Komm.Rat. ÖR Tilly und Mag. Liesnig vor Gericht

Was ist der Riesenskandal von dem Mag. Liesnig spricht? Nur seine unwahren Behauptungen!

Wien (OTS) Mag. Liesnig hat am 15.02.2019 eine OTS-Presseaussendung mit der Überschrift „Seenverbauung: Naturfreunde und Tilly treffen sich vor Gericht“ öffentlich verbreitet. Diese Aussendung ist erneut mit unzähligen unwahren Behauptungen behaftet. Mag. Liesnig behauptet, dass in dem Gut Walterskirchen umfangreiche und äußerst umstrittene Baumschlägerungen erfolgt seien sowie ökologisch sensible Magerwiesen entgegen allen naturschutzrechtlichen Auflagen rücksichtslos mit Mährobotern getrimmt wurden.

Bezüglich diesen unwahren Aussagen ist festzuhalten, dass im Jahr 2015 ein Managementplan für das Natura 2000 Gebiet Walterskirchen beauftragt wurde. Es wurde bewusst eine äußerst kritische Firma beauftragt, welche für die Richtigkeit der Aussagen natürlich haftet. Aufgrund dieses Auftrages haben sich fachlich ausgebildete Zivilingenieure zwei Jahre mit diesem Natura 2000 Gebiet befasst. Aus der Zusammenfassung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet Walterskirchen ergibt sich, dass sich die vorhandenen Lebensraumtypen, die Tierarten und der Wald durchwegs in einem hervorragenden Erhaltungszustand befinden. Entsprechende Auszüge werden der Presseaussendung beigelegt.

Dieser Managementplan wurde der Naturschutzbehörde und dem Landesrat Holub vorgetragen und zustimmend zur Kenntnis genommen. Mag. Liesnig hat die Liegenschaft der Familie Tilly, anders als die Fachexperten zwei Jahre durchgehend, niemals betreten. Es erschüttert die Familie Tilly daher äußerst, dass Mag. Liesnig weiterhin unwahre und kreditschädigende Äußerungen über die Familie Tilly öffentlich verbreitet und keine Kenntnis von diesem Managementplan hat. Es entzieht sich daher der Kenntnis der Familie Tilly aufgrund von welchen Fakten Mag. Liesnig weiterhin öffentliche unwahre Äußerungen tätigt.

Darüber hinaus wurden die Grundmauern der Villa nicht wegen Gefahr in Verzug niedergerissen, sondern mussten diese aufgrund von außerordentlich starken Regenfällen sofort saniert werden. Dies ist durch Daten der meteorologischen Zentralanstalt vom 17.12.2018 belegt. Es kann nachgewiesen werden, dass ein nicht zu erwartendes und unvorhersehbares Starkregenereignis kausal für diesen Vorfall war. Die Mauern sind auch entgegen den unwahren Behauptungen der Naturfreunde Kärnten nicht denkmalgeschützt.

Zu guter Letzt wird Mag. Liesnig in der Presseaussendung wie folgt zitiert:

„Wer diese Prüfberichte liest, kommt nicht umhin, diese Causa als Riesenskandal zu bezeichnen“, schließt Liesnig.“

Nicht die Vorgehensweise der Familie Tilly, sondern vielmehr ist die öffentliche Verbreitung derartiger Unwahrheiten durch Mag. Liesnig ein Riesenskandal. Bedauerlicherweise fundieren diese Unwahrheiten auf keinen Fakten. Die Äußerungen der Familie Tilly beruhen jedoch auf einer zweijährigen Prüfung und Erkundung des Natura 2000 Gebietes durch Fachexperten.

Die von Mag. Liesnig erwähnten Prüfberichte stammen aus 2012. Der Managementplan für das Natura 2000 Gebiet Walterskirchen wurde im Jahr 2017 erstellt. Diese Vorgehensweise belegt erneut, dass sich Mag. Liesnig an veralteten Dokumenten orientiert, welche den Stand der Dinge nicht mehr wiedergeben. Aus diesem Grund wurde die Klage vor dem Landesgericht Klagenfurt bezugnehmend auf die neuen kreditschädigenden Äußerungen ausgedehnt.

Daher wehren wir uns mit aller Kraft gegen solche Falschaussagen, gegen solche Versuche der Diskreditierung und gegen solche Versuche der Diffamierung.

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Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List unter office@ralist.at oder 06644276465 zur Verfügung.

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