Köstinger: „Verbote und Reduktion von Einwegplastik werden Plastikverschmutzung in Europa eindämmen“

Einigung für Verbot von Einwegplastik-Artikeln auf EU-Ebene

Brüssel (OTS) In den frühen Morgenstunden haben sich die Verhandler von EU-Kommission, EU-Parlament und der österreichischen Ratspräsidentschaft in Trilog-Verhandlungen auf die Details zum Verbot von Einwegplastik-Artikeln vorläufig geeinigt. „Mit der heutigen Einigung treten wir der Verschmutzung unserer Naturlandschaften und Lebensräume durch steigenden Plastikmüll entschlossen entgegen“, so Umweltministerin Elisabeth Köstinger, die das Dossier für die EU-Mitgliedsstaaten verhandelt hatte. 

Insgesamt geht man davon aus, dass der Anteil des Plastikmülls 80-85% des „maritime littering“ beträgt. 50% des Plastikmülls an Europäischen Stränden besteht aus „Einwegplastik“ (davon entfallen wieder 86% auf die zehn häufigsten Produktgruppen). 

„Der Kampf gegen die Plastikplage ist eine der größten Aufgaben, die wir derzeit haben“, sagt Köstinger. Österreich hatte daher vor wenigen Wochen – als drittes EU-Land – ein Verbot von Kunststoff-Tragetaschen ab 2020 angekündigt. Die nun erzielte Einigung auf EU-Ebene war seit Monaten verhandelt worden und wurde heute früh positiv abgeschlossen.   

Erste Details zur Einigung auf EU-Ebene: 

Verbot: Das Inverkehrbringen von Einwegplastikprodukten für die es eine nachhaltigere Alternative gibt (ab Anfang 2021). Davon betroffen sind: 

  • Wattestäbchen
  • Teller
  • Besteck
  • Strohhalme
  • Luftballonstäbe 

Reduktion: Spürbare Verminderung des Verbrauchs (für die es keine nachhaltigere Alternative gibt). Davon betroffen sind:  

  • Trinkbecher
  • Behältnisse für Lebensmittel (Lebensmittelverpackungen)

Produktanforderungen: Getränkebehälter, dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse und Deckel am Behälter befestigt sind. 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie. Davon betroffen sind Getränkeflaschen (nur Kunststoff-Flaschen) 

Kennzeichnungspflichten: Bestimmte Produkte (mit einem gewissen Kunststoffgehalt) zum einmaligen Gebrauchen sollen gekennzeichnet werden und es muss auf negativen Umweltauswirkungen hingewiesen werden. Davon betroffen sind:  

  • Hygieneeinlagen
  • Trinkbecher
  • Feuchttücher 

Erweiterte Herstellerverantwortung: Hersteller von Kunststoffprodukten sollen künftig einen Beitrag zu den Kosten für die Sammlung und das Verwerten ihrer Produkte leisten.  

Getrennte Sammlung: Sammelquote für Einweg-Kunststoff-Flaschen bis 2025 77 % und bis 2029 90%.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Daniel Kosak und Michael Strasser
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 1 71100 – DW 606918
daniel.kosak@bmnt.gv.at
http://bmnt.gv.at

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