Kolba: Wenn Krankenkassen Cannabismedizin verweigern

Liste Pilz hilft

Wien (OTS) -  Derzeit können Patienten in Österreich vom Arzt Cannabismedizin auf „Suchtgiftrezept“ verschrieben bekommen. Der Haken dabei: Diese THC-haltigen Tropfen, Sprays oder Kapseln sind sehr teuer. „Ich leide an einer Schmerzerkrankung und die mir vom Arzt verschriebene Dosis von Cannabis-Tropfen würden mich rund 800 Euro im Monat kosten“, weiß Peter Kolba, Klubobmann und Gesundheitssprecher der Liste Pilz, aus eigener Erfahrung. „Das können sich viele Krebs- und Schmerzpatienten nicht leisten“. 

Die Krankenkassen können mit Zustimmung des Chefarztes die Kosten des Medikamentes übernehmen. Die Kassen richten sich dabei nach klinischen Studien der Wirksamkeit. So wird Cannabismedizin bei Appetitlosigkeit im Zuge von Chemotherapien in der Regel bewilligt. Bei neuropathischen Schmerzen dagegen oft auch nicht. „Bei mir haben sich Krebspatienten gemeldet, denen die Kostenübernahme nicht bewilligt wurde. Bei neuropatischen Schmerzen attestiert eine Studie der amerikanischen Akademie der Wissenschaften Cannabismedizin ebenfalls Wirksamkeit, dennoch wir die Kostenübernahme immer wieder auch verweigert“, berichtet Kolba. 

Was wenige Patienten wissen: Wenn der Chefarzt eine Kostenübernahme ablehnt, kann der Patient darüber einen schriftlichen Bescheid verlangen und dagegen beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. „Ich kann nur empfehlen, im Fall der ungerechtfertigten Verweigerung der Kostenübernahme, zu klagen. Ich ersuche Betroffene, sich bei mir über die Web-Site www.buergerrechte.online zu melden. Ich sammle und dokumentiere die Fälle und kann juristische Unterstützung vermitteln“, sagt Kolba. 

Kolba fordert aber jedenfalls von den Krankenkassen: „Im Fall der Ablehnung einer Kostenübernahme sollten die Kassen selbst die Patienten darauf hinweisen, dass man diese Entscheidung als Bescheid verlangen und bekämpfen kann.“ Und vom Gesetzgeber fordert Kolba eine rasche Liberalisierung von Cannabis in der Medizin. „Cannabisblüten über ärztliches Rezept und Verkauf über die Apotheken würden den Markt beleben und damit die Preise senken. Was in Deutschland alle Parteien beschlossen haben, kann sich Österreich zum Vorbild nehmen.“

 Service: Meldungen über ungerechtfertigte Verweigerung der Kostenübernahme durch Krankenlassen kostenlos über www.buergerrechte.online

 

 

 

 

 

Rückfragen & Kontakt:

Liste Peter Pilz im Parlament
Eva Kellermann
06648818 1042
eva.kellermann@listepilz.at



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