KORREKTUR: VIER PFOTEN: Fischotter-Verordnung in Kärnten ist klar tierschutzwidrig

Risiko, dass verwaiste Otterjunge qualvoll verhungern

Wien (OTS) - VIER PFOTEN warnt vor der geplanten Fischotter-Verordnung in Kärnten: Die Tötung der Otter widerspricht ganz klar dem Tierschutzgedanken. „Der Tierschutz ist in Österreich in der Verfassung verankert“, erklärt der Veterinärmediziner und VIER PFOTEN Experte Dr. Hans Frey. „Sowohl § 222 (Strafgesetz) als auch das Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2005 sanktionieren bundesweit Tötungsdelikte, wenn diese ohne vernünftigen Grund und mit Absicht erfolgen. Als vernünftiger Grund werden z.B. Nahrungserwerb, seuchenhygienische und medizinische Vorgaben, also übergeordnete Gründe, betrachtet. Das angebliche Problem durch Fischotter ist mit Sicherheit kein übergeordneter Grund und somit verfassungswidrig.“

Höchst problematisch ist für VIER PFOTEN die Tatsache, dass Otterweibchen, die das ganze Jahr über Junge bekommen können, mit der Verordnung von Anfang November bis Ende Februar „entnommen“, also getötet werden können. „Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit werden also verwaiste Otterjunge, die das gesamte erste Lebensjahr bei der Mutter verbringen, dann qualvoll verhungern“, sagt Dr. Frey. Abgesehen davon ist es selbst für Veterinärmediziner schwer, ein Otterweibchen von einem -männchen zu unterscheiden. „Es werden also mit Sicherheit ganze Fischotterfamilien getötet werden“, so Dr. Frey.

Ein weiteres Tierschutzproblem sind die laut Verordnungsentwurf vorgesehenen Fallen. In der geplanten Verordnung steht explizit: „Für Fänge vom 1. November bis 28. Februar dürfen alle zulässigen Fangmittel und -methoden verwendet bzw. angewendet werden.“ Dr. Hans Frey dazu: „Das heißt nichts anderes, als dass auch so genannte Totschlagfallen zum Einsatz kommen – das ist aus Tierschutzsicht inakzeptabel!“

Von 1. März bis 31. Oktober wiederum sind nur Lebendfallen zulässig. Laut EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sind jedoch so genannte „nicht selektive“ Geräte illegal – also Fallen, die das Töten anderer Tierarten in Kauf nehmen. Es wird aber im Text der Verordnung lediglich angeführt, dass „andere Wildarten damit möglichst nicht gefangen werden können". Dr. Frey: „Wie das nun sichergestellt werden soll, dass tatsächlich keine anderen Tiere zu Schaden kommen, wird allerdings nicht näher erläutert.“ 

VIER PFOTEN schließt sich daher den Forderungen von WWF und Naturschutzbund an und fordert die Kärntner Landesregierung ausdrücklich auf, von dieser Verordnung abzusehen. 

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Mag. Elisabeth Penz
Press Office Austria
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
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