Korrektur zu OTS0243: Historischer Erfolg gegen Diskriminierung

Wien (OTS)

Korrektur zur OTS0243: Im letzten Absatz muss es richtig lauten: „Für die Gesamtwirtschaft ist die Angleichung der Entgeltfortzahlung nahezu kostenneutral. Mit der Frist von drei Jahren haben die Sozialpartner genug Zeit, sich auf die neuen Kündigungsfristen vorzubereiten und gegebenenfalls branchenspezifische Lösungen zu verhandeln und in den Kollektivverträgen zu vereinbaren. Damit ist ein Meilenstein für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts gesetzt“, so Foglar abschließend. 

Mit dem heutigen Beschluss des Nationalrates wurde ein weiterer Schritt in Richtung Angleichung von ArbeiterInnen gegenüber Angestellten getan, und damit auch eine jahrzehntealte Forderung der Gewerkschaften erfüllt. „Ich freue mich über die Entscheidung der Abgeordneten, diesen Anachronismus, nämlich die Schlechterstellung von ArbeiterInnen gegenüber Angestellten, endlich zu überwinden“, so ÖGB-Präsident Erich Foglar.  

Ausreichende Fristen

In vielen Bereichen haben die Sozialpartner auf Kollektivvertragsebene zwar bereits eine weitgehende Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten erreicht, in anderen Bereichen war ein Konsens nicht möglich. Durch den angenommenen Abänderungsantrag gibt es ab 1. Juli 2018 eine einheitliche Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Arbeitsunfall und anderen Dienstverhinderungsgründen. Bis 1. Jänner 2021 werden auch die Kündigungsfristen angeglichen, es können aber abweichende Regelungen in den Kollektiverträgen vereinbart werden.

„Für die Gesamtwirtschaft ist die Angleichung der Entgeltfortzahlung nahezu kostenneutral. Mit der Frist von drei Jahren haben die Sozialpartner genug Zeit, sich auf die neuen Kündigungsfristen vorzubereiten und gegebenenfalls branchenspezifische Lösungen zu verhandeln und in den Kollektivverträgen zu vereinbaren. Damit ist ein Meilenstein für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts gesetzt“, so Foglar abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

ÖGB Kommunikation
Alexa Jirez
01/534 44-39261
0664/614 50 75

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Leave a Reply