Korosec: Mitbestimmung der Pensionisten in der Krankenversicherung umsetzen

Begrüße Reform der Sozialversicherung

Wien (OTS) „Ich begrüße die heute vorgestellte Punktation einer Reform der Sozialversicherung, die grundsätzlich sehr wichtig ist. Sie stellt einen ersten Schritt dar, dem weitere folgen müssen. Ich unterstütze diese Reform, da die Effizienzsteigerungen im Interesse der Patientinnen und Patienten liegt. Gleichzeitig verlange ich, dass die von uns bereits lange geforderte Mitbestimmung der Pensionisten in der Krankenversicherung nun auch tatsächlich umgesetzt wird“, so LAbg. Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes und amtierende Präsidentin des Österreichischen Seniorenrates in einer ersten Reaktion.

„Die vorliegenden Fakten lassen nur den Schluss zu, dass zukünftig die Pensionisten in den Organen der Krankenversicherung gleichberechtigt mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter mitbestimmen müssen“, so Korosec weiter, denn: „Wer mit zahlt hat auch das Recht mitzubestimmen“. Zu den Fakten im Detail: 

  • Die Pensionisten stellen mit 2,4 Millionen Beitragszahlern fast ein Drittel  
  • Die Pensionisten leisten mit 5,1 Prozent sogar einen wesentlichen höheren Beitrag zum Budget der Krankenversicherung als Arbeitnehmer (3,87 Prozent) und Arbeitgeber (3,78 Prozent)  
  • Die Pensionisten zahlen 30 % der gesamten Beiträge der  Krankenversicherung, insgesamt rund 4,1 Milliarden Euro  
  • Die Pensionisten tragen aber nicht nur jedes Monat eine hohe Beitragslast sondern sie haben auch während ihrer zurückliegenden Berufstätigkeit über 30, 40 Jahre ganz entscheidend zur Finanzierung der Sozialversicherung beigetragen

Korosec: „Angesichts dieser Tatsachen ist es völlig unverständlich, dass die Pensionisten zwar in der Krankenversicherung vertreten sind, dort aber kein Stimmrecht haben. Selbst der Entsendungsmodus ist demokratisch legitimiert. So gibt es in der Arbeiter- sowie der Wirtschaftskammer Wahlen durch die Mitglieder und im Seniorenrat werden die Funktionäre von der Ortsebene aufwärts gewählt.

Im Übrigen ist der Österreichische Seniorenrat, also die gesetzliche Vertretung aller Senioren, seit dem Jahre 2000 Mitglied der Sozialpartnerschaft. Mehr noch, im § 24 des Seniorengesetzes steht schwarz auf weiß, dass der „Österreichische Seniorenrat in Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren können, den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt ist“. Dies bedeutet: Mit Ausnahme der Tarifverhandlungen ist der Österreichische Seniorenrat den anderen Sozialpartnern gleichgestellt, da sonst überall die Interessen der Senioren berührt werden“.

„Beim Einzahlen wird kein Unterschied gemacht, bei der Mitbestimmung schon. Bis zur Gesetzwerdung werden wir unsere selbstverständlichen Rechte wahrnehmen. Wir zahlen ein Drittel der Beiträge von rund 4,1 Milliarden Euro in die Krankenversicherung. Wir können uns daher einen weiteren Ausschluss der Mitbestimmung nicht mehr gefallen lassen“, so Korosec kämpferisch.

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