Köstinger: Umfangreiches Umweltpaket mit vielen Verbesserungen heute im Nationalrat

„Umweltpaket bringt mehr Mitsprache-Möglichkeiten für Umweltorganisationen“

Wien (OTS) Heute wird der Nationalrat vier wichtige Gesetzesänderungen beschließen, die den Umweltschutz in Österreich verbessern werden. Dieses Paket beinhaltet die Umsetzung der Aarhus Konvention, die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, die Neuerlassung des Emissionsgesetzes-Luft und die Anpassung des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes. „Wir beschließen dieses Umweltpaket mit einem Bündel an Maßnahmen. Damit wollen wir einige unserer Vertragsverletzungsverfahren positiv abschließen und die Vorgaben von EU-Richtlinien erfüllen“, so Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger. „Im Mittelpunkt der Anpassungen steht eine verantwortungsvolle Stärkung des Umweltschutzes.“

Aarhus Konvention wird umgesetzt

Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der der Öffentlichkeit Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Sie besteht aus 3 Säulen: dem Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt, der Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen und dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Konkret wurde nun die 3. Säule der Aarhus Konvention betreffend den Zugang zu Gerichten in Angelegenheiten, die die Umweltmaterien Luft, Abfall und Wasser betreffen, sichergestellt . „Für NGOs wird die Umsetzung der Aarhus-Konvention bessere Möglichkeiten der Beteiligung schaffen“, so Köstinger.  

Verfahrensbeschleunigungen, ohne ökologische Standards zu senken

UVP-Verfahren sollen künftig durch mehrere Maßnahmen beschleunigt werden. Dies umfasst zum Beispiel die schnellere Wirkung des Schlusses des Ermittlungsverfahrens oder die Zuständigkeitsregelung für Feststellungsverfahren bei Vorhaben über Bundesländergrenzen. „All das geschieht unter vollständiger Beibehaltung unserer hohen ökologischen Standards in solchen Verfahren. Die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitserklärung werden sogar verbessert“, so Köstinger.

Umsetzung internationaler Vorgaben

Mit der Neufassung eines Imissionsgesetz-Luft 2018 wird die EU-Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in nationales Recht umgesetzt. Weiters wird mit der Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes eine weitere richtlinienkonforme Anpassung beschlossen werden. „Im Bereich des UVP-Gesetzes hat die Europäische Kommission 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Änderungsrichtlinie eingeleitet. Mit der jetzigen Novelle entsprechen wir den Anforderungen vollständig. Mit unserem Umweltpaket haben wir in nur wenigen Monaten zahlreiche Forderungen der Europäischen Kommission für die Umsetzung vorbereitet und werden diese heute im Nationalrat beschliessen“, erklärt Köstinger.  

„Für den Umweltschutz in Österreich sind all diese Maßnahmen relevante Fortschritte“, so Köstinger. „Die Kritik der Umweltorganisationen daran kann ich nicht nachvollziehen. Noch nie haben NGOs in Umweltverfahren so weitreichende Rechte bekommen wie durch dieses Gesetzespaket. Mit der heutigen Anpassung wird dafür Sorge getragen, dass personenbezogene Daten zu keinem Zeitpunkt an die Behörde übermittelt werden müssen und Umweltorganisationen auch andere Wege offenstehen, um die Mindestzahl von 100 Mitgliedern nachzuweisen. Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Anwälte können diese Mindestzahl bestätigen, das wird von der Behörde als Nachweis akzeptiert. Wir haben damit versucht, alle datenschutzrechtlichen Einwände  aus der Welt zu schaffen“, so Köstinger abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 1 71100 – DW 606918
daniel.kosak@bmnt.gv.at
http://bmnt.gv.at



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