Klubwechsel: Bures will nochmals über Änderung der Klubförderung diskutieren

Die Nationalratspräsidentin greift Vorschläge von Verfassungsexperten Öhlinger in der Sendung "Hohes Haus" wieder auf

Wien (OTS) - Anlässlich des jüngsten Klubwechsels von Christoph Vavrik von den NEOS zur ÖVP griff Nationalratspräsidentin Doris Bures ihren Vorschlag wieder auf, die Klubfinanzierung so zu ändern, dass sich ein Klubwechsel für die einzelnen Fraktionen finanziell nicht mehr lohnt. Wie sie heute in der Sendung "Hohes Haus" bekräftigte, könne es nicht im Interesse des Parlaments liegen, wenn in der Öffentlichkeit auch nur der geringste Anschein erweckt wird, dass hinter einem Klubwechsel monetäre Interessen stecken. Eine Deckelung der Klubförderung würde die Glaubwürdigkeit der Politik stärken, so die Überzeugung der Nationalratspräsidentin.

Den ersten Vorstoß dazu machte Bures bereits im Herbst 2015, nachdem vier Team Stronach-MandatarInnen zur ÖVP gewechselt waren. Bures sprach damals von einer "Schieflage zwischen freiem Mandat und dem Wählerwillen", von einem Spannungsverhältnis zwischen dem verfassungsmäßig verankerten freien Mandat und dem Willen der Wählerinnen und Wähler, den diese bei der Stimmabgabe zum Ausdruck bringen. Über die Vorschläge Öhlingers konnte aber damals im Geschäftsordnungskomitee kein Einvernehmen erzielt werden.

Sie halte die Reformvorschläge Öhlingers nach wie vor für diskussionswürdig, betonte Bures. Er habe einen "sanften" Reformweg vorgeschlagen, der das freie Mandat in keiner Weise in Frage stelle. Das freie Mandat sei ein Individualrecht und garantiere keine subjektiven Rechte der Klubs, zitierte Bures den Verfassungsexperten. Nach dessen Vorschlag würde ein Klubaustritt auch nicht untersagt werden, Öhlinger empfiehlt aber, die Höhe der Klubförderung am Beginn einer Gesetzgebungsperiode nach oben hin zu deckeln, womit ein Wechsel zu einem anderen Klub während der Periode keine Erhöhung der Klubförderung zur Folge hat. Die Reduktion der Klubförderung nach einem Austritt hält Öhlinger hingegen für sachlich gerechtfertigt. Die geltende Rechtslage sieht eine Anpassung der Klubförderung sowohl bei einem Austritt als auch bei einem Beitritt zu einem anderen Klub vor. Auch sollte nach Ansicht Öhlingers die Zusammensetzung der Ausschüsse über die gesamte Legislaturperiode gleichbleiben.

Eine wechselvolle Gesetzgebungsperiode

Durch die zahlreichen Klubwechsel in der laufenden XXV. Gesetzgebungsperiode hat sich der Mandatsstand einzelner Fraktionen seit der Konstituierung des Nationalrats am 29. Oktober 2013 teilweise erheblich geändert. Lediglich die SPÖ und die Grünen blieben mit 52 bzw. 24 Sitzen stabil.

Hatte die ÖVP nach der letzten Nationalratswahl 47 Mandate, so gehören ihrem Klub nun 51 Abgeordnete an. Im Sommer 2015 wechselten Rouven Ertlschweiger, Marcus Franz, Kathrin Nachbaur und Georg Vetter vom Team Stronach zur ÖVP, wobei Marcus Franz mittlerweile wieder ausgetreten ist und nun so genannter "wilder" Abgeordneter ist und keiner Fraktion angehört. Am 31. März 2017 ist Christoph Vavrik von den NEOS in den ÖVP-Klub gewechselt. Die pinke Parlamentsfraktion verfügt nun statt 9 Sitzen nur mehr über 8.

Nach dem oben erwähnten Verlust von vier MandatarInnen verließ auch Jessi Lintl im August 2015 das Team Stronach, sodass die Fraktion statt 11 Abgeordneten nur mehr 6 umfasst und damit zur kleinsten Fraktion im Nationalrat wurde. Jessi Lintl blieb zunächst ohne KLubzugehörigkeit, trat aber im Dezember 2015 zur FPÖ über.

Auch in der FPÖ tat sich einiges. Nach dem Ausschluss von Susanne Winter, Gerhard Schmid, Ruppert Doppler im Sommer und Herbst 2015 sank die Zahl der FPÖ-Mandate von 40 auf 37, mit der Aufnahme von Jessi Lintl verfügen die Freiheitlichen nun über 38 Sitze.

Der derzeitige Mandatsstand lautet gegenüber Oktober 2013 nun: SPÖ:
52 (52), ÖVP: 51 (47), FPÖ: 38 (40), Grüne: 24 (24), NEOS: 8 (9), Team Stronach: 6 (11) und vier Abgeordnete ohne Fraktion

Rechtliche Grundlagen für Klubbildung und Klubfinanzierung

Die Grundlage für die Finanzierung der parlamentarischen Klubs regelt das Klubfinanzierungsgesetz. Die Höhe ergibt sich aus einem für alle Klubs identischen Sockelbetrag, der um gestaffelte Beträge ergänzt wird, die von der Klubstärke abhängen. Dabei wird neben der Anzahl der Nationalratsabgeordneten auch die Anzahl der Mitglieder des Bundesrats sowie der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die dem jeweiligen Klub angehören, berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die Klubs Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, für internationale Tätigkeiten und für die laufenden Kosten des EDV-Betriebs.

Bereits 2013 wurde die Frage von Klubgründungen in der Geschäftsordnung präziser geregelt, dabei ging es vor allem um die Zulässigkeit der Abspaltung von mindestens fünf Abgeordneten und die Gründung eines neuen Klubs während einer Gesetzgebungsperiode, wie dies bei der Gründung des Liberalen Forums im Jahr 1993 der Fall war. Nunmehr ist die Bildung von Nationalratsklubs nur mehr bis zu einem Monat nach dem ersten Zusammentritt des Nationalrates in einer Gesetzgebungsperiode möglich. Zudem können sich Abgeordnete, die nicht derselben wahlwerbenden Partei angehören, nur mit Zustimmung des Nationalrates zu einem Klub zusammenschließen. (Schluss) jan

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