KORREKTUR zu OTS0170: Einstimmiges Votum für Niederösterreichs Vorschlag zur Attraktivierung betrieblicher Kinderbetreuung

KORREKTER UTL: LR Teschl-Hofmeister: Mehrwert für Arbeitnehmende und Unternehmen und wichtige Ergänzung zur institutionellen Kinderbetreuung

St. Pölten (OTS) Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für die Betriebe für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber von immer größer werdender Bedeutung. Die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertiger und flexibler Kinderbetreuung ist ein entscheidender Faktor, ob Eltern oder insbesondere Frauen später nur in Teilzeit oder gar nicht ins Erwerbsleben zurückkehren. Unternehmen können ihre Angestellten unter anderem auch mit einem Zuschuss zu Betreuungsplätzen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützen. Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen freiwilligen Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren, so ist der Freibetrag, bis zu dem keine Lohnsteuer zu entrichten ist, seit dem Jahr 2013 mit 1.000 Euro festgesetzt. Seither ist dieser Freibetrag nicht mehr erhöht worden und sollte nach den Vorstellungen Niederösterreichs jedenfalls – auf zumindest 2.000 Euro -hinaufgesetzt werden. Zudem soll die Lohnsteuerfreiheit auch dann gewährt werden, wenn betriebsfremde Kinder mitbetreut werden.

„Ich freue mich, dass unser Vorschlag für eine steuerliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Kinderbetreuung auf breite Zustimmung gestoßen ist“, so Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister im Rahmen der Landesfamilienreferentinnen und -referentenkonferenz in Vorarlberg. Mit dem einstimmigen Votum ergeht zugleich ein Auftrag an den Bundesminister für Finanzen, eine Verbesserung für die Angestellten und die Unternehmen herbeizuführen.

Neben dem flächendeckenden Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung stellen gerade Kinderbetreuungsangebote in den Betrieben wichtige Ergänzungen dar. In Niederösterreich gibt es zusätzlich zu den über 1.500 Kindergärten, Tagesbetreuungseinrichtungen und Horten rund 50 betriebliche Betreuungsgruppen mit über 700 Betreuungsplätzen. Bei der betrieblichen Kinderbetreuung unterstützen Betriebe ihre Mitarbeitenden durch das Angebot von Betriebstageseltern, durch eigene betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch finanzielle Zuschüsse zu Betreuungsplätzen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. „Die betriebliche Kinderbetreuung ist eine wichtige Ergänzung des bestehenden Angebots der institutionellen Kinderbetreuung. Denn die Eltern wissen ihre Kinder in guter Betreuung und die Unternehmen profitieren von motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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