Unternehmen sicher so verstanden, wie es von Schwarz-Blau gemeint ist: als Einladung zum Sozialbetrug“, so der SPÖ-Sozialsprecher.

Hintergrund: Heute beschloss der Nationalrat mit dem Budgetbegleitgesetz, dass für Strafen gegen Verstöße bei der Meldung der neuen monatlichen Beitragsgrundlage (Unternehmen müssen bis zum 15. jeden Monats melden, mit welchen Beitragsgrundlagen die Mitarbeiter beschäftigt sind) eine Obergrenze eingezogen wird. Diese Obergrenze beträgt das Fünffache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage.

Aber zugleich hat die Regierung in diesem Deckel, der eben rund 885 Euro ausmacht, auch die Strafen für die Nicht-Anmeldung zur Sozialversicherung „hineingeschwindelt“, wie Muchitsch erläutert. Er hält es angesichts der enormen Probleme, die organisierter Sozialbetrug verursacht, für unfassbar, dass die Regierung solche Vergehen nicht entschieden bekämpft, sondern mit einer „niedrigen Pauschale praktisch belohnt. Unter dem Deckmantel von Verwaltungsvereinfachung ist es aber leider wieder ein Schritt zur Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen, denen mit der Nicht-Anmeldung der Sozialversicherungsschutz fehlt, hin zur Förderung von Großunternehmen, die davon am meisten profitieren.“ (Schluss) wf

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01/53427-275
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